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Abfindung mit ALG verrechnungsfähig?

gefragt von fiebaerfiebaer am 19.09.2009 um 20:08 Uhr

Liebe Gemeinde, ein Kollege wird in absehbarer Zeit arbeitslos und erhält eine Abfindung von dem z.Zt. beschäftigten Unternehmen. Frage: wird die Abfindung auf das ALG angerechnet? Wie gestaltet sich derzeit sie Rechtslage? Danke für die Hilfe


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bitmap
beantwortet von bitmap am 19. September 2009 20:09
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Hilfreichste Antwort

''Abfindung mit ALG verrechnungsfähig?''

Nur bei ALG II. Bei ALG I nicht.

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:10

doch,ich sprech aus erfahrung .-)))))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2009 20:11

Dann hast du eine verkürzte Kündigungsfrist akzeptiert.

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:11

hohohohoh.NEIN.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2009 20:12

Dann erzähl halt was zu den Umständen bei dir. Normalerweise wird eine Abfindung auf das ALG I nicht angerechnet.

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:15

Willkommen in der BRD.Du hast eien Freibetrag,was drüber hinaus geht wird angerechnet.Ist aber schon 15 jahre her bei mir.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2009 20:23

''Ist aber schon 15 jahre her bei mir.''

Hatte mich schon gewundert. In 15 Jahren hat sich ne Menge geändert im sozialrechtlichen Bereich.

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:27

Den Freibetrag gibts immer noch.Was macht das Arbeitsamt wohl,wenn ich Z.B.von VW 40000 Euro Abfindung bekomme ??

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2009 20:30

Das freut sich, wenn derjenige länger arbeitslos ist und es kein ALG II zahlen muss.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2009 20:28

Die Abfindung wird NICHT auf ALG I angerechnet. Lediglich wenn die Kündigungsfrist verkürzt wurde, kommt es zu einer Ruhezeit (nicht zu verwechseln mit einer Sperrzeit!). http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82944.htm Das ist der AKTUELLE Stand. Wers nicht glaubt, der gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht.

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:34

heide witzka,noch ein Studierter.Warum sollte ich einen Abfindung von 40000 Euro + ALG 1 bekommen ?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2009 20:43

Weil ALG I nichts mit Hilfebedürftigkeit zu tun hat (wie ALG II), sondern dafür ja eingezahlt wurde.

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:46

Wenn die Abfindung zu hoch ist,mußt du dich sogar selber Versichern.Tja,wenn man es noch nicht selbst erlebt hat,kann man nicht mitresen.Solltest mal weniger bei Google nachschauen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2009 20:51

Wenn man es vor 15 Jahren erlebt hat, kann man auch scheinbar nicht glauben, dass sich gesetzliche Regelungen ändern.

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:52

""Das freut sich, wenn derjenige länger arbeitslos ist und es kein ALG II zahlen muss"" Und wo ist er dann Krankenversichert ??? KEIN ALG und KEINE ARBEIT.


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fraukausw
beantwortet von fraukausw am 19. September 2009 20:08
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wird angerechnet, da es als einkommen zählt...

Kommentar von D69306f5947b706d3383f027ee9a85fdsmallfiebaer am 19. September 2009 20:12

d.h. durch die Erhöhung des Jahresumsatzes fällt das ALG entsprechend höher aus - nicht, dass der Kollege von der Abfindung zehren muss und das ALG später erhält, nachdem die Abf. aufgebraucht ist?

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:19

für was jahresumsatz ??

Kommentar von D69306f5947b706d3383f027ee9a85fdsmallfiebaer am 19. September 2009 20:42

ich meine die abfindung erhöht das bruttogehalt, das ist die basis für alg 1 oder? wenn das bruttogehalt höher ist, sollte das alg doch entsprechend angepasst werden oder?

Kommentar von Adc4da3a896b2cf6d1aa2119d7189f67smallsuperingo09 am 19. September 2009 20:53

hmmmmm,gute Frage.Keihne Ahnung.


superingo09
beantwortet von superingo09 am 19. September 2009 20:09
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Du hast einen bestimmten freibetrag,der rest wird mit dem ALg verrechnet.


messemann
beantwortet von messemann am 19. September 2009 20:09
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Kommt auf die Höhe an. Sagt dir das Amt.


anonym
beantwortet von Ernsterwin am 20. September 2009 09:42
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Einverstanden, dass Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt gleich ist. Aber mit eigenen Erfahrungen von vor 15 Jahren ist hier wirklich kein Blumentopf zu gewinnen. Eher noch, dass man gegenüber ungerechtfertigten Berechnungen der AA sein Recht erst durchsetzen muss.

Wann eine Abfindung die Zahlung des Arbeitslosengeldes beeinträchtigt, ist klar im SGB III § 143a geregelt. Da hat bitmap Recht, auch wenn es jemand besser zu wissen glaubt. Wer nochmal nachlesen und eventuell auch einige Gerichtsurteile vergleichen will, wird fündig unter abfindunginfo.de/abfindu6.htm bzw. abfindunginfo.de/anmerk.htm.

Wenn das AlG I ausgelaufen ist und dann Hartz IV/AlG II berechnet wird, dann kommt es auch nicht allein auf die Höhe der Abfindung, sondern auf die Größe des Schonvermögens an. Das ist aber etwas ganz anderes.

Lediglich wenn die Abfindung erst zufließt, während schon Hartz IV bezogen wird, wird beides direkt verrechnet - siehe ebenfalls das Gerichtsurteil unter abfindunginfo.de/anmerk.htm


elenore
beantwortet von elenore am 26. September 2009 02:13
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Grundsatz: Eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, wird nach der ab dem 01.04.1999 geltenden Rechtslage nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet. Die bisherige Regelung in § 140 SGB III ist durch das Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz aufgehoben worden. Allerdings darf man nicht den (schweren) Fehler machen, eine Regelung zu treffen, ohne die normale Kündigungsfrist in Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu berücksichtigen.


anonym
beantwortet von MikeLinde am 5. Oktober 2009 23:48
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Die Anrechnung einer Abfindung auf ALG 1 wurde abgeschafft, heute gibt es u.U. eine Sperre. Hier ausführlich: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...


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