2

Abgangszeugnis der 11.Klasse vom Jahr 1999 nicht mehr im Archiv der Schule - was tun?

Frage von crubble crubble

Ich bewerbe mich ab 1. Juni für ein Informatik Studium und benötige im Rahmen dieser Bewerbung mein Abgangszeugnis der 11. Klasse. Durch einen Brand in meiner Wohnung habe ich alle Unterlagen nicht mehr und die Schule hat dieses Zeugnis auch nicht mehr. Archiviert wurde das Zeugnis nicht. Was soll ich nur tun?

:(

Schöne Grüße!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von PM4446 PM4446

    Eine Schule muss die Zeugnisse sehr lange aufbewahren, hier ein Auszug aus

    www.schule-management.de/recht/sicherheit/aufbewahrungsfristen-von-schulunterlag...

    Zeugnis-Einspruchsfristen bestimmen die Aufbewahrung

    Für den Fall, dass ein ehemaliger Schüler eine Zweitschrift seines Abgangszeugnisses oder einen Nachweis über den Schulabschluss benötigt, müssen Sie in der Schule alle erforderlichen Dokumente ebenso mindestens 30 und höchstens 50 Jahre archivieren. Gewöhnliche Klassenarbeiten und Klausuren, die Grundlagen für Zeugnisse sind, müssen Sie mindestens 2 Jahre aufbewahren, da die Schüler 1 Jahr nach Zeugnisausgabe noch Widerspruch einlegen können. Dieselbe Aufbewahrungsfrist gilt für die schriftlichen Schülerbeobachtungen, die jeder Lehrer für seine Schüler führen muss.

    Kommentar von crubble crubblecrubble

    Ich hab mit Schulaufsicht und Schulamt telefoniert, diese Institutionen gaben mir die gleiche Auskunft. Danke sehr!

    Kommentar von PM4446 PM4446PM4446

    gern geschehen:-)

  • 1
    Antwort von Annaberg Annaberg

    Eine Bescheinigung der Schule einholen, die bestätigt, dass das Zeugnis nicht archiviert wurde und eine eidestattliche Erlärung über das Nichtvorhandensein des Zeugnisses in deinen Unterlagen (durch Wohnungsbrand).

    Kommentar von crubble crubblecrubble

    Dankeschön erst einmal für deine Antwort. Wie lege den ich eine Eidestattliche Erkläreung ab? Muss ich das bei einem Anwalt/ Notar machen?

    Kommentar von Annaberg AnnabergAnnaberg

    Nein, ein einfaches formloses Schreiben: Hiermit erläre ich an Eides statt, dass folgendes vorgefallen ist, dann kurz erläutern. Natürlich Daum und Unterschrift nicht vergessen. Viel Glück!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.