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Abgebrochener Schlüssel in einem Schloss der Schließzentrale - wer haftet?

Frage von Kikikaikai Kikikaikai

Im Schloss unserer Wohnung ist ein Schlüssel abgebrochen. Bei dem Schloss handelt es sich aber um ein Schloss der Schlüsselzentrale. Jetzt fürchten wir, dass sehr hohe Kosten auf uns zukommen, wenn das Schloss ausgewechselt werden muss. Müssen wir haften oder ist das Sache des Vermieters?

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Antworten (7)

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    Antwort von DarkFear DarkFear

    Ihr müsst haften, da es euch passiert ist.

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    Antwort von USchu USchu

    Hallo, wenn es eine Schließanlage ist, dann haftet bzw. zahlt der Vermieter. Es kann sein, das der Zylinder schon alt ist und nicht gewartet wurde. 1x im Jahr sollte ein Zylinder-Öl gesprüht werden. Wenn ein Schlüssel abbricht zeugt das vom hohem Alter und von großer Abnutzung des Schlüssels. Am einfachsten ist es den Zylinder auszubauen, zu einem Schlüsseldienst in der Nähe zu fahren und den abgebrochenen Schlüssel dort entfernen zu lassen. Die Schraube lösen, Schlüssel von der anderen Seite einschieben und leicht drehen, dann den Zylinder rausziehen. Viel Erfolg

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    was? wo hast du das denn her? warum soll dafür der Vermieter haften? Man kann heute vieles auf den Vermieter abwälzen aber nicht alles. Das ist definitiv eine Haftung durch den Verursacher (Verursacherprinzip) und das mit der Wartung etc. ist soweit schon richtig aber beweise, dass diese Wartung nicht erfolgt ist. Also Haftpflicht den Schaden melden, Kostenübernahme bestätigen lassen und fertig is.

    Kommentar von USchu USchu

    Also der Zylinder in der Haustüre gehört zum vermieteten Objekt, ist also Eigentum des Vermieters. Wenn ein Schlüssel im Zylinder abbricht, dann kann dies am Zylinder liegen, wovon in den meisten Fällen auszugehen ist. Da es sich mit Sicherheit um eine Schließanlage handelt kann nur mit Sicherungs-Karte ein neuer Zylinder bestellt werden. Diese widerrum liegt bei der Hausverwaltung .... Du kannst mir glauben ich kenne mich damit sehr gut aus! Ich arbeite jeden Tag mit solchen Sachen. LG

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    Antwort von osmond osmond

    Hi, den abgebrochenen Schlüssel kannste wahrscheinlich selbst entfernen (Schloß dazu ausbauen oder 2,Schlüssel von anderer seite reinstecken bzw. Fummeln mit dünnem Laubsägeblatt. Siehe Link. Dann wäre nur der neue Schlüssel zu bezahlen. Gruß Osmond http://www.frag-mutti.de/tipp/p/show/categoryid/5/articleid/16000/Schluessel-abg...

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    Antwort von suki11 suki11

    Vielleicht kann man den abgebrochenen Schlüssel ja raus holen und kann das Schloss weiterbenutzen.

    Habt ihr keine Haftpflichtversicherung?

    Kommentar von Randberlinerin RandberlinerinRandberlinerin

    Die haftet nicht bei selbstgemieteten Sachen.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    ? na klar.. genau für Beschädigung an der Schliessanlage, die zum Haus gehört, ist die Haftpflicht ja da..

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Wer schädigt, haftet. Und der Schädiger ist in diesem Fall derjenige, der den Schlüssel abgebrochen hat.

    Die gute Nachricht: in aller Regel ist so ein Schaden über die private Haftpflicht abgesichert. Der Schaden wird auch nicht so hoch sein, da ja nur ein Schließzylinder ausgestauscht werden muss.

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    Antwort von DPawi DPawi

    Dafür haftest du.. allerdings sollte hier die Haftpflicht einspringen.

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    Antwort von Mangar Mangar

    Wers kaputt macht, haftet im allgemeinen auch dafür....

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