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Abfindung in Elternzeit? Greift die Fünftelregelung?

Frage von fraufragt1973 fraufragt1973

Erst einmal beschreibe ich den Sachverhalt und erhoffe mir hier kompetente Hilfe :-)

Momentan befinde ich mich bis Juni 2010 in Elternzeit, fange aber ab dem 1.4. einen 30-Wochenstunden-Job in einer anderen Firma an. Daher werde ich meine alte Firma verlassen und sie zahlen mir eine Abfindung von 35.000€, da ich meinen alten Arbeitsplatz nicht mehr antrete.

Nun meine Frage, wie kann ich möglichst viel von der Abfindung behalten? Und wie wende ich die Füntelregelung (habe davon im Netz gelesen) an?

Im Jahr 2009 hatte ich keinerlei Einkommen.

Lieben Dank für alle Antworten!!!

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Antworten (4)

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    Antwort von Chianti Chianti
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    Antwort von YVOMAR YVOMAR

    HUHU,

    darf ich fragen, wie lange Du in der Firma warst?

    Befinde mich auch gerade in der Situation, das meine Firma, bereits nach einer verlängerten Elternzeit keine Teilzeitstelle für mich hat. Habe jetzt gesagt, das es für mich keine erneute Alternative ist, die Elternzeit erneut zu verlängern.

    Ausserdem ist es auch nicht mehr ganz meine Welt dort. Ich war insgesamt 16 Jahre da!

    YVOMAR

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    Antwort von tiny52 tiny52

    die Fünftelregelung ist möglich wenn die Abfindung + Einkommen aus dem Jahr, in dem die Abfindung ausgezahlt wird > als das Einkommen aus dem Vorjahr sind. Das ist wohl bei dir der Fall. Denke daran dass das Elterngeld die Steuerprogression erhöht. So wird die Ersparnis am Ende nicht so hoch sein.

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    Antwort von marilda marilda

    kannst auch hier mal fragenn "Gesundheitsfrage.net"

    Kommentar von fraufragt1973 fraufragt1973

    Schau ich mir gleich mal an...thanks!

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