fiebaer am 19.09.2009 um 20:08 Uhr
Liebe Gemeinde, ein Kollege wird in absehbarer Zeit arbeitslos und erhält eine Abfindung von dem z.Zt. beschäftigten Unternehmen. Frage: wird die Abfindung auf das ALG angerechnet? Wie gestaltet sich derzeit sie Rechtslage? Danke für die Hilfe

''Abfindung mit ALG verrechnungsfähig?''
Nur bei ALG II. Bei ALG I nicht.

wird angerechnet, da es als einkommen zählt...
fiebaer am 19. September 2009 20:12 d.h. durch die Erhöhung des Jahresumsatzes fällt das ALG entsprechend höher aus - nicht, dass der Kollege von der Abfindung zehren muss und das ALG später erhält, nachdem die Abf. aufgebraucht ist?
superingo09 am 19. September 2009 20:19 für was jahresumsatz ??
fiebaer am 19. September 2009 20:42 ich meine die abfindung erhöht das bruttogehalt, das ist die basis für alg 1 oder? wenn das bruttogehalt höher ist, sollte das alg doch entsprechend angepasst werden oder?
superingo09 am 19. September 2009 20:53 hmmmmm,gute Frage.Keihne Ahnung.

Du hast einen bestimmten freibetrag,der rest wird mit dem ALg verrechnet.
Einverstanden, dass Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt gleich ist. Aber mit eigenen Erfahrungen von vor 15 Jahren ist hier wirklich kein Blumentopf zu gewinnen. Eher noch, dass man gegenüber ungerechtfertigten Berechnungen der AA sein Recht erst durchsetzen muss.
Wann eine Abfindung die Zahlung des Arbeitslosengeldes beeinträchtigt, ist klar im SGB III § 143a geregelt. Da hat bitmap Recht, auch wenn es jemand besser zu wissen glaubt. Wer nochmal nachlesen und eventuell auch einige Gerichtsurteile vergleichen will, wird fündig unter abfindunginfo.de/abfindu6.htm bzw. abfindunginfo.de/anmerk.htm.
Wenn das AlG I ausgelaufen ist und dann Hartz IV/AlG II berechnet wird, dann kommt es auch nicht allein auf die Höhe der Abfindung, sondern auf die Größe des Schonvermögens an. Das ist aber etwas ganz anderes.
Lediglich wenn die Abfindung erst zufließt, während schon Hartz IV bezogen wird, wird beides direkt verrechnet - siehe ebenfalls das Gerichtsurteil unter abfindunginfo.de/anmerk.htm

Grundsatz: Eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, wird nach der ab dem 01.04.1999 geltenden Rechtslage nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet. Die bisherige Regelung in § 140 SGB III ist durch das Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz aufgehoben worden. Allerdings darf man nicht den (schweren) Fehler machen, eine Regelung zu treffen, ohne die normale Kündigungsfrist in Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu berücksichtigen.
Die Anrechnung einer Abfindung auf ALG 1 wurde abgeschafft, heute gibt es u.U. eine Sperre. Hier ausführlich: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...
doch,ich sprech aus erfahrung .-)))))
Dann hast du eine verkürzte Kündigungsfrist akzeptiert.
hohohohoh.NEIN.
Dann erzähl halt was zu den Umständen bei dir. Normalerweise wird eine Abfindung auf das ALG I nicht angerechnet.
Willkommen in der BRD.Du hast eien Freibetrag,was drüber hinaus geht wird angerechnet.Ist aber schon 15 jahre her bei mir.
''Ist aber schon 15 jahre her bei mir.''
Hatte mich schon gewundert. In 15 Jahren hat sich ne Menge geändert im sozialrechtlichen Bereich.
Den Freibetrag gibts immer noch.Was macht das Arbeitsamt wohl,wenn ich Z.B.von VW 40000 Euro Abfindung bekomme ??
Das freut sich, wenn derjenige länger arbeitslos ist und es kein ALG II zahlen muss.
Die Abfindung wird NICHT auf ALG I angerechnet. Lediglich wenn die Kündigungsfrist verkürzt wurde, kommt es zu einer Ruhezeit (nicht zu verwechseln mit einer Sperrzeit!). http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82944.htm Das ist der AKTUELLE Stand. Wers nicht glaubt, der gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht.
heide witzka,noch ein Studierter.Warum sollte ich einen Abfindung von 40000 Euro + ALG 1 bekommen ?
Weil ALG I nichts mit Hilfebedürftigkeit zu tun hat (wie ALG II), sondern dafür ja eingezahlt wurde.
Wenn die Abfindung zu hoch ist,mußt du dich sogar selber Versichern.Tja,wenn man es noch nicht selbst erlebt hat,kann man nicht mitresen.Solltest mal weniger bei Google nachschauen.
Wenn man es vor 15 Jahren erlebt hat, kann man auch scheinbar nicht glauben, dass sich gesetzliche Regelungen ändern.
""Das freut sich, wenn derjenige länger arbeitslos ist und es kein ALG II zahlen muss"" Und wo ist er dann Krankenversichert ??? KEIN ALG und KEINE ARBEIT.