hallo, ich arbeite in eine firma seit 5 jahren,hab ich recht auf ne abfindung nach eine kûndigung (betrieblichen Gründen ) ? muss ich anwalt suchen ,oder soll ich vergessen ? danke fûr eure hilfe !
abfindung nach kûndigung
Antworten (9)
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Marco7StgtMarco7Stgt
Du wirst die Abfindung wahrscheinlich einklagen müssen, aber Du hast ein Recht darauf. Höhe der Abfindung hat Dir schon "Conar" erklärt, letztendlich legt dies aber der Richter fest, der wie immer das letzte Wort hat.
Das Ganze kannst Du kostenlos (ohne Anwalt) erreichen wenn Du zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes gehst und dort Kündigungsschutzklage einreichst.
... auch wenn wenig Aussicht auf Erfolg ist, aber dann wird wenigstens auch gleich geprüft ob dieses "betriebsbedingt" rechtens ist !!
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Biggi2000Biggi2000
Auch nach nur 5 Jahren kann eine Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes in Betracht kommen. Erkundige dich beim Arbeitsgericht wegen der Kündigungsklage . Es kann durchaus sein , dass du keinen Anwalt benötigst und die Chance auf ca. 2 Monatslöhne würde ich mir nicht entgehen lassen.
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Biggi2000Biggi2000 Auf jeden Fall der Kündigung schriftlich widersprechen. Das Einschreiben gilt als Einwurf-Einschreiben definitiv zugestellt, wenn der Bote bezeugt, daß er das getan hat Das Arbeitsgericht hat dort eine Stelle für Leute, die ohne Rechtsanwalt eine Klage einreichen und formuliert bekommen wollen! Hole Dir einen Termin dafür direkt beim Gericht! Die sind gar nicht so schlecht, diese Sachbearbeiter! Und die sagen Dir auch, ob Du eine Chance hast
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ConarConar
Ja hast Du.
Kündigungsschutzgesetz
§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
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tigerkralle71tigerkralle71
Frage deinen Chef , wenn der nein sagt kannst du deinen Anwalt fragen...lg
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gabi66gabi66
Du solltest zu einem Anwalt gehen und er wird Dir schon weiter helfen. Er wird Dir dann eventuell zu einer Arbeitsschutzklage ( diese muß innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsende gestellt werden) raten und der wird Dir sagen was Du eventuell an Abfindung bekommen wirst. Auch mit 5 Jahren hast Du ein Anrecht auf eine Abfindung
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ReservistReservist
n RECHT auf eine Abfindung hat man grundsätzlich NICHT.
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ReservistReservist Edit: Muss mich korrigieren, hat man wohl tatsächlich.
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AMUNOAMUNO
Gehe zum Anwalt, weil er kann als einziger im konkreten Fall beurteilen, ob dir eine Abfindung zusteht, bzw. auch gleich darüber eine Aussage treffen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.
Bei solchen Dingen ist professioneller Rechtsbeistand immer die bessere Alternative.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir so oder so alles Gute.
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dvdpalast81 hallo ich bin meinung das du mind. 10 jahre da sein must um abfindung zu bekommen.
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Marco7StgtMarco7Stgt ===> Falsch !! Ein volles Jahr reicht !! Übrigends wird hier bei GF nach Wissen nicht nach Meinung gefragt !!
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dvdpalast81 also das habe ich gefunden
Um eine betriebsbedingte Kündigung zu erwirken, wird häufig eine Abfindung durch den Arbeitgeber bezahlt. Dabei handelt es sich in der Regel um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Arbeitgeber versucht damit, eine Klage gegen die Kündigung zu vermeiden. Als Faustgrösse für die Abfindungshöhe dient eine halbes Monatsbruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Teilweise werden weitaus höhere Beträge angeboten, um einen Arbeitnehmer schnell los zu werden.
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Marco7StgtMarco7Stgt Ja klar, das ist Arbeitgebersicht. Gängige Praxis sieht anders aus. Nach Kündigungsschutzklage, so diese keinen Erfolg hat, wird in der Regel eine Abfindung in beschriebener Höhe zugesprochen, wobei der Richter je nach Umständen davon abweichen kann.
Achtung !! Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung eingereicht werden - danach geht nichts mehr !!
Irrtum!! Für eine Klage gegen eine Kündigung sind immer nur 21 Tage Zeit!!