Hallo,
ist die "Abfindung" von der Bundeswehr in Höhe von ,einer Einmalzahlung zu 15000Euro nach Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit, in Privat Insolvenz ,pfändbar?
Hallo,
ist die "Abfindung" von der Bundeswehr in Höhe von ,einer Einmalzahlung zu 15000Euro nach Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit, in Privat Insolvenz ,pfändbar?
Ja aber nur oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Bleiben Dir also noch 900 Euro übrig.
die ist auch weg. jede einnahme muß gemeldet werden
Korrekt!
und darüber freuen sich auch die Gläubiger
Hallo,
das ist ja sehr interessant. Kann jemand vielleicht eine Aussage machen, wie es mit dem Auslandsverwendungszuschlag aussieht? Dieser wird steuerfrei gezahlt. Ist dieser AVZ trotzdem pfändbar? Der AVZ entspricht ja irgendwo einer Gefahrenzulage, die ja unpfändbar ist!
lg
Heiko
Hallo, also ich weiß nicht warum einige hier manchmal auf Fragen antworten von denen sie eigentlich keine Ahnung haben. Liegt es daran da sie ihren Level erhöhen möchten??
Zu deiner Frage: Abfindungen der Bundeswehr sind anders zu behandeln als Abfindungen aus der freien Wirtschaft. Denn hier ist das Soldatenversorgungsgetz maßgebend! Deshalb kann dir hier garantiert niemand eine verbindliche Antwort gegeben! Melden musst du sie deinem Insolvenzverwalter auf jeden Fall. Er wird dann die Prüfung machen.
Da es sich nicht um pfändbares Arbeitseinkommen oder Dienstbezüge handelt, greift m.E. der §850 ZPO nicht Soviel nochmal von mir dazu.
Ja, aber... wenn er in dem Monat sonst nichts eingenommen hätte.
, hier hast Du es.
Alles falsch!!!!! Bitte verunsichert ihn nicht!!!!
Das wird oberhalb der Freigrenze gepfändet. Alles was Du in Aussicht stellst ist totaler Quatsch. Es handelt sich um Einkommen und das wird zur Schuldentilgung an die Gläubiger verteilt. Das ist nicht wünsch Dir was.
Schwachsinn!!!!! Die Abfindung wird hier nicht als Einkommen behandelt! Genau so wenig wie das AVZ bei Auslandeinsätzen!! Soldatenversorgungsgesetz ist in seinem Fall zwingend zu beachten!!!!!! Zumal ich in dem Bereich arbeite!
Der AVZ wird auch noch in der Dienstzeit gezahlt und es handelt sich um einen Soldaten. Nach Dienstzeitende ist obiger Mensch nicht mehr Soldat. Und jetzt nenne mir bitte ein Grundsatzurteil wo Einkommen nicht gepfändet werden dürfen. Ansonsten gehe mal davon aus das der Insolvenzverwalter das Geld verteilt.