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abfindung nach kûndigung

Frage von ayari ayari

hallo, ich arbeite in eine firma seit 5 jahren,hab ich recht auf ne abfindung nach eine kûndigung (betrieblichen Gründen ) ? muss ich anwalt suchen ,oder soll ich vergessen ? danke fûr eure hilfe !

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Antworten (9)

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    Antwort von Marco7Stgt Marco7Stgt

    Du wirst die Abfindung wahrscheinlich einklagen müssen, aber Du hast ein Recht darauf. Höhe der Abfindung hat Dir schon "Conar" erklärt, letztendlich legt dies aber der Richter fest, der wie immer das letzte Wort hat.

    Das Ganze kannst Du kostenlos (ohne Anwalt) erreichen wenn Du zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes gehst und dort Kündigungsschutzklage einreichst.

    ... auch wenn wenig Aussicht auf Erfolg ist, aber dann wird wenigstens auch gleich geprüft ob dieses "betriebsbedingt" rechtens ist !!

    Kommentar von Marco7Stgt Marco7StgtMarco7Stgt

    Achtung !! Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung eingereicht werden - danach geht nichts mehr !!

    Kommentar von Ernsterwin ErnsterwinErnsterwin

    Irrtum!! Für eine Klage gegen eine Kündigung sind immer nur 21 Tage Zeit!!

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Auch nach nur 5 Jahren kann eine Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes in Betracht kommen. Erkundige dich beim Arbeitsgericht wegen der Kündigungsklage . Es kann durchaus sein , dass du keinen Anwalt benötigst und die Chance auf ca. 2 Monatslöhne würde ich mir nicht entgehen lassen.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    Auf jeden Fall der Kündigung schriftlich widersprechen. Das Einschreiben gilt als Einwurf-Einschreiben definitiv zugestellt, wenn der Bote bezeugt, daß er das getan hat Das Arbeitsgericht hat dort eine Stelle für Leute, die ohne Rechtsanwalt eine Klage einreichen und formuliert bekommen wollen! Hole Dir einen Termin dafür direkt beim Gericht! Die sind gar nicht so schlecht, diese Sachbearbeiter! Und die sagen Dir auch, ob Du eine Chance hast

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    Antwort von Conar Conar

    Ja hast Du.

    Kündigungsschutzgesetz

    § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

    (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

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    Antwort von tigerkralle71 tigerkralle71

    Frage deinen Chef , wenn der nein sagt kannst du deinen Anwalt fragen...lg

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    Antwort von gabi66 gabi66

    Du solltest zu einem Anwalt gehen und er wird Dir schon weiter helfen. Er wird Dir dann eventuell zu einer Arbeitsschutzklage ( diese muß innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsende gestellt werden) raten und der wird Dir sagen was Du eventuell an Abfindung bekommen wirst. Auch mit 5 Jahren hast Du ein Anrecht auf eine Abfindung

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    Antwort von Reservist Reservist

    n RECHT auf eine Abfindung hat man grundsätzlich NICHT.

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Edit: Muss mich korrigieren, hat man wohl tatsächlich.

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    Antwort von AMUNO AMUNO

    Gehe zum Anwalt, weil er kann als einziger im konkreten Fall beurteilen, ob dir eine Abfindung zusteht, bzw. auch gleich darüber eine Aussage treffen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

    Bei solchen Dingen ist professioneller Rechtsbeistand immer die bessere Alternative.

    Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir so oder so alles Gute.

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    Antwort von dvdpalast81 dvdpalast81

    hallo ich bin meinung das du mind. 10 jahre da sein must um abfindung zu bekommen.

    Kommentar von Marco7Stgt Marco7StgtMarco7Stgt

    ===> Falsch !! Ein volles Jahr reicht !! Übrigends wird hier bei GF nach Wissen nicht nach Meinung gefragt !!

    Kommentar von dvdpalast81 dvdpalast81

    also das habe ich gefunden

    Um eine betriebsbedingte Kündigung zu erwirken, wird häufig eine Abfindung durch den Arbeitgeber bezahlt. Dabei handelt es sich in der Regel um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Arbeitgeber versucht damit, eine Klage gegen die Kündigung zu vermeiden. Als Faustgrösse für die Abfindungshöhe dient eine halbes Monatsbruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Teilweise werden weitaus höhere Beträge angeboten, um einen Arbeitnehmer schnell los zu werden.

    Kommentar von Marco7Stgt Marco7StgtMarco7Stgt

    Ja klar, das ist Arbeitgebersicht. Gängige Praxis sieht anders aus. Nach Kündigungsschutzklage, so diese keinen Erfolg hat, wird in der Regel eine Abfindung in beschriebener Höhe zugesprochen, wobei der Richter je nach Umständen davon abweichen kann.

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    Antwort von gerd1011 gerd1011

    gehe zum Anwalt.

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