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Abgehen nach 10 Jahren Schulpflicht trotz des Sitzenbleibens !

Frage von Flugzeugfan16 Flugzeugfan16

Hey nach diesem Sommer hab ich eigentlich meine 10 Jahre Schulpflicht geleistet das problem ist ich hab jetzt einen Zettel von der Schule bekommen das ich wenn ich will in die 10 Klasse gehen da ich 2008 in der 7bten Klasse sitzen geblieben bin

meine eigentliche Frage ist aber ; ob ich trotz nach 10 Jahren Schulpflicht abgehen und eine Ausbildung machen kann , da eine Freundin vor 2 Jahren von unserer alten Schule abgegangen ist und eine Ausbildung gerade macht trotz sitzenbleiben aber 10 Jahren erfülten Schuljahren geht das wirklich ? ich brauche einen Rat ;D

Danke schon vorraus

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von snugata snugata

    du kannst mit beendigung der schulpflicht abgehen.. die frage ist nur: was haste damit gekonnt?

    du hättest keinen rsa, sondern nen hsa - und ob du damit ne lehrstelle finden wirst, noch dazu die wunschausbildung, ist doch sehr fraglich.

    deine schule hat dir angeboten, die 10.klasse noch zu absolvieren.. was spricht denn dagegen? du hättest den höherwertigeren abschl. und hättest damit bessere möglichkeiten auf dem ausbildungsmarkt.. denk nochmal drüber nach ..

    lg :)

    Kommentar von Flugzeugfan16 Flugzeugfan16

    das Problem ist einerseits für die 10te Klasse hab ich einen Vertrag zu erfüllen, das wenn ich einen Tadel also eine Ermahnung krieg das ich sofort ohne Ausnahme rausgekickt werde und das ich versuchen werden besser in der Schule zu sein kann ich aber nicht versprechen daa ich in der Schule ein reinfall bin ich sinke zurzeit echt nru auf 4 runter :-( und ich darf nicht mehr als ca. 50 fehlstunden pro Halbjahr haben oder wneiger hab den zettel grad hier nicht aber das kann ich ncith versprechen das ist scheiße ! ;D

    und das 2te ist natürlich das ich seit der 7bten Klasse wo ich sitzengeblieben bin ganz schweer drunter leide ich war schon deswegen bei einen Psychologen von der Schule aus ! ich kann das nicht warhaben werd ich auch nie das ist einfach krass wie sehr ich bis jetzt drunter leide , ich hab bis zur letzten Minute um eine Nachprüfung ohne Erfolg gekämpft !

    Deswegen ist das jetzt eine schwierige Situation für mich hmm

    Kommentar von snugata snugatasnugata

    dann triff mal die entscheidung nicht sofort. lass dir bei deinem arbeitsberater nen termin geben. der sollte dich in sachen ausbildung informieren. frage ihn, welche ausbildungen für dich in frage kommen könnten.. natürlich solltest du auch deine wünsche mit einbringen.. die bewerbungsfristen sind nämlich schon durch (ob es in den einzelnen bundesländern unterschiedl. ist, weiß ich nicht).

    doch wenn du schon probleme hast mit disziplin und fehlstunden, dann wird auch eine ausbildung für dich sehr schwer werden. da musst du pünktlich und zuverlässig sein

    dass es dir damit nicht gut geht, spricht eigentlich sehr für dich. vielleicht findest du ja eine lehrstelle in einem fach, dass dir gefällt - du weißt ja: der mensch wächst mit seinen aufgaben.

    das wünsche ich dir auf jeden fall :)

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    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Die doppelt absolvierte Klasse 7 zählt natürlich nicht als Schuljahr.

    Du hast jetzt den Hauptschulabschluss. Wenn Du die 10. Klasse machst, hast Du den Realschulabschluss, was für eine Ausbildungsplatzsuche natürlich besser ist.

    Woher nehmt Ihr aber immer das Ammenmärchen, die Schulpflicht wäre nach 10 Jahren erfüllt.

    Die allgemeine Schulpflicht in Deutschland liegt bei 12 Jahren. Bei einer Ausbildung hat man die Pflicht zur Berufsschule zu gehen.

    Kommentar von Flugzeugfan16 Flugzeugfan16

    also 12 Jahre ist ja nru Schulpflicht dann wenn man eine Zusage auf die gymnasiale Oberstufe hat und man dies dann auch durchzieht aber auf dem Gymnasium sind 12 Jahre Pflicht ! ich bin ja auf einer Gesamtschule Hmm :-( ich weiß echt nciht weiter hmm

    Kommentar von PeRiBa PeRiBaPeRiBa

    Ist doch oben erklärt - Mit der Berufsschule erfüllt man auch seine Schulpflicht.

    Bleib auf der Schule, wenn die Lehrer meinen, dass Du es schaffst, dann lerne.

    Man lernt ein Leben lang, aber jetzt fällt es Dir leichter, weil Du jünger bist.

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    Antwort von grubi8 grubi8

    Klar geht das, brauchst aber wenn du noch nicht 18 bist, die einverständniserklärung deiner Eltern. Sieh aber zu dass du dann auch schon eine feste Zusage zu einer Ausbildung hast, dann hat sicherlich niemand etwas dagegen. Blöd ists nur Schule abzubrechen und dann einen auf Sozialfall zu machen. Dann darfst du an so blöden Berufsförderungsprogrammen teilnehmen...also überleg dir das gut.

    Kommentar von Flugzeugfan16 Flugzeugfan16

    einen auf Sozialfall machen lol ;D also das hab ich ja nicht nötig ;-)

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    Antwort von SuperFraage SuperFraage

    Also ich dachte es sind nur 9 Jahr Schulpflicht?! Also kannst du eigentlich nach 9 Jahren schon gehen. Wenn du diesen Sommer mit der 9. Klasse fertig bist hast du also schon deinen Hauptschulabschluss!

    Kommentar von Flugzeugfan16 Flugzeugfan16

    hmm kommt drauf an wo man lebt also in NRW ist das erst nach 10 Jahren . Einen Hauptschulabschluss das kommt garnicht in Frage ich hab ja schon zurzeit einen sehr Guten FOR also ne sehr gute mittlere Reife ;-) und ich will nicht noch ein Jahr warten da ich jetzt die möglichekeit habe wegen meinen eig. schon erbrachten 10 Jahren hmm :-(

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    Antwort von Raupy13 Raupy13

    ja su kannst eine ausbildung anfangen. Auch als Azubi bist du sozusagen noch "schüler" also könntest du auch nach 9 Jahren schon eine beginnen

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    Antwort von eluap eluap

    Also abgehen solltest du,wenn du einen Abschluß in der Tasche hast!!!

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    Antwort von SwieSascha SwieSascha

    klaro du musst nur einen antrag auf freiwilligen schulbesuch stellen.

    PS: wenn du in der schule zuviel mist gemacht hast kann die schule den antrag auch ablehnen und du bist am arrsch

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