Nachgefragt am 06.04.2008 um 21:43 Uhr
Ist die erzwungene Abgabe der EV kein Verstoß gegen die Menschenrechte? Schließlich verliert der Schuldner nicht nur sein Konto, er kann aufgrund des fehlenden Kontos dann auch meist keine Arbeit mehr annehmen, und das Grundgesetz garantiert doch die freie Entfaltung der Arbeit.
Ist das kein Grund, mal vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, zumal in anderen europäischen Staaten die Entschuldung viel einfacher gehandhabt wird als bei uns?
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Sorry, aber bei Abgabe eine EV verliert man sein Konto nicht.

Vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wegen Entschuldung ? Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht wie es denen geht die Dir Geld oder Leistung gegeben haben die Du nicht bezahlst? Weist Du wieviel Unternehmen jedes Jahr schließen wegen Außenständen? ... und wieviel Mitarbeiter dadurch auch ihren Arbeitsplatz verlieren ?
Nachgefragt am 7. April 2008 09:50 wo steht denn hier, dass es um mich geht? Ich habe bislang alles bezahlt; im Gegenteil, ich habe seit Jahrzehnten offene Forderungen von 150.000 Euro, die nicht bezahlt werden. Ich kenne aber jemanden, der um etliche hunderttausend Euro betrogen wurde, die EV abgeben musste, dem das Konto gekündigt wurde und der kein Konto mehr bekommt und deshalb auch keine Arbeit hat ..

Dadurch wird dann das Recht der Gläubiger an das ihnen zustehende Geld zu kommen, mit Füßen getreten.
So gesehen hast Du recht. Aber dann müßte so einiges Andere auch angeprangert werden. Ich glaube, das bringt nichts. L.G.
Eigentum verpflichtet - das gilt auch für eingegangene Verbindlichkeiten. Sein Konto verliert man generell nicht. Allerdings versuchen manche Banken, sich durch Kündigung aus dem Vertrag zu lösen. Dann sollte man als Schuldner auf ein Guthabenkonto bestehen. Darauf gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch - aber die Banken und Sparkassen haben zweimal eine "Gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung" unterzeichnet, in welcher sie sich verpflichten, jedem, der es will, ein Guthabenkonto einzurichten. Im Falle der Weigerung würde ich mit einer Beschwerde bei der BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungen) drohen - das wirkt Wunder.
Nachgefragt am 7. April 2008 09:50 dann kommt der Spruch, es bei einer anderen Bank zu versuchen, oder es werden horrende Gebühren verlangt, bei einem der sowieso am Existenzminimum nagt ..
Eben.DH