Abfrage der Fahndungsliste bei Reisepass beantragung?

2 Antworten

Der Computer sollte wissen, dass Du zur Fahndung ausgeschrieben bist.

Aber: Niemand in der Botschaft ist berechtigt, einen deutschen Haftbefehl zu vollstrecken. Du befindest Dich auch in der Botschaft nicht auf deutschem Gebiet, sondern auf dem Gebiet des Gastlandes.

Ob Dir dennoch ein Pass ausgestellt wird, kommt auf den Grund für den Haftbefehl an. Wenn einer der in § 7 PassG genannten Versagensgründe vorliegt, klappt das nicht mit einem Pass.

Vermutlich, das bedeutet aber nicht, daß du den Pass nicht bekommst, nur weil du da gelistet bist. Wenn du Deutscher bist,bekommst du auch einen Pass.