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Abfindung zuerst 5 Jahre Vollzeit, danach 5 Jahre Teilzeit

Frage von sanbrasil sanbrasil

Wie kalkuliert man die Abfindung für 5 Jahre Teilzeit 80% und davor 5 Jahre Vollzeit? Greift ein bestimmtes Gesetz oder Urteil?

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Antworten (4)

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    Antwort von Lissa Lissa

    Da kein Recht auf Abfindungen besteht, gibt es auch keine Berechnungsgrundlagen.

    Kommentar von sanbrasil sanbrasilsanbrasil

    Das Recht ist durch Vereinbarung zwischen BR-GL gesichert.

    Kommentar von Lissa LissaLissa

    Dann frag BR oder GL, denn nur die wissen, auf was man sich geeinigt hat.

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    Antwort von Vicki Vicki

    Ich habe es erst gestern bei www.bundesrecht.juris.de gelesen. Ich glaube im Kündigungsschutzgesetz... Weiß es aber nicht mehr so genau. Da stand was von 12 Monatsgehältern bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 10 Jahren. Nach der Info von verdi wird die Abfindung wie folgt berechnet: letztes Monatsgehalt : 2 x Betriebszugehörigkeit (Jahre).

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Da wir eine evtl.vorhandene Betriebsvereinbarung nicht kennen,kann dir nur der Betriebsrat oder die Geschäftsleitung eine präzise Antwort geben.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du hast keinen Anspruch darauf, also auch kein Recht, das einzufordern.

    Kommentar von sanbrasil sanbrasilsanbrasil

    Das Recht ist durch Vereinbarung zwischen BR-GL gesichert.

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