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Abgelaufene Chips verkaufen normal??

Frage von hexen111 hexen111

War letzte Woche in ner Gaststätte und bestellte dort Chips.Weil sie etwas seltsam schmeckten schaute ich aufs Datum....schon über 2Monate abgelaufen. Darauf aufmerksam gemacht wurden die Chips aus dem Verkauf entfernt.Nun war ich am WE wieder dort.Die Chips sind wieder im Verkauf,als ich die Bedienung darauf ansprach meinte sie nur:"Dann geh doch andere kaufen!!" Den Chef darauf angesprochen bekam ich zur Antwort:"Das ist trockene Ware,das ist nicht so schlimm"

Das ist doch Blödsinn!! Ist das überhaupt erlaubt abgelaufene Ware zum Verkauf anzubieten??

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Antworten (20)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Panazee Panazee

    So, ich habe bei der Lebensmittelüberwachung nachgefragt und folgende E-Mail als Antwort erhalten:

    .

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    im Hinblick auf Ihren heutigen Anruf bzgl. des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) bei abgepackten Lebensmitteln können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

    Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums liegt im Ermessen des Produkt-Herstellers. Wie Sie bereits erwähnt haben, dürfen Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn der Inverkehrbringer (hier: besagte Gaststätte) sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist und zum Verzehr geeignet ist. Es spielt beim Inverkehrbringer somit keine Rolle, ob das Produkt durch einen „Supermarkt“ oder eine Gaststätte vertrieben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXX XXXXX

    Landratsamt Freising

    Lebensmittelüberwachung

    Landshuter Straße 31

    85356 Freising

    Tel: (08161) 600-xxx

    email: XXXXX.XXXXX@kreis-fs.de

  • 3
    Antwort von user531 user531

    kein einzelhandel oder gaststätten durfen abgelaufene lebensmittel verkaufen !!! (siehe lebensmittelgesetz)

    wenn du anstand hast geh erneut dort hin und weise auf das ablaufdatum hin und wenn sie sich weiter weigern schalte den verbraucherschutz oder sogar das ordnungsamt ein, dort gibt es sogenannte lebensmittelkontrolleure dich für einzelhandel und gaststätten zuständig sind

    abgelaufene lebensmittel zum verkauf anzubieten kann mit einem bußgeld geahndet werden !!

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Wo steht das im "Lebensmittelgesetz"?

    Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann.

    http://www.qualitaetssiegel.net/de/verbraucher/gesundeernaehrung/mindesthaltbarkeitsdatumabgelaufen-wasbedeutetdas_68578.shtml

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    @outfreyn

    Es ist richtig, dass das verkauft werden darf. In diesem Falle frage ich mich aber, wie der Verkäufer überprüfen will, dass die Chips noch in Ordnung sind. Die sind ja eingeschweisst. Das heisst zur Kontrolle müsste er die Packung ja aufreissen und wenn er das tut kann er sie nicht mehr verkaufen. Das sind wieder so "Gummi-Vorschriften".

    Kommentar von harrybanks harrybanksharrybanks

    Probieren vor dem Servieren!

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Nehmen wir mal an, er hat einen ganzen Karton von dem Zeug. Dann hat er seiner Prüfpflicht genügt, wenn er eine Tüte öffnet und sich ein Bild vom Zustand des Inhaltes macht.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    @Blechbuechse

    Keiner darf Lebensmittel verkaufen, dei denen das Verbrauchsdatum überschritten ist, aber jeder Händler darf Lebensmittel verkaufen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist.

    Sollte er allerdings nicht darauf hingewiesen haben, dass das MHD abgelaufen ist und dem Kunden durch den Verzehr ein gesundheitlicher Schaden entsteht, dann ist der Verkäufer haftbar.

    Kommentar von user531 user531user531

    IHR MÜSST LESEN ICH HABE NICHT GESAGT ES STEHT IM LEBENSMITTELGESETZ DAS GIBT ES UND JEDER MUSS SICH NACH DIESEN VORSCHRIFTEN VERHALTEN

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    @Blechbüchse

    ...und wer schreit hat recht, oder wie?

    .

    Auch wenn du hier noch mehr rumbrüllst und einen cholerischen Anfall bekommst, dürfen Händler Waren mit abgelaufenem MHD verkaufen. Nur Waren mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden.

    Kommentar von user531 user531user531

    ich habe nicht geschrieben ich finde es nur nervig sich jeden tag hier diskussionne und kommentieren zu stellen anstatt das leute die glaube es sei in ordnung die gesetze mit entsprechenden §§ raussuchen...

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    @Blechbüchse

    Du hast deine Antwort ausschliesslich mit Großbuchstaben gegeben. Im Internet bedeutet das, dass du rumbrüllst und die anderen anschreist.

    .

    Du willst Paragraphen.

    Da hätten wir

    $7 und 7a der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung in denen expilizt nur Lebensmittel mit Verbrausdatum vom Verkauf nach Ablauf desselbigen ausgeschlossen sind.

    .

    ...aber wenn du uns nicht glaubst, vieleicht glaubst du ja einem Rechtsanwalt

    http://www.it-recht-kanzlei.de/mindesthaltbarkeitsdatum-verbrauchsdatum.html

    .

    Zudem ich nicht einen § raussuchen müsste, der beweist, dass etwas nicht verboten ist, sondern du einen, der beweist, dass das verboten ist.

    Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Wie soll ich also anhand von einem § belegen, dass etwas nicht verboten ist?

    Kommentar von user531 user531user531

    wo ist dein problem Panazee!!!!!!!!!!!

    so wäre es wenn richtig !!!

    Abgelaufene Lebensmittel dürfen verkauft werden

    Beim Einkauf kann der Verbraucher auf Lebensmittel stoßen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. "Diese dürfen verkauft werden, sogar ohne Preisnachlass. Sie müssen jedoch extra gekennzeichnet sein". Reklamationen sind also nicht allein wegen des Datums möglich, sondern nur, wenn das Produkt Mängel aufweist.

    aber keine gaststätte der welt legt bei der bestellung einen zettel naben mit dem vermerk "abgelaufen"

    des weiteren musst DU mir sicher nicht irgendwelche links von irgendwelchen kanzleien schicken

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Du schreibst am Anfang:

    kein einzelhandel oder gaststätten durfen abgelaufene lebensmittel verkaufen !!! (siehe lebensmittelgesetz)

    .

    ...und jetzt, 45 Minuten später schreibst du plötzlich

    .

    wo ist dein problem Panazee!!!!!!!!!!!

    so wäre es wenn richtig !!!

    Abgelaufene Lebensmittel dürfen verkauft werden

    .

    Mein Problem ist, dass deine erste Aussage falsch war und zudem noch das genaue Gegenteil deiner zweiten Aussage ist. Das hier ist eine Ratgeber Plattform und wenn jemand etwas Falsches sagt, dann weise ich darauf hin. Für dich scheint mein Hinweis, dass du nicht recht hast einem persönlichen Angriff gleich zu kommen. Ich versteh überhaupt nicht, dass du gleich so massiv wirst und rumbrüllst.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    P.S.:

    Zudem es hier um eine Tüte Chips geht, die sicher nicht als Nachspeise am Tisch serviert wird, sondern die man sich an der Theke kauft, wo eine Box steht nehme ich an. Es ist also kein Problem ein Schild an die Box zu machen "MHD abgelaufen".

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Hmm mein letzter Kommentar ist gelöscht worden. Ich kann nur annehmen, dass es etwas mit der Angabe der E-Mail Adresse und des Namens einer Mitarbeiterin der Lebensmittelüberwachung zu tun hat.

    Also nochmal dieselbe E-Mail, die ich von der Lebensmittelüberwachung erhalten habe, mit rausredigierten Namen.

    .

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    im Hinblick auf Ihren heutigen Anruf bzgl. des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) bei abgepackten Lebensmitteln können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

    Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums liegt im Ermessen des Produkt-Herstellers. Wie Sie bereits erwähnt haben, dürfen Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn der Inverkehrbringer (hier: besagte Gaststätte) sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist und zum Verzehr geeignet ist. Es spielt beim Inverkehrbringer somit keine Rolle, ob das Produkt durch einen „Supermarkt“ oder eine Gaststätte vertrieben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXX XXXXX

    Landratsamt Freising

    Lebensmittelüberwachung

    Landshuter Straße 31

    85356 Freising

    Tel: (08161) 600-xxx

    email: XXXXX.XXXXX@kreis-fs.de

  • 2
    Antwort von ofi21 ofi21

    Verkaufen kann er die Ware schon, muß sie aber entsprechend kennzeichen. "MHD abgelaufen"

  • 2
    Antwort von Fugenfuzzi Fugenfuzzi

    Ds Datum auf der Verpackung kann man als Mindestverkaufsdatum ansehen im Lebensmittelbereich. Bis zu dem Datum kann er die Sachen Verkaufen drarüberhinaus nicht mehr. Wenn er es trozdem macht ,geb nen Tip dem nächsten Lebensmittelkontrolleur weiter der wird schon den Laden entsprechend zurechtrücken.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Falsch. Siehe Kommentar und Link von outfreyen.

  • 2
    Antwort von Barnold Barnold

    Nein, verkauft werden dürfen die nicht mehr.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Falsch. Siehe Kommentar und Link von outfreyen.

  • 2
    Antwort von Hennopenno Hennopenno

    Nein, ist es nicht. Anonymer Brief ans Gesundheitsamt und die schauen da vorbei. Wer auf sowas keinen Wert legt, hat meist auch noch weitere Hygienemängel

    Kommentar von freenet freenetfreenet

    Würde es auch melden, aber nicht anonym.Diese Seiten werden schnell zur Seite gelegt und bleiben unbearbeitet.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Falsch. Siehe Kommentar und Link von outfreyen.

    Kommentar von Hennopenno HennopennoHennopenno

    jo bin ma gespannt wie sich der Verkäufer bei Chips von der Einwandfreiheit überzeugen kann, du Pfeife

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    @Hennopenno

    Das habe ich mich auch gefragt, aber wie outfreyn richtig bemerkt hat, reicht es wenn er eine Tüte aufmacht und das kontrolliert, wenn alle aus derselben Charge stammen.

    .

    ...und du bist anscheinend auch einer der meint beleidigend werden zu müssen. Ist heute der "beleidigt-die,-die-recht-haben-Tag"?

  • 1
    Antwort von cuckoo cuckoo

    Es ist zu unterscheiden zwischen einem Verbrauchsdatum und dem MHD

    Ware, dessen Verbrauchsdatum überschritten ist, darf nicht mehr verkauft werden.

    Ware mit abgelaufenem MHD darf noch verkauft werden, muss aber abgesondert von der "normalen" Ware angeboten werden und mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. Üblich ist dann auch ein reduzierter Preis.

  • 1
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum (vgl. bei Medikamenten) und kein Verbrauchsdatum (vgl. Frischfleisch).

    Die Ware ist trotz abgelaufenen MHDs noch verkehrsfähig. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann.

  • 1
    Antwort von Panazee Panazee

    Erlaubt ist das schon.

    Neukunden gewinnt man damit nicht.

    .

    Allerdings muss hier ganz klar zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum unterschieden werden. Wenn da drauf steht "mindestens haltbar bis", dann kann das auch Jahre danach noch geniessbar sein. Wenn da drauf steht "verbrauchen bis" (z.B. Hackfleisch), dann ist das danach sehr wahrscheinlich gesundheitsgefährdend und darf nicht mehr verkauft werden.

    .

    Allerdings muss auf das abgelaufenen MHD hingewiesen werden. In der Regel ist das dann auch preislich zu reduzieren.

  • 1
    Antwort von tintoretto tintoretto

    vor einiger Zeit gab es im "Konsument" einen Artikel, in dem es hiess: Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiterhin verkauft werden. Der Verbraucher muss aber deutlich auf die abgelaufene Frist aufmerksam gemacht werden.

    es dürfen allerdings auch dann nur solche Lebensmittel verkauft werden, die aufgrund des abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums nicht verdorben sein könnten.

  • 1
    Antwort von Judoka9 Judoka9

    Der Chef darf die Ware schon verkaufen aber mit dem Hinweis, daß das Haltbarkeitsdatum überschritten ist, die Ware noch genießbar ist und er bietet sie zum halben Preis an. Nur bei dir habe ich das Gefühl, daß du es irgendwie drauf anlegst, Streit zu suchen.

    Kommentar von hexen111 hexen111hexen111

    Ich such bestimmt keinen Streit! Nur die rotzdfreche Antwort der Bedienung war schon grenzwärtig.

    Kommentar von Judoka9 Judoka9Judoka9

    Vielleicht warst du auch nicht grad freundlich, als du den Verkäufer drauf hingewiesen hast.

    Kommentar von hexen111 hexen111hexen111

    Ich hab sie freundlich darauf hingewiesen. Aber sie war wohl genervt,weil sie länger arbeiten sollte,was ich dann aber auch nicht ausbaden muss,oder???

  • 1
    Antwort von faband faband

    ein "wiederverkaeufer" darf das nicht verkaufen,

    es sei denn....

    ... er beschreibt es als " MHD abgelaufen " !

    Kommentar von hexen111 hexen111hexen111

    Nee es wird sogar zum gleichen Preis angeboten.

  • 1
    Antwort von kluetje kluetje

    Nein, dass ist ein Fall für`s Gesundheitsamt..!

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Falsch. Siehe Kommentar und Link von outfreyen.

  • 1
    Antwort von JesterR JesterR

    ja, das ist erlaubt

    Kommentar von hexen111 hexen111hexen111

    UNd wenn Du in ein Geschäft gehst,kaufst Du dann auch gerne abgelaufene Ware und denkst das ist erlaubt??

    Kommentar von JesterR JesterRJesterR

    Ich kauf keine abgelaufene Ware, das ändert aber nichts daran, dass es für den Händler erlaubt ist, abgelaufene Ware zu verkaufen, solange sie nicht verdorben ist.

    Kommentar von Anna20277 Anna20277Anna20277

    NEIN !!! Das ist nicht erlaubt.

    Kommentar von JesterR JesterRJesterR

    Schau dir mal den Kommentar und Link von Outfreyen an und dann halt dich in Zukunft zurück und lern erstmal was bevor du widersprichst.

  • 0
    Antwort von Panazee Panazee

    Es ist bemerkenswert, dass alle, die hier bis jetzt einen (oder mehrere DH bekommen haben) eine falsche Antwort gegeben haben.

    Von denen, die die richtige antwort gegeben haben haben, hat bis jetzt keiner ein DH bekommen.

    Das werde ich nun ändern. :D

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Hast Du ernsthaft was anderes erwartet? Gerade bei Rechtsfragen ist hier des öfteren des Phänomen "keine Ahnung, aber umso mehr Meinung" zu beobachten. Von 18 Teilnehmern haben 16 zwar keinen blassen Schimmer von der tatsächlichen Rechtslage, aber verteilen munter DHs an all diejenigen, die augenscheinlich genauso wenig Ahnung haben wie sie selbst - und daher denselben Mist verzapfen.

    Als Unterphänomen in diesem Bereich ist außerdem oft zu beobachten, dass eine sachlich grundfalsche, nichtsdestotrotz den Fragsteller bestätigende Antwort als "hilfreichste Antwort" ausgezeichnet wird.

    Nicht ärgern, nur wundern... ;-)

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    Antwort von rezzo99 rezzo99

    Es kann mitunter hilfreich sein den Hersteller der Chips mit diesen Erfahrungen zu kontaktieren. Mal sehen, ob da was passiert...

  • 0
    Antwort von zuckerschnecke1 zuckerschnecke1

    Abgelaufene Lebensmittel dürfen nicht mehr verkauft werden. sie dürfen verschenkt werden- deswegen ist doch das datum drauf-- allerdings kann es weiter verzehrt werden wenn es TROCKENE Lebensmittel sind

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    Antwort von Scanner Scanner

    Nein, das darf der nicht.

    Was glaubst Du was passiert, wenn McDonald's beim Frühstück abgelaufne Milchdosen rausgibt?

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    Antwort von advents advents

    KRASS, glaub, dass das irgendwo geregelt ist, dass das verboten ist, weis jetz aber nicht genau wo...

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    Antwort von Bambushamster Bambushamster

    ja haste recht :P aber was willste jetzt von uns hören, melds beim gesundheitsamt?

    Kommentar von hexen111 hexen111hexen111

    Ich wollt eure Meinung hören,ob es erlaubt ist oder nicht.Sonst hätt ich die FRage nicht gestellt.

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