guten morgen :-) folgende frage: ich bin seit 01.10.2009 arbeitslos (Sozialplan wurde nicht eingehalten) habe nun klage erhoben und morgen ist verhandlung. mein ex-chef hat mir nun am freitag eine abfindung angeboten welche ich annehmen würde. nur kam gestern per einschreiben nochmal eine kündigung zum 30.11.2009 auch das ausstellungsdatum ist vordatiert......... was hat der vor? leider erreiche ich gerade meinen anwalt nicht.
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augustkoeniginaugustkoenigin
Ganz einfach. Er schickt der ersten Kündigung, die er sehr wahrscheinlich nicht durchgekommt, vorsorglich eine zweite, frist- und normgerechte Kündigung hinterher. Nimmst Du die Abfindung an und unterschreibst Auflösungsvertrag ist hier die Geschichte zu Ende. Hast Du bereits eine neue Arbeit ist das o.k. Meldest Du Dich arbeitssuchend wird ein Teil der Ablöse auf das ALG I angerechnet. Genau sagt Dir das Dein Anwalt. Und vorher nichts unterschreiben! Mindestens 24 Stunden Bedenkzeit nach dem Gespräch mit dem Anwalt. Ich habe damals auch zu schnell unterschrieben. Es wäre sehr viel mehr drin gewesen. Ein bisschen Pokern geht meist.
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4Antwort von
Bause2404Bause2404
Mach mal besser nix ohne deinen Anwalt.
Wenn du noch eine Kündigung zum 30.11. bekommen hast, müsstest du jetzt eigentlich zur Arbeit gehen. Vielleicht will dein Ex-Chef dir wegen nichterscheinen zur Arbeit einen reinwürgen.
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derFlohderFloh ich fass mir mal an den kopf
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3Antwort von
PanikgirlPanikgirl
Ruhig Blut. Der spinnt ein bisschen - vielleicht meint er, er könne Dich verschaukeln. Bleibe einfach ganz ruhig und warte bis Dein Anwalt für Dich erreichbar ist.
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ingridshausingridshaus
Ich würde jetzt mal nicht reagieren, denn Dein Chef/ExChef weiß genau, dass er mit der ersten Variante bei Gericht verlieren wird. Nun werden ihm halt seine Anwälte zu der zweiten Variante geraten haben. Wenn Du schon wieder Arbeit hast, kannst Du überlegen, ob die Abfindung für Dich o.k. wäre, kannst sie annehmen und das Verfahren abblasen. Ansonsten würde ich das alles morgen zur Verhandlung mitnehmen bzw. versuchen, Deinen Anwalt schnellstens zu erreichen. Seine Sekretärin muß doch wissen, wo er sich aufhält und kann ihm eine Nachricht hinterlassen.
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Manfred58Manfred58
wenn Du die Arbeit behalten möchtest dann warte die Verhantlung ab...
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augustkoeniginaugustkoenigin Die Arbeit wird er ganz sicher nicht behalten. Mit der zweiten, vorsorglichen Kündigung zeigt der Arbeitgeber, das er Null-Interesse an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat. Da hilft auch das Gericht nicht.
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PanikgirlPanikgirl Ich vermute, dass er die Abfindung dadurch schmälern möchte. Und zurück wird sie mit Sicherheit nicht in diese Firma gehen - dann kann sie höchstens noch die Abfindung riskieren, weil der sie dann wieder kündigt ohne. Damit kommt er aber jetzt nicht durch, ich meine mit der 2. Kündigung - das ist ein Lacher. Im Gegenteil, wenn sie einen guten Anwalt hat, dann holt der noch ein bisschen mehr raus.
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PanikgirlPanikgirl Könnte auch sein, dass, wenn die Firma Weihnachtsgeld bezahlt, dass er da was vorhat. Ist ja jetzt die Zeit, wo das 13. bezahlt wird?!
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Maddy1Maddy1 weihnachtsgeld gibt es nicht. aber aufgrund dessen, dass die firma in der ich war insolvent ist hat mein ex-chef mit seiner zweiten firma die erste übernommen und er ist nach wie vor der geschäftsführer........ ich habe die befürchtung, dass er die abfindung als lohn titulieren will und ich somit ärger mit dem arbeitsamt habe.... ausserdem ist er mit kündigung nummer zwei wieder auf sehr dünnem eis er kündigt mich am 30.11.2009 zum 30.11.2009 mit nicht einhaltung der kündigungsfrist
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honey444honey444
i-was führt er im schilde... ich würde erstmal weiterhin versuchen, den anwalt zu erreichen.
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KleinsorgeKleinsorge
Der Sozialplan ist bindend, akzeptieren Sie keinesfalls irgendein Angebot das hinter dem Sozialplan zurückbleibt. Was sagt denn eigentlich der Betriebsrat zum Vorgehen des Arbeitgebers? Ganz wichtig!!! Sie sollten auf jeden Fall die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht für Ihren Kündigungsschutzprozess in Anspruch nehmen. Gab es eine Sozialauswahl? Sie müssen unbedingt alle vorhandenen Betriebsvereinbarungen dem Anwalt vorlegen (Interessenausgleich, Sozialauswahl bzw. Sozialplan)!!! Die Betriebsvereinbarungen bekommen Sie beim Betriebsrat. Sprechen Sie mit der zuständigen Gewerkschaft, diese kann Sie ebenfalls Arbeitsrechtlich vertreten (für Mitglieder kostenlos). Die zweite Kündigung hat der Arbeitgeber hilfsweise ausgesprochen, falls die erste keinen Bestand haben sollte. Viel Erfolg Peter Kleinsorge
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Bei einer fristgerechten Kündigung wird die Abfindung nicht angerechnet - aktuell am 01.07.2009.
Uiui, das ist schön.