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Abfindung Bundeswehr

Frage von Schneckilein Schneckilein

Hallo,

ist die "Abfindung" von der Bundeswehr in Höhe von ,einer Einmalzahlung zu 15000Euro nach Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit, in Privat Insolvenz ,pfändbar?

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Antworten (6)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Ja aber nur oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Bleiben Dir also noch 900 Euro übrig.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ja, aber... wenn er in dem Monat sonst nichts eingenommen hätte.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    , hier hast Du es.

    Kommentar von Vulfgard VulfgardVulfgard

    Alles falsch!!!!! Bitte verunsichert ihn nicht!!!!

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Das wird oberhalb der Freigrenze gepfändet. Alles was Du in Aussicht stellst ist totaler Quatsch. Es handelt sich um Einkommen und das wird zur Schuldentilgung an die Gläubiger verteilt. Das ist nicht wünsch Dir was.

    Kommentar von Vulfgard VulfgardVulfgard

    Schwachsinn!!!!! Die Abfindung wird hier nicht als Einkommen behandelt! Genau so wenig wie das AVZ bei Auslandeinsätzen!! Soldatenversorgungsgesetz ist in seinem Fall zwingend zu beachten!!!!!! Zumal ich in dem Bereich arbeite!

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Der AVZ wird auch noch in der Dienstzeit gezahlt und es handelt sich um einen Soldaten. Nach Dienstzeitende ist obiger Mensch nicht mehr Soldat. Und jetzt nenne mir bitte ein Grundsatzurteil wo Einkommen nicht gepfändet werden dürfen. Ansonsten gehe mal davon aus das der Insolvenzverwalter das Geld verteilt.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    die ist auch weg. jede einnahme muß gemeldet werden

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt!

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    und darüber freuen sich auch die Gläubiger

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    Antwort von Heiko1502 Heiko1502

    Hallo,

    das ist ja sehr interessant. Kann jemand vielleicht eine Aussage machen, wie es mit dem Auslandsverwendungszuschlag aussieht? Dieser wird steuerfrei gezahlt. Ist dieser AVZ trotzdem pfändbar? Der AVZ entspricht ja irgendwo einer Gefahrenzulage, die ja unpfändbar ist!

    lg

    Heiko

  • 0
    Antwort von Vulfgard Vulfgard

    Hallo, also ich weiß nicht warum einige hier manchmal auf Fragen antworten von denen sie eigentlich keine Ahnung haben. Liegt es daran da sie ihren Level erhöhen möchten??

    Zu deiner Frage: Abfindungen der Bundeswehr sind anders zu behandeln als Abfindungen aus der freien Wirtschaft. Denn hier ist das Soldatenversorgungsgetz maßgebend! Deshalb kann dir hier garantiert niemand eine verbindliche Antwort gegeben! Melden musst du sie deinem Insolvenzverwalter auf jeden Fall. Er wird dann die Prüfung machen.

    Da es sich nicht um pfändbares Arbeitseinkommen oder Dienstbezüge handelt, greift m.E. der §850 ZPO nicht Soviel nochmal von mir dazu.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Klar doch!

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    Antwort von Heeeschen Heeeschen

    Ich würde denken - ja.

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