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Abfindung nach Elternzeit

Frage von ismair ismair

Hallo meine Elternzeit ist Febr. zu Ende Mein Arbeitgeber geht auf meine Teilzeit nicht ein wenn er mich kündigt ( 9 1 / 2 Jahre in der Firma ) habe ich dann Anspruch auf Abfindung ?

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Antworten (2)

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    Antwort von Avellano Avellano

    Teilzeit ist gesetzlich verankert und steht JEDEM (!) zu. Allerdings kannst Du sie nicht so verlangen, wie es Dir paßt. Du kannst z.B. verlangen, daß Du nur noch 50% arbeitest. Aber Du kannst nicht darauf bestehen, so zu kommen, wie es Dir paßt, d.h. da müßt Ihr Euch einigen. Aber der Arbeitgeber MUSS Deinem Wunsch nachkommen, ob es ihm paßt oder nicht. Sag ihm ganz selbstbewußt, daß Teilzeit gesetzlich verankert ist und Dir zusteht. Sage ihm sehr freundlich, daß Du in der Sache selbst darauf bestehst und daß Du nur äußerst ungern die Teilzeit einklagen würdest, aber...

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    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Einen "Anspruch" auf Abfindung gibt es so gut wie nicht (siehe http://www.abfindunginfo.de/abfindu2.htm)

    Bleibt die Frage, warum der Arbeitgeber auf Deinen Wunsch nach Teilzeit nicht eingeht. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer verkennen hier oft, dass Teilzeitarbeit nicht schlechthin ein Wunsch ist, sondern ausdrücklich staatlich gefördert wird. Im "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 8 heißt es klar und deutlich: "(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird" - und "(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden."

    Genau mit diesem Hinweis kannst Du nochmals mit ihm reden. Vielleicht ist er Dir dankbar dafür, dass Du ihm größeren Ärger (z. B. Klage) ersparst.

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