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Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung- Auswirkungen?

Frage von rixdorf rixdorf

Habe Schulden bei einer Handygesellschaft. Hauptforderung beträgt ca. 560 Euro, durch Einschalten eines Inkasso-Unternehmens UND eines Rechtsanwalts beläuft sich die Gesamtforderung nun auf über 900 Euro. 1. Ich bin bereit, die HAUPTforderung anzuerkennen. 2. Plan ist, diese für 12 Monate stunden zu lassen und danach durch Ratenzahlung zu tilgen.

Der Gerichtsvollzieher hat bereits eine fruchtlose Pfändung durchgeführt (1.03.2009). Nun fordert mich der Anwalt zur Abgabe der E.V. bis zum 30.03. auf. Meine dringenden Fragen: 1. Wie stoppe, alternativ verzögere ich diesen Prozeß am effektivsten? 2. Welche konkreten Auswirkungen hat die Abgabe der E.V.? P.S.: Kontopfändung besteht bereits, damit kann ich aber für die nächsten Monate leben.

Ich bin dankbar für jeden hilfreichen, praktischen Tip !!!^

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    ich gehe davon aus dass die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vom Gerichtsvollzieher kommt (allerdings im Auftrag des Gläubigers); wenn Du Raten in vernünftiger Höhe anbieten und zahlen kannst, dann zahl einfach mal los; vorausgesetzt Du steht in Brot und Arbeit; grundsätzlich kannst Du die Abgabe der eV nur sehr schwer verhindern, da der Gläubiger Möglichkeiten sucht (noch) weiter auf Dein Vermögen zuzugreifen;

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    Antwort von lamagoes lamagoes

    Punkt eins der Anwalt hat KEIN Recht dir das Vorzuschreiben denn EdV darf nur der Gerichtsvollzieher, soetwas darfst du getrost ignorieren.

    (Zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung über das abgegebene Vermögensverzeichnis ist nach § 900 Abs. 2 ZPO der Gerichtsvollzieher)

    Die Versicherung an Eides Statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht

    Bei Beantragung eines Kredits oder Inanspruchnahme von Ratenzahlungen verlangt der Kreditgeber häufig die Offenlegung der Vermögensverhältnisse. Er kann jedoch nicht eine eidesstattliche Versicherung verlangen, weil er hierfür keine Rechtsmacht hat.

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    Antwort von jockl jockl

    Ein Anwalt darf die EV nicht abnehmen. Das obliegt dem GV oder einem Richter. Der Anwalt kann solch einen Rechtszug beantragen und dem wird i.d.R. stattgegeben.

    In deinem Fall rettet nichts davor, ausser Zahlung. - siehe Nachtrag -

    Kommentar von jockl jockljockl

    Nachtrag: Du könntst aus deinem nicht pfändbaren Einkommen, so gegeben, Ratenzahlung in einem Vergleich anbieten.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    die EV kannst du nur Abwenden in dem du Zugeständnisse in Form von Ratenzahlung machst, eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht....

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    Antwort von Praline Praline

    Kontopfändung ist! Mach bloß k e i n e EV! Dann haben sie dich!

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Stoppen funktioniert durch Zahlung. Die EV hängt Ihnen noch jahrelang in der Schufa und dem Schuldnerverzeichnis nach. Die Konsequenz ist, dass Sie für Vertragspartenr ein eher zu meidender Kantonist sind. - Anstellung, Mietwohnung, Kontoeröffnung etc.

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    Antwort von maspick maspick

    Puhhh. Das wird teuer. Ist aber egal, was du anerkennst - wenn schon gepfändet wird, ist es rechtskräftig. Hat viele negative Auswirkungen, das ganze. Du mußt natürlich den gesamten Betrag zahlen und auseinandersetzen kannst du dich nur mehr über den RA/InkassoBüro - das ist meist die gleiche Firma. Machen kannst nur mehr bitten und betteln. Und das nächste Mal gscheiter sein.

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