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Abfindung brutto = netto ?????????

Frage von guildo guildo

Hallo zusammen, ich wurde Krankheitsbedingt gekündigt wir haben uns vor Gericht in einem Vergleich auf eine Abfindungssumme geeinigt.

Im Vergleich steht: Die Beklagte zahlt den Käger beim Ausscheiden gem. §§ 9,10 KSchG in Verbindung mit den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften zum Ausgleich des Verlustes des Sozialen Besitzstandes eine Abfindung in Höhe von XXX EUR.

Die Abfindung habe ich jetzt überwiesen bekommen, aber brutto. Ist der AG nicht verpflichtet diese zum mindest steuersatz zu versteuern und mir diese dann als netto betrag zu überweisen. Oder muss ich das jetzt beim Lohnsteuer Jahresausgleich machen ???

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von coroner coroner

    scheint wohl üblich zu sein:

    Das heißt im Fall der "Brutto-Formulierung", dass der Arbeitnehmer seine Abfindung noch selbst versteuern muss. Mit dem 01.01.2006 ist der Steuerfreibetrag auf Abfindungen entfallen. Allerdings gibt es aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangsregelung für Abfindungsverträge (einschließlich gerichtlicher), die vor dem 01.01.2006 geschlossen wurden: Es verbleibt bei der Steuerfreiheit vor, wenn die Leistung vor dem 01.01.2008 zufließt. Damit Sie in den Genuss der partiellen Steuerfreiheit der Abfindung kommen, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die in § 3 Nr. 9 EStG geregelt sind.

    Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/verhandlungen.htm

    Also besser einen Teil neben hinlegen für die ESt-erkl.

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    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Es ist nicht üblich, dass die Abfindung brutto ausgezahlt wird! Der Arbeitgeber ist per Gesetz sogar dazu verpflichtet, die Steuer gemessen am aktuellen Steuersatz abzuführen. Bei der Steuererklärung erfolgt dann lediglich die tatsächliche Berechnung auf Basis der tatsächlich vorliegenden Nachweise über den Bruttoverdienst und des daraus resultierenden Steuersatzes. Daraus erfolgt dann in der Regel eine Rückerstattung der Steuer, bspw. wenn du längere Zeit arbeitslos warst und kein Einkommen hattest, das mindert den Steuersatz durch die Progression.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    wie es richtig ist weiß ich nicht, aber mein Mann hat seine Abfindung damals auch brutto überwiesen bekommen, was uns auch sehr geärgert hat.

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Geh am besten zu deinem Finanzamt. Die helfen dir dabei, eine Steuervorauszahlung zu tätigen. Im Übrigen, soll es seit einiger Zeit Uso sein, so zu handeln. Du kannst dich auch von deinem Anwalt beraten lassen.

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    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Also mitterer, entweder der Arbeitgeber zahlt brutto aus, oder er zieht vorher die Steuern ab und zahlt dann netto aus. Brutto zahlen und gleichzeitig Steuern abführen, geht nicht. ;-) Gemäß EStG § 38 (3) hat der Arbeitgeber die LSt einzubehalten - bei gelichmäßigem Arbeitslohn in der Regel 1/12 der Jahres-LSt. Sonstige Bezüge wie Abfindungen werden nicht auf den Monat, sondern gleich auf das Jahr bezogen versteuert (§ 38a). Wenn der Arbeitgeber brutto gezahlt hat, dann war das nicht richtig. Vielleicht wusste er es nicht besser. Was ist das ist - nun muss der Arbeitnehmer bei der Steuererklärung selbst die Nachzahlung einplanen.

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    Antwort von mitterer mitterer

    Die Abfindungssumme muss AUF JEDEN FALL versteuert werden.

    In allen Fällen, die ich kenne, sind Brutto-Summen vereinbart.

    Für den Arbeitgeber ist es eigentlich auch praktisch unmöglich, eine Netto-Lohnsumme vertraglich zu vereinbaren - woher soll er denn wissen, wie viel Steuern (nach dem Lohnsteuerjahresausgleich) am Ende des Jahres zu zahlen sind?

    Deshalb:

    Arbeitgeber zahlt brutto aus. Die Einkommensteuer führt er an das Finanzamt ab. Da er die jedoch auf Basis der monatlichen Zahlung berechnen muss (und das zu einem hohen Steuersatz führt!), lohnt sich im Regelfall am Jahresende ein Lohnsteuerjahresausgleich. Damit wird die Abfindung ja quasi über das Jahr verteilt - das ist steuerlich meistens deutlich günstiger und es gibt eine Rückzahlung.

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    Antwort von Janinchen87 Janinchen87

    Hmmm ich glaube das ist unterschiedlich. Du musst sie dann aber aufjedenfall beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.

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