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Abfindung und Arbeitsamt?

gefragt von gaboxy am 02.03.2009 um 0:19 Uhr

Wie gehts das genau mit der Abfindung und einer Arbeitslosigkeit. Geht das Arbeitsamt dann zuerst an die Abfindung oder wird das nicht mitberechnet?

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kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 2. März 2009 00:20
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Wenn du ALG1 bekommst, dann wird deine Abfindung nicht mitberechnet.

Kommentar von ottoott6 am 7. September 2009 11:24

unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du dich informieren ob die Abfindung angerechnet wirst, aber soweit ich weiss, wird diese nicht berücksichtigt


Hypothesis
beantwortet von Hypothesis am 2. März 2009 00:27
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Die Abfindung ist EINKOMMEN, wird voll angerechnet .

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. März 2009 00:30
  • Bei ALG II: Ja.

  • Bei ALG I: Nur unter bestimmten Umständen.


Obilee
beantwortet von Obilee am 2. März 2009 00:25
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na ich würde mal sagen, wenn arbeitsamt das weiß und auch die summe kennt, könnte es sein, dass du nur anteilig was bekommst, da du ja geld zu verfügung hast


bitmap
beantwortet von bitmap am 2. März 2009 00:22
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Abfindung wird bei ALG I nur angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 2. März 2009 00:24

Dann bekommt man doch eine Sperre, oder?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. März 2009 00:26

Unter Umständen auch das.

JSA 1.0

http://www.jurawiki.de/JSA

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. März 2009 00:34

Eine Sperrzeit ist nicht davon abhängig, ob eine Abfindung gezahlt wird oder nicht.

Und die Ruhezeit, die eintritt bei Abfindung, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ist nicht das gleiche wie eine Sperrzeit.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. März 2009 00:25

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