Eine Schule muss die Zeugnisse sehr lange aufbewahren, hier ein Auszug aus
www.schule-management.de/recht/sicherheit/aufbewahrungsfristen-von-schulunterlag...
Zeugnis-Einspruchsfristen bestimmen die Aufbewahrung
Für den Fall, dass ein ehemaliger Schüler eine Zweitschrift seines Abgangszeugnisses oder einen Nachweis über den Schulabschluss benötigt, müssen Sie in der Schule alle erforderlichen Dokumente ebenso mindestens 30 und höchstens 50 Jahre archivieren. Gewöhnliche Klassenarbeiten und Klausuren, die Grundlagen für Zeugnisse sind, müssen Sie mindestens 2 Jahre aufbewahren, da die Schüler 1 Jahr nach Zeugnisausgabe noch Widerspruch einlegen können. Dieselbe Aufbewahrungsfrist gilt für die schriftlichen Schülerbeobachtungen, die jeder Lehrer für seine Schüler führen muss.
Ich hab mit Schulaufsicht und Schulamt telefoniert, diese Institutionen gaben mir die gleiche Auskunft. Danke sehr!
gern geschehen:-)