In den jahren 1999,2000, 2001 habe ich meine einkommenssteuererklärung nicht gemacht. kann ich dies noch nachholen, und wenn ja, wie lange?
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du hättest bei nichtveranlagungspflicht jeweils 2 jahre zeit gehabt.
also, die fälle sind verjährt.
Wenn du zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet gewesen wärest, hätte dich das Finanzamt längst daran erinnert und mit Verzugszinsen belastet!

Hier steht es ausführlich: www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#wann
1999,2000, 2001 könnte (und müsste) man nur nachholen, wenn man zur Abgabe verpflichtet war.