Mir wurde eine Abfindung in Höhe von 12.000 Euro in Aussicht gestellt. Wie hoch sind da die Abzüge - Steuerklasse I - keine Kirchensteuer. Erbüdde Antwort ;-)))))
Abfindung nach 22 Jahren
Antworten (4)
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Bini81Bini81
Verstehe ich das richtig, dass du nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit mit einer Abfindung von 12.000 € abgespeist wirst???
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1Antwort von
ErnsterwinErnsterwin
Schau mal hier www.abfindunginfo.de - da gibt es auch zahlreiche Tipps zur Kündigung.
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1Antwort von
AugenblickmalAugenblickmal
Das allermindeste das in D an Abfindung gezahlt werden soll ist 1/2 Gehalt (letztes Gehalt plus Boni, Zulagen, etc.) pro Jahr Betriebszugehörigkeit brutto. Es lohnt sich sich beraten zu lassen. Denk auch daran, dass kein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Durch einen Fehler (ich sag nur Vorwurf Spesenbetrug weil jemand 1 Cent zuviel aufgeschrieben hat) kann man sich das vermasseln. Von hier aus kann man ohne weitere Details nicht weiter raten. Gründe für den Wunsch nach Trennung, finanzielle Stärke des AG, Stellung im Betrieb, Anzahl der 'gleich ' bewerteten Arbeitnehmer, usw. spielen eine Rolle.
Kommentar von
Gytanna0815 Lieb von Dir - DANKE !!!! In dieser Geschichte ist der AG nicht bereit, den Angestellten arbeitsvertragsgerecht zu beschäftigen. Eine Gleichstellung (50 % Behinderung) liegt auch vor. Die im Arbeitsvertrag aufgeführte Tätigkeit kann ausgeübt werden - aber keine anderen ihm bislang zugemuteten körperlich weit schwereren Tätigkeiten.....hierzu liegt nicht einmal eine Änderungskündigung vor - auch keine Umsetzung. Unglaublich - oder?
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Drops74Drops74
ca.4000,-€ gehen an Schäuble...:)
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Gytanna0815 boaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Aber DANKE
Kann man da bei der Einkommenssteuererklärung etwas wieder bekommen?
Jo............. Witz - oder?
Noch dicker: Ich stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis - die Tätigkeit innerhalb meines Arbeitsvertrages kann ich ausüben - trotz meiner Gleichstellung (Behinderung 50%). Soll aber etwas machen, was ich mit meinen Gelenken nicht machen darf (zu schwer). Eine Änderungskündigung oder Umsetzung lässt der Betriebsrat deshalb nicht zu.
Ich glaube nicht, dass ein Arbeitsrichter einer Kündigung unter den o.a. Voraussetzungen zustimmt und mich mit 57 Jahren bei einer Abfindung von 12.000 E brutto auf die Straße setzt. Ich habe mir nie und nie etwas zu Schulden kommen lassen. Der Betriebsrat sagt: Geht das vor das Arbeitsgericht - blamiert sich die ganze Firma.
Mein Anwalt pennt (glaube ich) und findet diesen Vorschlag quasi "akzeptabel". Meine Rechtsschutzversicherung sagt: Ein Anwaltswechsel geht nicht.....................
Und gezzen?