Wie gehts das genau mit der Abfindung und einer Arbeitslosigkeit. Geht das Arbeitsamt dann zuerst an die Abfindung oder wird das nicht mitberechnet?

Wenn du ALG1 bekommst, dann wird deine Abfindung nicht mitberechnet.

Die Abfindung ist EINKOMMEN, wird voll angerechnet .
bitmap am 2. März 2009 00:30 Bei ALG II: Ja.
Bei ALG I: Nur unter bestimmten Umständen.

na ich würde mal sagen, wenn arbeitsamt das weiß und auch die summe kennt, könnte es sein, dass du nur anteilig was bekommst, da du ja geld zu verfügung hast

Abfindung wird bei ALG I nur angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
kaesbrot am 2. März 2009 00:24 Dann bekommt man doch eine Sperre, oder?
bitmap am 2. März 2009 00:26
bitmap am 2. März 2009 00:34 Eine Sperrzeit ist nicht davon abhängig, ob eine Abfindung gezahlt wird oder nicht.
Und die Ruhezeit, die eintritt bei Abfindung, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ist nicht das gleiche wie eine Sperrzeit.
bitmap am 2. März 2009 00:25
unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du dich informieren ob die Abfindung angerechnet wirst, aber soweit ich weiss, wird diese nicht berücksichtigt