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Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

gefragt von Sally35 am 06.04.2009 um 11:59 Uhr

hallo

ich muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben... durch Scheidung sitz ich auf einem Haufen Schulden und strebe die Privatinsolvenz an, ist diese durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nun gefährdet?

für Antworten danke im Voraus Gruss

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recht x 35.327 finanzen x 23.777 privatinsolvenz x 630

anonym
beantwortet von Tobimontana am 6. April 2009 12:03
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Nein! Die Ev ist meistens der erste Schritt vor der Prvatinsolvenz. Du zeigts dem Gläubiger das du wirklich nichts hast. Wenn du die EV machst. Kann dich der Gläubiger noch nerven wegen Forderungen. Aber wenn du dann die Eröffnung der Privatinsolvenz hast. Kann dir der Gläubiger nichts mehr machen. Oh und ganz wichtig mach Richtige angaben bei der EV bei falschen Angaben kann es Knast geben.


anonym
beantwortet von Sally35 am 6. April 2009 12:37
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herzlichen Dank für Eure Antwort da bin ich erst mal ein bisschen beruhigt. der GVZ war ziemlich freundlich, ich werde ihm morgen noch einige Fragen stellen - es wird höchste Zeit, dass ich aus diesem Teufelskreis rausfinde.


anonym
beantwortet von anjanni am 6. April 2009 12:06
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Wenn Du schon die ersten Schritte in die Privatinsolvenz getan hast, solltest Du das mit dem zuständigen Insolvenzverwalter besprechen.

Diese Schulden bzw die Gläubiger sollten dann vielleicht noch in das entsprechende Verzeichnis mit aufgenommen werden.


claudi1973
beantwortet von claudi1973 am 6. April 2009 12:02
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Nein, ich hab 2 EV abgegeben, hat meine Privatinsolvenz nicht beeinträchtigt.


ohmandy
beantwortet von ohmandy am 6. April 2009 12:01
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frag den gerichtsvollzieher,könnte sein,wenn du sie schon abgegeben hast,musst du im schlimmsten fall 1jahr warten.

Kommentar von Simple_avatar2smallMilwa am 6. April 2009 12:02

wieso 1 Jahr warten?


Volker13
beantwortet von Volker13 am 6. April 2009 12:00
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Nein. Diese Schulden fallen dann nur nicht unter die Restschuldbefreiung

Kommentar von Simple_avatar2smallMilwa am 6. April 2009 12:01

wieso nicht?

Kommentar von anjanni am 6. April 2009 12:05

Das gilt dann, wenn sie nicht in das Insolvenzverfahren einbezogen werden. Kann man aber mit aufnehmen lassen.


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