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Abgabe des Leasingautos am Vertragsende

Frage von benharper77 benharper77

eine Bekannte will Ihr Leasingauto übernehmen. Problem liegt nur darin, dass im Vertrag eine Klausel steht, die den Kauf dieses Autos durch den Leasingnehmer ausgeschließt. Ich habe jetzt Befürchtung, dass wenn sie das Auto abgeben will, wird sie von dem Händler filetiert, sprich wird der Autohändler die Mindestwert des Auto haben wollen und das Auto niedriger geschätzt wird. Das Auto Citroen C1 BJ 2007, da von Frau gefahren, ist im Superzustand.

1.Wie läuft das bei der Abgabe des Leasingautos ab? Man fährt hin und das Auto wird vom Gutachter begutachtet?

2.Hat jemand ein Tipp, wie sie sich absichern kann, dass das Autohaus sie nicht über den Tisch ziehen wird?

3.Sie würde auch gerne das Auto übernehmen, ich weiss aber nicht womit ich bei so einer Klausel im Vertrag rechnen kann. Kann es sein, dass der Händler erst das Auto niedriger schätzt, dann das Mindestwert verlangt und am Ende einen hohen Preis für die Übernahme verlangt? In diesem Fall müsste sie 2x für das gleiche Auto zahlen.

Danke

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Antworten (5)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Ein seriöses und kundenfreundliches Autohaus macht da keine Probleme. Mit dem Händler sprechen und ihm mitteilen das sie das Auto gerne zum vereinbarten Restwert übernehmen möchte. Das bedeutet, der Händler löst das Auto bei der Leasingfirma ab und verkauft es ohne Aufschlag an deine Bekannte weiter. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Das Rückgabeprotokoll wird einfach auf "null" geschrieben und fertig.

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    Antwort von erdnussoeler erdnussoeler

    Normalerweise steht im Leasingvertrag der Restkaufwert.Da hat sie nicht draufgeachtet. Leasing für Privatpersonen ist immer ungünstig. Der Händler wird ihr das Auto für einen höheren Preis verkaufen wollen. Am Besten mal mit ihm verhandeln.

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    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    Im leasingvertrag ist eine Jahresfahrleistung (km) vereinbart. Sind dies KM um mehr als 5.000 KM (evtl. abweichende Angabe siehe Leasingvertrag) überschritte, muß sie Mehrkilometer bezahlen.

    Dann nimmt der Leasing-Händler das Auto zurück und für Dich ist alles erledigt.

    Nun kan der händler das Auto verkaufen. Er schlägt Dir einen Preis vor und Du verhandelst. Wenn er einverstanden ist, kaufst Du das AUto und es ist Deines.

    Daß der Leasingnehmer das Auto übernimmt ist deshalb ausgeschlossen, weil vermieden werden soll, daß er kurz vor Auslaufen des Leasingvertrages noch größere Reperaturen/ Wartungsarbeiten auf Kosten des Leasinghändlers veranlaßt, um das Auto dann günstig in einem Top-Zustand zu erwerben.

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    Antwort von nlfriese nlfriese

    wenn im vertrag steht das sie den wagen nicht kaufen kann dann ist das so. allenfalls kann sie mit dem leasinggeber sprechen

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    Antwort von user287 user287

    Am besten beim Händler vorsprechen. Auch wenn es im Vertrag so steht, ist es nicht unüblich Fahrzeuge für den berechneten Restwert aus der Leasing heraus zu kaufen. Meistens löst das Autohaus es ab und mit gibt es mit einem kleinen Aufschlag weiter.

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