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Abgabe der EV Verstoß gegen die Menschenrechte?

gefragt von NachgefragtNachgefragt am 06.04.2008 um 21:43 Uhr

Ist die erzwungene Abgabe der EV kein Verstoß gegen die Menschenrechte? Schließlich verliert der Schuldner nicht nur sein Konto, er kann aufgrund des fehlenden Kontos dann auch meist keine Arbeit mehr annehmen, und das Grundgesetz garantiert doch die freie Entfaltung der Arbeit.

Ist das kein Grund, mal vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, zumal in anderen europäischen Staaten die Entschuldung viel einfacher gehandhabt wird als bei uns?


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sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 6. April 2008 21:45
1x
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Sorry, aber bei Abgabe eine EV verliert man sein Konto nicht.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 6. April 2008 21:48

Eben.DH


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 6. April 2008 21:52
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Vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wegen Entschuldung ? Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht wie es denen geht die Dir Geld oder Leistung gegeben haben die Du nicht bezahlst? Weist Du wieviel Unternehmen jedes Jahr schließen wegen Außenständen? ... und wieviel Mitarbeiter dadurch auch ihren Arbeitsplatz verlieren ?

Kommentar von D9a974c19512ad31a4c8ea509f7789fbsmallNachgefragt am 7. April 2008 09:50

wo steht denn hier, dass es um mich geht? Ich habe bislang alles bezahlt; im Gegenteil, ich habe seit Jahrzehnten offene Forderungen von 150.000 Euro, die nicht bezahlt werden. Ich kenne aber jemanden, der um etliche hunderttausend Euro betrogen wurde, die EV abgeben musste, dem das Konto gekündigt wurde und der kein Konto mehr bekommt und deshalb auch keine Arbeit hat ..


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. April 2008 21:59
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Der Gläubiger verliert sein Geld.


Qetan
beantwortet von Qetan am 6. April 2008 21:46
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Dadurch wird dann das Recht der Gläubiger an das ihnen zustehende Geld zu kommen, mit Füßen getreten.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 6. April 2008 21:46
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So gesehen hast Du recht. Aber dann müßte so einiges Andere auch angeprangert werden. Ich glaube, das bringt nichts. L.G.





anonym
beantwortet von Rolfe am 6. April 2008 22:28
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Eigentum verpflichtet - das gilt auch für eingegangene Verbindlichkeiten. Sein Konto verliert man generell nicht. Allerdings versuchen manche Banken, sich durch Kündigung aus dem Vertrag zu lösen. Dann sollte man als Schuldner auf ein Guthabenkonto bestehen. Darauf gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch - aber die Banken und Sparkassen haben zweimal eine "Gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung" unterzeichnet, in welcher sie sich verpflichten, jedem, der es will, ein Guthabenkonto einzurichten. Im Falle der Weigerung würde ich mit einer Beschwerde bei der BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungen) drohen - das wirkt Wunder.

Kommentar von D9a974c19512ad31a4c8ea509f7789fbsmallNachgefragt am 7. April 2008 09:50

dann kommt der Spruch, es bei einer anderen Bank zu versuchen, oder es werden horrende Gebühren verlangt, bei einem der sowieso am Existenzminimum nagt ..


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