Ist es richtig dass Fahrzeuge, die einem Motor der weniger als 100cm³ Hubraum hat nicht zur ASU muss??
Abgasuntersuchung bei Fahrzeugen kleiner 100cm³
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
Leon97531Leon97531
Nein, ausgenommen sind folgende Fahrzeuge:
1). Kraftfahrzeuge mit
a)
Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;b)
Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;c)
rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen;d)
Versicherungskennzeichen;2). land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und
3). selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen und Stapler.
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1Antwort von
Nic43Nic43
Ne, leider falsch ;-(
Der Untersuchungspflicht für die AUK unterliegen alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Neben den Zweirädern, für die die o. g. Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW (Quads) von der Untersuchungspflicht betroffen.
Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Januar 1989, Dieselmotorräder und Kleinkraftäder.
Kommentar von
Nillesjoe Dir auch Dankeschön für die flotte Hilfe !-)
schade :-( trotzallem Thx ;-)