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Abfindung berechnen. Wie mache ich das?

Frage von lars1976 lars1976

Hallo Zusammen,

ich bin seit über 10 Jahren bei derselben Firma angestellt und in Kürze wird sich das wohl ändern. Gibt es eine Faustregel wie ich eine Abfindungssumme berechnen kann? Wonach richtet sich die Höhe der Summe? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

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Antworten (9)

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    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    hast ja schon gelesen, abfindung faustregel 1/2 gehalt je beschäftigungsjahr, angefangene jahre zählen anteilig mit. willst du denn die kündigung akzeptieren? dann würde ich dir empfehlen las dich betriebsbedingt nach § 1a KüSchG kündigen. in diesem fall hättest du anspruch auf ALG und die abfindung wird dir nicht angerechnet. eine höhere abfindung kann dir, wenn sie nicht z B als einmalige prämie z B für verbesserungsvorschlag o ä gezahlt wird, angerechnet werden. falls du eine neue tätigkeit hast wäre das natürlich kein problem. die regelabfindung ist das was dir üblicherweise auch vor dem AG zugesprochen würde, also das minimum. unter diesem betrag solltest du -sofern nicht schwerwiegende kündigungsgründe vorliegen- dich nicht verkaufen. eine abfindung ist (zunächst) in voller höhe steuerpflichtig und bis zur beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig. aber dafür gibt es im internet genügend brutto / netto rechner

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    Antwort von Neunzehnter Neunzehnter

    Als ich aufgehört wurde, wurde ich noch von der Geschäftsleitung erpresst und müsste 1800 EUR bezahlen. Mein Fachanwalt sagte mir später, dass die die Masche so geschickt durchgezogen haben, dass ich vor dem Arbeitsgericht kaum eine Chance hätte, mein Geld zurückzubekommen. Der Betriebsrat des Unternehmens wird von der Geschäftsleitung geschmiert und ist bereit, wohlgefällige Aussagen zu machen. Wie kommst du also auf die Idee, dass du eine Abfindung aushandeln könntest?

    Kommentar von lars1976 lars1976

    Hallo, das tut mir leid für Dich! Zu mir: Mein Chef hat es mir gesagt. In meiner Position ist es normal das Mitarbeiter die austreten sollen (ausgetreten werden) eine Abfindung erhalten. Jedoch nur wenn es der Vorgesetzte will. Es gibt natürlich auch andere Methoden. Viele Grüße

    Kommentar von Neunzehnter NeunzehnterNeunzehnter

    Okay, dann viel Erfolg beim neuen Job :)

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    Antwort von Conar Conar
    Kommentar von lars1976 lars1976

    Vielen Dank, sehr informativ aber nicht das was ich berechnen möchte.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.

    In der Regel bietet der Arbeitgeber dem aus betrieblichen Gründen zu kündigenden eine Abfindung an,wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

    Andernfalls kann der gekündigte,wenn die Voraussetzungen vorhanden sind,eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beantragen und bekommt dann unter Umständen eine Abfindung zugesprochen.

    Die Abfindung kann in der Höhe unterschiedlich ausfallen,aber im Allgemeinen geht man von einem halben Monatsverdienst für jedes Beschäftigungsjahr aus.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Falls Du kündigst, dann gibt es gar keine Abfindung.

    Und auch wenn die Firma Dir kündigt, gibt es kein "Recht" auf eine Abfindung, sondern eine solche gibt es allenfalls, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung (Sozialplan) existiert oder Du eine solche vor Gericht erstreitest.

    Falls also keine BV existiert, in der die Höhen der Abfindungen festgelegt sind, dann kannst Du die Höhe auch nicht "berechnen".

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    Antwort von ArcAngel ArcAngel

    Meiner Freundin wurde aus betrieblichen Gründen gekündigt. Als sie dagegen klagte, standen ihr pro Beschäftigungsjahr bei der selben Firma (auch bei Übernahmen) 1/2 Monatsgehalt zu. Durch einen geschickten Anwalt kam eine doppelt so hohe Summe heraus :) Also: gut verhandeln-was war/bin ich wert. Viel Glück

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    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Abfindung ist Verhandlungssache. Alle Berechnungen anhand der "Regelabfindung" lt. KSchG § 1a ergeben nur eine Orientierung. Wie groß die Spanne ist, lässt sich schon an die Erläuterungen unter www.abfindunginfo.de/berechnung.htm erkennen.

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    Antwort von lars1976 lars1976

    Danke für die Antworten. Sozialplan kommt für mich nicht in Frage da ich nicht zu den Arbeitnehmern zähle für die das Arbeitsrecht in dem Umfang gilt. Dementsprechend gibt es für mich keinen Sozialplan.

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    Antwort von diati diati

    Hat die Firma einen Sozialplan, ist dort festgelegt, welche Summe nach wie vielen Jahren zur Auszahlung kommt bei welchem Anspruch.

    Hat die Firma keinen Sozialplan, muss sie Dir erst einmal nichts zahlen. Du kannst versuchen, dass Du eine Abfindung bekommst. Will die Firma Dir nichts zahlen und kündigt Dich, kannst Du gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht klagen (Arbeitsrechtssachen sind gebührenfrei). Dabei kann bei einer Einigung eine Entschädigungssumme ausgehandelt werden (in etwa pro Beschäftigungsjahr 1/2 Brutto-Monatsgehalt). Für anwaltliche Beratung/Vertretung musst Du den Anwalt bezahlen, es sei denn, Du gewinnst den Prozess, dann muss der "Verurteilte" Deinen Anwalt zahlen. Aber beim Arbeitsgericht brauchst Du in der ersten Instanz nicht zwingend einen Anwalt.

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