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Abfindung für gewerbliche Haushaltshilfe?

Frage von gerdschriewer gerdschriewer

Ich löse meinen Gewerbebetrieb aus Alters- und Gesundheitsgründen zum 31.08.2011 auf. Meine Putzhilfe (2 Stunden, 5-Tage-Woche, seit 1999) wird ab diesem Zeitpunkt nur noch an 2 Tagen in der Woche privat beschäftigt und fordert dann eine Abfindung. Bin ich verpflichtet dieser Forderung nachzukommen?

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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lenari Lenari

    Wieviele Mitarbeiter hat dein Betrieb? Wenn es einschliesslich dir weniger bis 10 Mitarbeiter sind, dann fällt deine Putzfrau nicht unter den besonderen Kündigungsschutz und du kannst ihre Wochenarbeitszeit aus wichtigem Grund reduzieren, ohne das es für dich irgendwelche Konsequenzen finanzieller Art hätte. Siehe auch KSchG (Kündigungsschutzgesetz)

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Quatsch. Der Betrieb schließt, und es ist noch Zeit genug, allen Mitarbeiter fristgemäß zu kündigen.

    Kommentar von Lenari LenariLenari

    Du liest doch, die Putzfrau wird privat weiter beschäftigt. Auch wenn ein Betrieb schließt, muss die Firma Abfindungen bezahlen, sofern es mindestens 10 Mitarbeiter in der Firma gibt. Kleinere Firmen können ohne Abfindungen zu zahlen schließen.

  • 2
    Antwort von barolo86 barolo86

    nein eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Bis dahin ist doch noch Zeit genug fristgemäß zu kündigen. Woher soll denn da eine Begründung für eine Abfindung kommen?

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