Abfindung und Steuern

5 Antworten

Ja leider ist es so, es wird alles zusammengerechnet, war bei meinem Mann auch so. Dann bleibt Dir nicht so viel wie Du denkst, fast nicht ganz die Hälfte zog man Ihm ab. Kam bei uns auch noch das doppelte Gehalt an Weihnachten hinzu, da blieb dann nicht viel übrig. Die Summe hört sich erst so toll an.

Nur weiß ich auch nicht, wie man es anders machen kann, sicher kann Dir ein Rechtsanwalt dabei helfen. Glaube kaum, daß hier einer in gutefrage.net als User dabei ist und Dir helfen könnte, wäre schon ein Zufall.

LG, sheltie, bei uns ist es aber schon wieder 15 Jahre her, da konnte man noch eher aus der Firma ausscheiden und das Geld sollte man dazu verwenden, um es jeden Monat beim aufzustocken, weil ja 10 oder waren es sogar 20% abgezogen werden.

Egal was du mehr bezahlt hast, in der Jahreseinkommenssteuererklärung kriegst du es zurück.

Wenn ALLES als laufender Bezug deklariert wurde, hast du in der Tat viel zu viel Lohnsteuer bezahlt.

Zwei Gehälter hätten als laufender Bezug in der Rückrechnung abgerechnet werden müssen.

Ein Gehalt als normaler laufender Bezug.

Die Provision als Einmalbezug.

Die Abfindung nach der Fünftelungsregelung.

Hat er in der Sozialversicherung ebenfalls alles als laufenden Bezug deklariert, dann hast du sogar zu wenig Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, weil die Beitragsbemessungsgrenze des Monats ruckzuck aufgrfüllt wäre. Das darf natürlich auch nicht sein. Wieviel SV Beiträge abgezogen werden müssten, hängt vom Schlussabrechnungsmonat und der Höhe der Provision und Abfindung ab (Märzklausel).

Das ist alles nicht so einfach und auf die Schnelle erklärbar, wie du sicherlich verstehen wirst.

Schau mal auf deine Abrechnung, ob irgendwo erkennbar ist, ob die einzelnen Positionen als laufender Bezug, Einmalbezug, Sonstiger Bezug o.ä. gekennzeichnet sind.

Dann sehen wir weiter,

Also auf Abrechnung steht basisbezüge: 1.gehalt 2. Provision 3. Entschädigung (ST Pflichtig)

Das alles wurde als gesamtbrutto berechnet und von diesen wurden die Steuerabzüge vorgenommen.

Ach ja um dann steht unter gesetzlich Abzüge immer Steuer brutto Ez Steuer brutto lfd KV/pv brutto Ez KV/pv brutto lfd Usw Usw

@winlin

Und da steht jeweils der volle Betrag?

Genau

@winlin

Wir sollten sprechen. Mail mich an: kleinalrik (at) gmx punkt de

Während du zuviel gezahlte Lohnsteuer in der ESt-Erklärung zurückbekommst, ist das für zuviel gezahlte SV-Beiträge nicht der Fall.

Das sollte man ausrechnen.

entgelt-abrechnungen eines arbeitgebers und die dann anfallende lohn- oder einkommenssteuer sind immer nur temporär. einmalige und sonderzahlungen werden vom arbeitgeber ohnhin nach einer jahres-lohnsteuer-hochrechnung ermittelt. erst wenn du deine jährliche einkommenssteuererklärung machst, wird anhand der jahressummen an lohn und anderen bezügen eine endsumme ermittelt und ggf. eine nachzahlung (oder nachforderung) gewährt.

falls du das gefühlt hast, dass dein arbeitgeber (ggf. aus frust über den verlorenen prozeß) deine letzte abrechnung, bzw. die sonderzahlungen nicht korrekt abgerechnet hat, kann dein anwalt das ggf. bei der alten firma zur aufklärung reklamieren.

bei hohen abfindungen kannst du aber mit dem finanzamt oder einem steuerberater prüfen und vergleichen lassen, ob es sich rechnet, sie auf mehr als ein kalenderjahr umrechnen zu lassen.

Ich vermute mal, dass Deine Abfindung nicht so hoch war, dass es zu einer "Zusammenballung von Einkünften" (siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html ) kam. In dm Fall wird die Abfindung nicht ermäßigt, sondern wie normaler Arbeitslohn versteuert.

Sollten dabei zuviel Steuern abgezogen worden sein, werden diese im Steuerbescheid berücksichtigt und erstattet.

Also Abfindung war nicht so hoch lag unter 10td€. Dachte eben nur das eine Abfindung gesondert abgerechnet werden muss und nicht zusammen mit den letzten drei Gehältern. Dachte auch das bei Abfindung auch nur die lohnsteuer fällig wäre ohne Sozialversicherungbeiträge. Ich hab ja einen Anwalt den frag ich Montag