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Abfindung nach Elternzeit. Wer kennt sich aus?

gefragt von HenriHenri am 11.12.2007 um 11:23 Uhr

Mein Arbeitgeber möchte mich nach der Elternzeit los haben. Er kann mir keine Teilzeit-Stelle anbieten, obwohl er dazu verpflichtet wäre. Nun bieten sie mir eine Abfindung. Diese setzt sich zusammen aus Abgeltung der Kündigungsfrist (Basis Teilzeit) und Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes (Basis Vollzeit). Im Prinzip kommt überschlagen ein 3/4 Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr raus. Kann ich mich damit zufrieden geben oder kann ich da noch mehr raushandeln? Mit wieviel Abzügen muss ich rechnen? Gibt es einen Abfindungsrechner im Internet? Vielen Dank vorab für Eure Antworten.


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Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Dezember 2007 11:58
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Er kann mir keine Teilzeit-Stelle anbieten, obwohl er dazu verpflichtet wäre.

Der Arbeitgeber kann Teilzeitwünsche ablehnen, wenn sie in der gewünschten Form im Unternehmen nicht realisierbar sind - da ist dann Schluss mit der Verpflichtung.

Unter diesen Bedingungen ist die Abfindung sicher akzeptabel.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Dezember 2007 11:26
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Das ist an sich die übliche Abfindungshöhe, die man dir bietet. Du darfst allerdings pokern. Auf die Abfindung werden werden allerdings die üblichen EK-Steuern und abgaben fällig! Ich weiß nicht, was da genau bei dir fällig ist!


anonym
beantwortet von Eddy21 am 28. Dezember 2007 16:38
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Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Abfindung ! Die Arbeitgeber zahlen diese Abfindungen um ,wie Du schon schreibst einen Arbeitnehmer los zu werden !

Der Arbeitgeber ist entweder Kulant, oder Schlecht ausgebildet ! Ein Recht auf eine Teilzeitstelle hast Du nur dann wenn es die betrieblichen Umstände zulassen !

Gibt es die Möglichkeit nicht, und Du kannst die Arbeitsstelle nicht in Vollzeit besetzen wird der Arbeitsvertrag in Folge der üblichen Kündigungsfrist aufgelöst, gekündigt !

Bevor dein Arbeitgeber sich noch aufklären lässt, solltest Du dem Vergleich so schnell wie möglich zustimmen !

Die Abfindung ist kein Arbeitseinkommen, muss aber bei den Einnahmen angegeben werden, erklärt werden !




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