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Abfindung dem Arbeitsamt melden?

Frage von Lisell Lisell

Guten Tag, Ich habe heute, nach einer Kündigungsschutzklage, eine Abfindung von 5600€ zugesprochen bekommen. Muss ich dem Arbeitsamt darüber Meldung machen? Arbeitslos gemeldet bin ich schon seit einem Monat. Es handelte sich um eine betriebsbedingte Kündigung mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Auf das Arbeitslosengeld wird die Abfindung nur angerechnet wenn es sich um einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag handeln würde!? Bin ich richtig informiert?

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Antworten (8)

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    Antwort von jofischi jofischi

    ob du dies meldest oder nicht, im Arbeitsnachweis den du von deinem AG bekommst und dem Arbeitsamt einreichen musst, wenn du ALG haben möchtest wird diese Abfindung mitgeteilt sein.

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    Antwort von Lisell Lisell

    Das Arbeitsamt hat sich kurz darauf selbst bei mir gemeldet.Die wußten von meinem alten AG bescheid über Kündigungsschutzklage. Musste Kopie vom rechtswirksamen Urteil vorlegen.

    Die Abfindung ist denen anscheinend egal. Die wollen nur wissen ob man wieder eingestellt werden würde. Bei mir wurde auf jedern Fall nix aufs Arbeitslosengeld angerechnet.

    LG Lisell

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    Antwort von pascal159 pascal159

    Hallo lisell.

    Mein Fall ist ähnlich deinem. Habe mich auch im Laufe des Prozesses auf einen Vergleich mit Abfindung geeinigt. Arbeitslos bin ich schon 2 Monate und der Arbeitsnachweis liegt dem AA schon längst vor.

    Die Frage, ob man nun die Abfindung angeben muss, kann wohl nur ein Anwalt beantworten.

    Hast du mittlerweile die Abfindung angegeben? Was ist daraufhin passiert?

    Gruß pascal150

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Bei ALG 1 kannst Du ganz sicher eine Abfindung behalten. Vielleicht hast Du bald schon wieder einen anderen Job - und brauchst Dir wegen Hartz IV keine Sorgen machen

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    Antwort von Lisell Lisell

    Den Arbeitsnachweiß hab ich längst abgegeben. Arbeitslos gemeldet bin ich auch schon. Ist sozusagen nachträglich.

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    Antwort von egge86 egge86

    Kannst du gern da du beriebsbedingt gekündigt worden spielt das keine rolle dein alg 1 wird über dein brutto berechnet da spiel die abfindung keine rolle

    ( habe das in 2 monaten vor mir) bin auch gekündigt + abfindung

    auch ein abfindungs vertrag is das nicht der fall

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    Antwort von Agonie6 Agonie6

    Mach es und du bist auf der sicheren seite.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    ja natürlich

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