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abgabefrist für einkommenssteuererklärung 1999,2000, 2001?

gefragt von vreneli74 am 10.06.2008 um 23:37 Uhr

In den jahren 1999,2000, 2001 habe ich meine einkommenssteuererklärung nicht gemacht. kann ich dies noch nachholen, und wenn ja, wie lange?


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Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 10. Juni 2008 23:41
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du hättest bei nichtveranlagungspflicht jeweils 2 jahre zeit gehabt.

also, die fälle sind verjährt.


anonym
beantwortet von Rolfe am 10. Juni 2008 23:47
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Wenn du zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet gewesen wärest, hätte dich das Finanzamt längst daran erinnert und mit Verzugszinsen belastet!


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 10. Juni 2008 23:59
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Da kannst Du nichts mehr nachholen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 11. Juni 2008 03:33
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Kannste knicken,


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 11. Juni 2008 08:48
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Hier steht es ausführlich: www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#wann

1999,2000, 2001 könnte (und müsste) man nur nachholen, wenn man zur Abgabe verpflichtet war.







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