Mein Mann (57) arbeitet seit 36 Jahren in einem kleinen Handwerksbetrieb. Sein Chef wird in diesem Jahr 70. Leider bekommen die Mitarbeiter keine Antwort, wenn sie wissen wollen, wie es weiter geht. Alle vermuten, dass der Arbeitgeber den runden Geburtstag zur Geschäftsaufgabe nutzen wird. Mein Mann würde gerne rechtzeitig Bescheid wissen, um sich neu zu orientieren, denn ein paar Jahre muss er ja schließlich noch arbeiten. Steht ihm eine Abfindung zu bei einer Geschäftsaufgabe aus Altersgründen?
Abfindung vom Arbeitgeber
Antworten (6)
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4Antwort von
MarianneWMarianneW
Ein Recht auf Abfindung gibt es ohnehin nicht und bei einer Geschäftsaufgabe dürfte es eine solche schon ganricht geben, da ja keine Kriterien der Sozialauswahl oder Firmenzugehörigkeit verletzt werden können.
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2Antwort von
pjakobspjakobs
sehr schwer zu beantworten. Bei "normalen" Kündigungen (will sagen, Betriebsgröße über dem Minimum, Betrieb wird fortgeführt) wird regelmäßig eine abfindung von 1/2 Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zugestanden. Wenn der Betrieb aber aufgelöst wird oder wenn der Betrieb unter der Mindestgröße liegt (das waren mal 5Mitarbeiter, ich glaube, die Schröder Regierung hat das auf 10 oder 20 angehoben?) dann hat er vermutlich keine Basis für eine Forderung.
pj
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ike24 Vll macht der Arbeitgeber einen Sozialplan
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pokersvenipokersveni
Wieso sollte er denn mit 70 aufhören?? Besteht denn Grund zu der Annahme??
Nein, das ist reine Spekulation.