Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
In der Regel bietet der Arbeitgeber dem aus betrieblichen Gründen zu kündigenden eine Abfindung an,wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
Andernfalls kann der gekündigte,wenn die Voraussetzungen vorhanden sind,eine
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beantragen und bekommt dann unter Umständen eine Abfindung zugesprochen.
Die Abfindung kann in der Höhe unterschiedlich ausfallen,aber im Allgemeinen geht man von einem halben Monatsverdienst für jedes Beschäftigungsjahr aus.
Hallo, das tut mir leid für Dich! Zu mir: Mein Chef hat es mir gesagt. In meiner Position ist es normal das Mitarbeiter die austreten sollen (ausgetreten werden) eine Abfindung erhalten. Jedoch nur wenn es der Vorgesetzte will. Es gibt natürlich auch andere Methoden. Viele Grüße
Okay, dann viel Erfolg beim neuen Job :)