ich habe letzens ein kasten multivitamin geholt der im angebot war.und bemerkte tage später das die getränke 2 wochen schon abgelaufen sind.hab se natürlich wieder zurück gebracht und da meinte die verkäuferin,sie darf die noch ein halbes jahr nach dem abfall datum verkaufen...stimmt das wirklich?? warum gibts es denn nach ablauffdaten??
Antworten (12)
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6Antwort von
mops09mops09
darf sie nur verkaufen, wenn sie es auch so ausschreibt: MHD abgelaufen. Das ist ein MINDESThaltbarkeitsdatum. Also ist es länger haltbar, aber bis zu dem Zeitpunkt, ist die Qualität gewährt.
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5Antwort von
FvEFvEFvEFvE
da warst du aber in einem schönen saftladen, der saft ist sicher nocht nicht schlecht, aber verkauft darf er nicht mehr werden
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4Antwort von
Mona09Mona09
Ich würde den Saft ein halbes Jahr später nicht mehr trinken. Zwei oder drei Tage sind aber ok. Ist ja ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
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2Antwort von
Cindy2Cindy2
Da muß man untersscheiden zwischen Verfalldatum und Mindesthaltbarkeitsdtum. Nach dem Verfalldatum sollte die Ware nicht mehr benutzt/verzehrt etc. werden. Allerdings gibt es nur bei sehr wenigen Waren ein Verfallsdatum. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist das anders. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Datum, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass die Ware in dem Zustand ist, in dem sie hergestellt wurde. Also ohne z.B. Geschmacksverlust, verändertem Aussehen, Geruch etc. Damit die Hersteller da auf der sicheren Seite sind, ist das Datum eigentlich immer so gewählt, das innerhalb des genannten Zeitraums wirklich nichts geschieht, was die Ware verderben kann. Deshalb ist die Ware in der Regel auch noch einige Zeit nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum völlig OK. Deshalb kann man z.B. Lebensmittel auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) verzehren/verarbeiten. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, dann sollte man sich selbst überzeugen, ob das noch in Ordnung ist (Geruch, Aussehen etc.). Ware, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, darf auch noch verkauft werden, wenn der Händler darauf aufmerksam macht, dass das Datum überschritten ist. In der Regel kann man da sogar gute Schnäppchen machen. Denn viele Geschäfte verkaufen diese Ware schon 1 - 2 Tage vor Ablauf des MHD entsprechend gekennzeichnet zu ca. 50% des normalen Preises. Und wenn man da z.B. Lebensmittel kauft, die man direkt verarbeitet ud verzehrt, so kann man auf diese Weise schon so manchen Euro sparen. Allerdings muß vom Händler darauf hingewiesen werden, dass das MHD erreicht oder überschritten ist. Ansonsten kann man die Ware zurückgeben.
CindyKommentar von
SurileSurile sie hat mich beim kauf nicht drauf hingewiesen..danke jetzt bin ich schlauer
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2Antwort von
FurryfriendFurryfriend
Melde den Laden bei der Gewerbeaufsicht. Das darf sie auf keinen Fall! Es heisst zwar Mindesthaltbarkeitsdatum - aber nach Ablauf dürfen die Waren nicht mehr verkauft werden.
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1Antwort von
Xolotl Nein, das darf sie nicht!
Die Getränke müssen nicht schlecht sein, können aber.
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1Antwort von
GustavGGustavG
das ist ein mindesthaltbarkeitsdatum! d.h. so lange muss der Anbieter gewährleisten, dass es bis dahin noch haltbar ist. Meist ist es jedoch noch länger.. vor allem bei Waren die ohnehin schon sehr lange haltbar sind.
Ist also jedem selber überlassen ob er sparen will und sein glück versucht, oder ob er den vollen Preis bezahlt.
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1Antwort von
MilchersatzMilchersatz
Nein, das stimmt nicht! Produkte mit abgelaufenem Datum müssen sofort weggeworfen werden oder du kannst sie kostenlos bekommen!
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mops09mops09 so ein Blödsinn...
Kommentar von
MilchersatzMilchersatz In manchen Geschäften können sie kostenlos bekommen werden aber wenn nicht, dann dürfen sie nicht weiterverkauft werden!
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0Antwort von
minnimaus72minnimaus72
nein das darf sie nicht, denn für den Handel gibt es das MHD-Gesetz,abgelaufene Waren dürfen nicht verkauft werden und Waren die kurz vor Ablauf stehen darf sie günsiger und mit einem Hinweis verkaufen...sind diese dann abgelaufen müssen sie ebenfall's aus dem Regal...das heißt Du kannst den Saft zurück bringen und Dein Geld wieder verlangen...ansonsten würde ich ihr mal mit dem Ordungsamt drohen...die freuen sich immer auf solche Aktionen...bye
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SurileSurile danke
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michaelrichter ja das stimmt
dort steht ja immer MINDESTENS haltbar bis: also es ist noch ein paar monate genießbar
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herzilein27herzilein27
war es evtl. im Angebot mit dem Hinweis, dass es nahe dem Mindesthaltbarkeitsdatum ist? dann hättest Du wohl keinen Anspruch auf Ersatz
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SurileSurile nein es stand nirgenswo drauf und ich wurde auch nicht drauf hin gewiesen...es war ca 2wochen abgelaufen..danke an alle antworten
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0Antwort von
moluwomoluwo
Die Aussage, dass dieser Saft noch geniesbar sei, mag vllt. stimmen. Aber der Handel darf nichts verkaufen, dessen Ablaufdatum ueberschritten ist!
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Melly1878Melly1878 Schon- aber nur mit ausdrücklichem Hinweis!
Kommentar von
fahrer88fahrer88 ...und natürlich mit reduziertem Preis!
Dass it so nicht richtig. Wenn der Händler die Ware ensprechend kennzeichne und klarstellt, dass dass Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, dann darf er die Ware auch weiterhin verkaufen (meist mit entsprechendem Preisnachlass). Der Verkauf ist nur verboten, wenn das Verfallsdatum überschritten wurde. Aber bei den meisten Waren gibt es kein Verfalls- sonder nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Cindy