Juli 2009: Beim Zuklappen meines Notebooks, 3 Jahre alt und Neupreis 699 Euro krachte es im rechten Displayscharnier. Ich berührte es nicht mehr. Es funktionierte einwandfrei, nur der Deckel blieb offen stehen. Man sah das verformte Scharnier. Ich hattte eine Wertgarantieversicherung abgeschlossen. Bei der Reparaturstelle wurde mir dann mitgeteilt, dass es die Reparatur nicht mehr wert sei. Die Versicherung gäbe mir 150 Euro. Der Deckel wurde zur Analyse total zerlegt. Das Notebook ist jetzt "Totalschaden". Darauf ließ ich mich nicht ein, weil das Notebook ja einwandfrei funktionierte. Ob ich den Deckel zumache oder nicht ist meine Sache. Und für 150 Euro Zeitwert kann ich mir kein neues Notebook kaufen. Die Beschwerde wurde angenommen, das Notebook sollte für 280 Euro, so die Reparaturkosten gerichtet werden. Seit August wird auf die Ersatztzeile gewartet, die bis heute nicht geliefert werden konnten. Jetzt "geben sie mein Notebook" auf und wollen die Akte schließen. Ich habe von seiten der Wertgarantie Anspruch auf die 280 Euro der eigentlichen Reparaturrechnung, wenn ich ihnen eine Rechnung für den Neukauf eines Notebooks vorlege. Meine Frage: Soll ich mit den 280 Euro der Wertgarantie mehr als zufrieden sein? Ist das nicht eine Haftpflichtsache der Reparaturstelle? Habe ich Anspruch auf ein vergleichbares Gerät? Freue ich über Ratschläge. Danke!
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Abfindung rechtens
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Loenneberga15
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