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Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Frage von Sally35 Sally35

hallo

ich muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben... durch Scheidung sitz ich auf einem Haufen Schulden und strebe die Privatinsolvenz an, ist diese durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nun gefährdet?

für Antworten danke im Voraus Gruss

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Antworten (6)

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    Antwort von Tobimontana Tobimontana

    Nein! Die Ev ist meistens der erste Schritt vor der Prvatinsolvenz. Du zeigts dem Gläubiger das du wirklich nichts hast. Wenn du die EV machst. Kann dich der Gläubiger noch nerven wegen Forderungen. Aber wenn du dann die Eröffnung der Privatinsolvenz hast. Kann dir der Gläubiger nichts mehr machen. Oh und ganz wichtig mach Richtige angaben bei der EV bei falschen Angaben kann es Knast geben.

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    Antwort von Sally35 Sally35

    herzlichen Dank für Eure Antwort da bin ich erst mal ein bisschen beruhigt. der GVZ war ziemlich freundlich, ich werde ihm morgen noch einige Fragen stellen - es wird höchste Zeit, dass ich aus diesem Teufelskreis rausfinde.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du schon die ersten Schritte in die Privatinsolvenz getan hast, solltest Du das mit dem zuständigen Insolvenzverwalter besprechen.

    Diese Schulden bzw die Gläubiger sollten dann vielleicht noch in das entsprechende Verzeichnis mit aufgenommen werden.

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    Antwort von claudi1973 claudi1973

    Nein, ich hab 2 EV abgegeben, hat meine Privatinsolvenz nicht beeinträchtigt.

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    Antwort von ohmandy ohmandy

    frag den gerichtsvollzieher,könnte sein,wenn du sie schon abgegeben hast,musst du im schlimmsten fall 1jahr warten.

    Kommentar von Milwa MilwaMilwa

    wieso 1 Jahr warten?

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Nein. Diese Schulden fallen dann nur nicht unter die Restschuldbefreiung

    Kommentar von Milwa MilwaMilwa

    wieso nicht?

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Das gilt dann, wenn sie nicht in das Insolvenzverfahren einbezogen werden. Kann man aber mit aufnehmen lassen.

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