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Abfindung von 2011, wie kann man die Nachzahlung umgehen bzw. minimieren?

Frage von 1071dark 1071dark

Hallo, mein Arbeitgeber hat wegen Produktionsverlagerung in den Ausland den Standort in D Ende 2010 stillgelegt. Dies Bezüglich habe ich auch Jan. 2011 eine Abfindung erhalten, ohne fünftel Regelung. In dem gleichen Jahr, 01.01.2011, habe ich auch eine neue Stelle angefangen, wobei ich auch mehr verdiene als bei dem alten Arbeitgeber. Jetzt, bei der Erstellung der Lohnsteuerjahresausgleiches, musste ich feststellen, dass ich mit einer saftigen Nachzahlung zu rechnen habe.

Dies finde ich ungerecht, wobei ich schon für die Abfindung Steuern bezahlt habe.

Meine Frage: Wie kann die Nachzahlung umgehen bzw. minimieren?

Danke im Voraus!

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Antworten (4)

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    Antwort von guterGedanke guterGedanke

    Nach den Beschreibungen in der Frage, handelt es sich um außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

    Demnach kann die Fünftelregelung in jedem Fall angesetzt werden. Sollte der Arbeitgeber das noch nicht damals im Januar gemacht haben, wird es ganz normal nach dem Jahresende mit der Einkommensteuererklärung eingereicht und auch entsprechend abgerechnet.

    Doch die Frage ging in eine andere Richtung: Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten, um die Steuerlast auf die Abfindung deutlich zu senken (und damit Nachzahlungen zu vermeiden bzw. noch Rückzahlungen zu erhalten). Möglichkeiten die sich hundertfach bewährt haben und in jedem Fall vom Finanzamt anerkannt werden. Dafür sollte man sich Zeit lassen und genau berechnen, was sich mit welcher Methode heraus holen läßt.

    Zeit hat man mit einer solchen Gestaltung immer bis zu Ende eines Steuerjahres, das geht recht entspannt, läßt sich gut planen und in Ruhe umsetzen. Wenn man sich allerdings am Morgen des "30.12." schon mit diesem Thema beginnt auseinanderzusetzen, kann ich aus umfangreicher Erfahrung sagen: Jetzt haben die Steuerberater, wie wirtschaftliche Berater entweder das Büro geschlossen oder deren Spezialisten sind in Urlaub. Heute nachmittag wird man da keine Lösung mehr hin bekommen.

    Fazit: Es ist zu spät, Thema vergessen, entspannt Silvester feiern und Steuern brav zahlen! Guten Rutsch!

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    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Wenn Du beim Lohnsteuerjahresausgleich die Abfindung richtig einträgst, wird die Fünftelregelung automatisch berücksichtigt. Die Frage ist aber, ob Sie den von Dir erwarteten Nutzen bringt. Bei der Auszahlung zu Jahresbeginn wurde voraussichtlich nicht mit weiteren Einkünften kalkuliert ... deshalb war der Steuerabzug geringer. Wie sich das auswirkt, ist u.a. auf www.abfindunginfo.de/zusammenballung.htm dargestellt. Wenn nun aber das höhere Einkommen dazukommt, steigt zwangsläufig die Steuerlast. Da ist heute auch nicht mehr viel zu retten. Ein Experte kann Dir vielleicht auch noch im neuen Jahr helfen ... von "Steuersparmodellen" ist aber dringend abzuraten.

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    Antwort von Mikkey Mikkey

    Wenn Du versuchst, noch heute einen Termin bei einem Steuerberater zu bekommen, kannst Du dessen Kosten noch in diesem Jahr geltend machen. Wegen der Progression kommt dann viel mehr dabei heraus.

    Vielleicht kann der Steuerberater die Fünftelregelung doch noch durchsetzen, wie ich sie verstehe, ist sie

    1. Auf solche Abfindungen anzuwenden

    2. Für dich vorteilhaft

    An den Werbungskosten lässt sich als Arbeitnehmer nicht nennenswert etwas herumschrauben. Andere Steuersparmöglichkeiten muss man eher im Jahr in Angriff nehmen.

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    Antwort von candiiman candiiman

    in solche fällen lohnt sich meist ein steuerberater... als laie würde ich sagen, dass du die werbungskosten ziemlich hoch halten musst...

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    in solche fällen lohnt sich meist ein steuerberater..

    Das ist ein guter Rat.

    dass du die werbungskosten ziemlich hoch halten musst...

    Wenn Du noch erklärst. wie das geht. Werbungskosten sind erst einmal Ausgaben, die man hat und die dann das Einkommen verringern (simpel gesagt).

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