gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Abfindung! Wie stehen die Chancen?

gefragt von Debbie2311Debbie2311 am 21.02.2008 um 15:52 Uhr

Nach 3 Jahren im Betrieb und einer fristgerechten Kündigung wegen Personalreduzierung bekomme ich keine Abfindung! Ist das richtig so?

Sollte ich zum Anwalt gehen? Lohnt sich das? Wie stehen die Chancen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (15397)
arbeit (5539)
kuendigung (946)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 21. Februar 2008 15:55
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest zu einer Erstberatung zum Anwalt gehen. Dabei nicht vergessen, mit ihm das Honorar dafür zu vereinbaren. Er kann Dir dann sicher sagen, ob eine Abfindung für Dich drin ist. Viel Glück - vielleicht findest Du ja auch ganz schnell einen neuen Job.

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 21. Februar 2008 15:58

Bevor ich das Geld für die Erstberatung ausgebe, wollte ich mich hier informieren. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit. Trotzdem danke dir!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 21. Februar 2008 16:14

Vor Jahren haben die Arbeitsrichter fast immer ein halbes bis ein ganzes Gehalt pro Jahr zugesprochen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat da sicher gute Kenntnisse, ob noch diese Möglichkeit besteht oder sich der Wind gedreht hat.


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 21. Februar 2008 16:11
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

musste mich auch kürzlich mit dem Thema befassen

eigentlich muss keine Firma eine Abfindung zahlen

hier ein link dazu:

http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/abfindung/index.html


emjay
beantwortet von emjay am 21. Februar 2008 15:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gab mal eine Faustregel die lautete: Pro Jahr im Unternehmen ein Monatsgehalt. Ob du dieses rechtlich durchsetzen kannst und ob diese Regel verbindlich ist weiß ich leider nicht. Ein Besuch beim Anwalt könnte sicherlich nicht schaden.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 21. Februar 2008 16:34

Mehr als 0,5 Monatsgehalt pro gibt es nicht, außer bei Managern.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 22. Februar 2008 11:08

Ich hatte immer ein Monatsgehalt im Kopf. Manager müsste man sein. Dann darf man sogar noch den Betrieb in den Ruin führen und wird dafür belohnt.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. Februar 2008 16:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt das Kündigungsschutzgesetz:

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1)1 Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.

2 Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) 1 Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. 2§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Weiteres siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html


DrLove
beantwortet von DrLove am 21. Februar 2008 16:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nach drei jahren zahlt dir so gut wie keine firma der welt eine abfindung.
diese praxis ist bei zugehörigkeiten ab 10 jahren und bei sehr hoch dotierten positionen üblich.
spar dir das geld für den anwalt und investiere deine kraft in die jobsuche!




Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 21. Februar 2008 18:26

So sehe ich das auch! Die Ansprüche, die man an seinen Arbeitgeber hat und auch was einem gesetzlich zusteht wird oft überschätzt!

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 27. Februar 2008 16:17

Zur Info:

Ich habe es versucht "No Risk No Fun" und habe eine Abfindung in Höhe eines Bruttogehaltes bekommen. Die minimalen Kosten für den rechtsanwalt haben sich gelohnt!!!


hajottka
beantwortet von hajottka am 21. Februar 2008 20:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es läßt sich leider keinerlei Anspruch ableiten. Bei Mitarbeitern, die länger dabei waren und die Firma eine Abfindung zahlt, gilt eher 0,5 Gehalt pro Jahr. Anders ist das Ganze bei einem Aufhebungsvertrag, da kann eine Abfindung frei verhandelt werden und wird vom Arbeitgeber eher bezahlt, um sich das Arbeitsgericht zu ersparen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 22. Februar 2008 04:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich hat niemand einen Rechtsanspruch auf Abfindung!

Wenn Du ordentlich gekündigt wurdest, keine Kündigungsschutzklage machst, die sehr wahrscheinlich ins leere geht,läuft da nichts !

Eine Abfindung wird in der Regel gezahlt, um eine Weiterbeschäftigung zu vermeiden!

Erkundige Dich beim Arbeitsgericht/ Anwalt, denn jeder Fall liegt anders !
Das Arbeitsamt fragt auch danach ! Sonst frage dort was du machen sollst, damit Dir keine Nachteile entstehen !


Butterfly178
beantwortet von Butterfly178 am 21. Februar 2008 16:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich meine mich zu erinnern dass einem eine Abfindung nach 3 Jahren Arbeitszeit in einem Unternehmen zusteht. Ist nicht soviel, aber es ist was.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 21. Februar 2008 16:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für eine Abfindung sehe ich eigentlich keinen Grund. 3 Jahre ist keine lange Firmenzugehörigkeit, die Kündigungsfrist wird ja gewahrt und wenn die Personalreduzierung auch noch begründet werden kann (z.B. Erhalt und Sicherung anderer Arbeitsplätze im Unternehmen) sehe ich da keine Erfolgsaussichten. Aber ein Anwalt weis da sicher mehr. Aber aufpassen! Nicht daß der dir dann falsche Hoffnungen macht, nur um ein Mandat zu haben!

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 21. Februar 2008 16:04

Das befürchte ich! Ich habe nicht die Möglichkeit viel Geld für einen Anwalt auszugeben um dann am Ende doch keine Abfindung zu bekommen.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 21. Februar 2008 16:08

Deine Entscheidung - aber ich würde dann schon eher die Finger davon lassen! Andere Idee! Erkundige dich doch mal beim Arbeitsamt. Die müßten Dir zumindest tendenziell mitteilen können, wie die Chancen so stehen. Und falls Du noch keine neue Stelle hast, wirst Du dort ja eh hin müssen!


koira1975
beantwortet von koira1975 am 21. Februar 2008 16:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Seit 1. Januar 2004 sieht im deutschen Arbeitsrecht das Kündigungsschutzgesetz in § 1 a KSchG einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers vor, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat. Dieser Abfindungsanspruch setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber in der notwendig schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung darauf hinweist, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. Es handelt sich also faktisch nicht um einen gesetzlichen Anspruch, sondern weiterhin um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Der Arbeitnehmer hat die Wahl, ob er von einer Kündigungsschutzklage absieht und damit die Abfindung beanspruchen will oder ob er durch Klageerhebung für den Bestandsschutz und damit für die Weiterbeschäftigung optiert (oder die Klage aus taktischen Gründen erhebt, weil er sich erhofft – jedoch unter dem Risiko, dass er am Ende weder Abfindung noch Weiterbeschäftigung durchsetzen kann –, dadurch den Arbeitgeber zu einem Vergleich bewegen zu können, der eine noch höhere Abfindung beinhaltet).

Praktischer Vorteil einer Abfindung nach § 1 a KSchG ist, dass die 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld nicht eintritt. http://de.wikipedia.org/wiki/AbfindungimArbeitsrecht


anonym
beantwortet von tigeroli am 21. Februar 2008 16:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast schon recht damit, abzuwägen, ob sich ein Rechtsstreit lohnen würde. Die Frage ist nämlich, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob Du sie auch angenommen/anerkannt hast.

Du kannst nämlich nicht um die Abfindung klagen, sondern nur um Wiedereinstellung und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Meistens geht sowas aber aus mit einer außergerichtlichen Einigung. Das bedeutet, der Richter macht einen Vorschlag, sich gütlich zu einigen mit einer Abfindung. Da rechnet man tatsächlich mit 1/2 Monatsgehalt pro Arbeitsjahr. Das sieht dann das Gericht als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an.

Aber wie gesagt: Verklagen kannst Du Deinen Arbeitgeber nur bei ungerechtfertigter Kündigung. Wenn z. B. die Sozialauswahl vernachlässigt wurde, wenn für Deine Arbeit jemand anderes eingestellt wurde etc.

Gibt es da nichts zu klagen, gibt's auch keine Abfindung.

Und noch etwas halte ich für wichtig: auf die Abfindung zahlst Du Steuern und sie wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt.

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 21. Februar 2008 16:29

Da habe ich vom Arbeitsamt andere Informationen bekommen. Sie sagten mir, dass eine Abfindung als "Geschenk" des Arbeitgebers angesehen wird und NICHT auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.


casamia
beantwortet von casamia am 28. Juli 2008 19:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man hat leider keinen anspruch auf abfindung , mußt du einklagen. Geh zum anwalt und reiche Kündigungsschutzklage ein innerhalb von 3 wochen nach der Kündigung


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.