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Abfindung und Arbeitslosengeld?

Frage von Joulin Joulin

Bekommt man bei einer Abfindung zusätzlich Arbeitslosengeld oder bekommt man das Arbeitslosengeld erst nach Verbrauch der Abfindung?

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Antworten (7)

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    Antwort von arehumans arehumans

    Arbeitslosengeld bekommst du ab dem Tag des 1. Tages ohne Arbeit bzw. wenn du nicht mehr für den Betrieb offiziell tätig bist und natürlich Meldung. Hier wird nichts abgezogen, wie bei ALGII. Du hast ja in die Versicherung einbezahlt.

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    Antwort von akademikus akademikus

    bei alg1 ist es egal wiesviel vermögen du hast. die frage stellt sich erst wenn du alg2 (hartz4) beantragen musst

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    Antwort von kuddel69 kuddel69

    Vorsicht, Abfindung kann auf das ALG angerechnet werden. Und wenn Du nicht explizit gekündigt wurdest, kannst Du u.U. sogar erst einmal für ALG gesperrt werden. Informiere Dich gut beim Betriebsrat und Fachexperten in der Arbeitsagentur.

    Kommentar von Ernsterwin ErnsterwinErnsterwin

    Eine Abfindung wird nicht (!) auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet. Gem. SGB III § 143a "ruht" das Alg nur, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten und dafür eine Abfindung gezahlt wurde. Und gem. § 144 droht eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer gekündigt oder Anlass zur Kündigung gegeben hat. vgl. http://www.abfindunginfo.de/abfindu6.htm

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    Antwort von Joulin Joulin

    Danke für die Antworten.

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    Antwort von Micky001 Micky001

    falls du später in ALG II fallen solltest muß du es erst verbrauchen/ verbraucht haben, wenn du über deinem Freibetrag bist.

    Kommentar von Joulin JoulinJoulin

    Meine Freundin musste einen Teil ihrer Abfindung an das Finanzamt zahlen. Ist das üblich?

    Kommentar von Micky001 Micky001Micky001

    soviel ich weiß wird die Abfindung wie normaler Lohn versteuert.

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    Antwort von luxi09 luxi09

    Du hast einen Selbstbehalt von 750,00 pro Lebensjahr der Rest wird verrechnet. Schau doch mal auf der Homepage der Arge nach.

    Kommentar von TwoSteps4Ward TwoSteps4WardTwoSteps4Ward

    Hier wurde aber nach Arbeitslosengeld gefragt und nicht nach Hartz4 ^^ Beim Arbeitslosengeld darf die Abfindung in voller Höhe behalten werden, denn es wurde ja in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt!

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Von dem was du inhaltlich meinst hast du recht. Allerdings heißt es amtlich nicht mehr Hartz IV, sondern Arbeitslosengeld II.

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    Antwort von Morti Morti

    Das hängt von der Höhe der Abfindung (Selbstbehalt) ab und wann du diese erhältst (Zuflussprinzip).

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Korrektur:
    arehumans hat natürlich recht, beim ALG1 spielt es keine Rolle.

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