Gegen Ende Februar 2009 wurden die Mietverträge von etwa 20 Mietparteien unter Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht wg. geplantem Abriss der Gebäude gekündigt. Etwa 15 Mieter haben daraufhin Widerspruch eingelegt, die bis dato nicht beantwortet bzw. entschieden worden sind. Vor 4 Tagen ist die dreimonatige Kündigungsfrist abgelaufen, ohne dass der Vermieter rechtsverbindliche Auskunft über sein weiteres Vorgehen gegeben hat. Weder er - noch die Gemeinde können Ersatzwohnungen für die betroffenen Mieter stellen.
Fragen: Ist die Kündigung damit hinfällig? Muss der Vermieter, wenn er an seinen Abrissplänen festhält, nun erneute Kündigungen verfassen und neuerlich (mindestens) 3 Monate Frist einhalten? Behalten die ursprünglichen Mietverträge ihre Gültigkeit? Kann der Vermieter ohne Entscheidung über die Widersprüche ggfs. Zwangsräumungen beantragen?
Die längeren Kündigungsfristen in Anhängigkeit von der bisherigen Wohndauer sind durch die Sonderkündigungsklausel ausgehebelt. Es stehen jedoch Antworten/Entscheidungen bezüglich der eingelegten Widersprüche aus, die sofort nach Erhalt der Kündigungen verfasst worden sind. Hätte der Vermieter die Widersprüche - ggf. per Gerichtsentscheid -nicht beantworten (lassen) müssen? Und dies - wenn es denn tatsächlich seine Absicht wäre abzureißen - möglichst VOR Ablauf der Kündigungsfrist? Zur Ersatzwohnungs-Situation: Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Sozialwohnung in der hiesigen Gemeinde (Sylt) beträgt 2 bis 3 Jahre. Eine Zwangsräumung gerichtlich durchzusetzen sollte m.E. unmöglich sein, wenn weder Vermieter - noch Gemeinde adäquaten Wohnraum für die Betroffenen zur Verfügung stellen können. Oder sehe ich das falsch?
Einen Gerichtsentscheid gibt es nur wenn auch eine Klage vorhanden ist. Ein Widerspruch ist keine Klage. Wie ich schon schrieb, ist weder der Vermieter, noch die Gemeinde dafür zuständig dem Gekündigten eine Ersatzwohnung zu Verfügung zu stellen. Der Mieter muss schon selbst tätig werden und nicht darauf hoffen, dass andere alles für ihn regeln.
versetz dich in die lage des vermieters: der würde doch die räumungsklage am besten bei einem mieter durchführen, der keinen widerspruch eingelegt hat. wenn er gewinnt - was zu erwarten ist - werfden die anderen eher klein bei geben