Wie gehts das genau mit der Abfindung und einer Arbeitslosigkeit. Geht das Arbeitsamt dann zuerst an die Abfindung oder wird das nicht mitberechnet?
Abfindung und Arbeitsamt?
Antworten (4)
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1Antwort von
HypothesisHypothesis
Die Abfindung ist EINKOMMEN, wird voll angerechnet .
Kommentar von
bitmapbitmap Bei ALG II: Ja.
Bei ALG I: Nur unter bestimmten Umständen.
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1Antwort von
ObileeObilee
na ich würde mal sagen, wenn arbeitsamt das weiß und auch die summe kennt, könnte es sein, dass du nur anteilig was bekommst, da du ja geld zu verfügung hast
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1Antwort von
bitmapbitmap
Abfindung wird bei ALG I nur angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Kommentar von
kaesbrotkaesbrot Dann bekommt man doch eine Sperre, oder?
Kommentar von
bitmapbitmap Unter Umständen auch das.
JSA 1.0
http://www.jurawiki.de/JSA
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bitmapbitmap Eine Sperrzeit ist nicht davon abhängig, ob eine Abfindung gezahlt wird oder nicht.
Und die Ruhezeit, die eintritt bei Abfindung, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ist nicht das gleiche wie eine Sperrzeit.
Kommentar von
bitmapbitmap http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82944.htm
unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du dich informieren ob die Abfindung angerechnet wirst, aber soweit ich weiss, wird diese nicht berücksichtigt