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Abfindung und Lohnzuschuss von der ARGE

Frage von patrick13082002 patrick13082002

Hallo erst einmal.Ich habe mal eine Frage,ich habe meinen Arbeitsplatz verloren und habe auch erfolgreich geklagt auf noch offen stehenden Urlaub,Abfindung und die Kündigung war auch nicht rechtens.So die Sache ist nun die,ich habe für den übergang ersteinmal einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen(Was anderes gibt es ja kaum noch)wo ich 900€netto verdiene das ist natürlich für eine Familie zuwenig.Ich bekomme dazu noch 184€Kindergeld und einen Zuschuss von der Arge(der variiert nach meinem Einkommen)ca.600€.Meine Frage ist nun die ist es richtig das wenn ich die Abfindung nachweißlich zur Schuldentilgung nutze sie mir nicht als Einkommen angerechnet werden darf?Ich habe ja nicht vor mir damit ein paar schöne Tage zumachen oder so ich will nur das ich davon meine Schulden bezahlen kann die aus besseren zeiten geblieben sind.Ist das so oder habe ich da Pech?Immerhin haben die ja auch ein Recht die Prozesskostenbeihilfe in 4Jahren bei mir wiederzuholen(Wenn ich bis dahinn Finanziell wieder besser gestellt bin)es kann ja nicht sein das man mir einerseits das Geld wegnimmt und ich in 4Jahren auch noch mit Pech zurückzahle,da mache ich doch doppelten verlusst?!Danke für eure Antworten

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sturdy82 Sturdy82

    Es wird angerechnet und zwar weil der Staat richtigerweise argumentiert, dass er keine staatlichen Beihilfe zahlt, wenn man sich selbst versorgen kann. Schulden die bereits bestehen werden beim Hartz IV nicht berücksichtigt.

    Es gibt die eine oder andere schlaue Lösung um nichts angerechnet zu bekommen.

    z.b. kann man in dem Monat verzichten in dem die Abfindung zufließt, dann würde Sie nicht als "Einkommen" angerechnet sondern, sofern man den Monat darauf wieder Antrag stellt als Vermögen und da sind natürlich die Freibeträge je nach Lebensalter andere.

    Ins Knie schießt man sich damit nur, wenn man bereits diverses Vermögen hat.

    Bei deinem Einkommen wäre es auch möglich auf die Alternativ Leistungen Kinderzuschlag und Wohngeld zurück zu greifen, da wird es meines Wissens nach nicht angerechnet

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    Antwort von Kleintier Kleintier

    Hallo patrick13082002, leider hast Du bei Deiner Frage nicht die Stichwörter "ARGE", "Hartz IV" etc. hinzugefügt. Ich denke dass Du deshalb nur wenige Antworten bekommst.

    Schau mal hier: http://www.elo-forum.org/ Da wird Dir bestimmt geholfen.

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    Antwort von Roeschen001 Roeschen001

    Hallo, die Abfindung wird auf jeden Fall angerechnet auf Hartz4. Bezieht man Arbeitslosengeld I, erfolgt (in der Regel)keine Anrechnung. Bei Arbeitslosengeld II hat man die üblichen Freigrenzen. Alles andere wird angerechnet. Dabei interessiert es niemand, wofür die Abfindung Verwendung findet.

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