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Abfindung und Arbeitsamt?

Frage von gaboxy gaboxy

Wie gehts das genau mit der Abfindung und einer Arbeitslosigkeit. Geht das Arbeitsamt dann zuerst an die Abfindung oder wird das nicht mitberechnet?

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Wenn du ALG1 bekommst, dann wird deine Abfindung nicht mitberechnet.

    Kommentar von ottoott6 ottoott6

    unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du dich informieren ob die Abfindung angerechnet wirst, aber soweit ich weiss, wird diese nicht berücksichtigt

  • 1
    Antwort von Hypothesis Hypothesis

    Die Abfindung ist EINKOMMEN, wird voll angerechnet .

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
    • Bei ALG II: Ja.

    • Bei ALG I: Nur unter bestimmten Umständen.

  • 1
    Antwort von Obilee Obilee

    na ich würde mal sagen, wenn arbeitsamt das weiß und auch die summe kennt, könnte es sein, dass du nur anteilig was bekommst, da du ja geld zu verfügung hast

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Abfindung wird bei ALG I nur angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Dann bekommt man doch eine Sperre, oder?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Unter Umständen auch das.

    JSA 1.0

    http://www.jurawiki.de/JSA

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Eine Sperrzeit ist nicht davon abhängig, ob eine Abfindung gezahlt wird oder nicht.

    Und die Ruhezeit, die eintritt bei Abfindung, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ist nicht das gleiche wie eine Sperrzeit.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82944.htm

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