Wie kalkuliert man die Abfindung für 5 Jahre Teilzeit 80% und davor 5 Jahre Vollzeit? Greift ein bestimmtes Gesetz oder Urteil?
Antworten (4)
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LissaLissa
Da kein Recht auf Abfindungen besteht, gibt es auch keine Berechnungsgrundlagen.
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VickiVicki
Ich habe es erst gestern bei www.bundesrecht.juris.de gelesen. Ich glaube im Kündigungsschutzgesetz... Weiß es aber nicht mehr so genau. Da stand was von 12 Monatsgehältern bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 10 Jahren. Nach der Info von verdi wird die Abfindung wie folgt berechnet: letztes Monatsgehalt : 2 x Betriebszugehörigkeit (Jahre).
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Da wir eine evtl.vorhandene Betriebsvereinbarung nicht kennen,kann dir nur der Betriebsrat oder die Geschäftsleitung eine präzise Antwort geben.
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Du hast keinen Anspruch darauf, also auch kein Recht, das einzufordern.
Kommentar von
sanbrasilsanbrasil Das Recht ist durch Vereinbarung zwischen BR-GL gesichert.
Das Recht ist durch Vereinbarung zwischen BR-GL gesichert.
Dann frag BR oder GL, denn nur die wissen, auf was man sich geeinigt hat.