Mein Arbeitgeber bot mir letzte Woche wegen der schlechten Wirtschaftslage eine Abfindung von 5000,00 Euro + Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses an. Die Aufhebung habe ich selbstverständlich nicht akzeptiert. Schließlich konnten sie mir auch nichts schriftliches vorlegen. Ich hatte somit keine Möglichkeit der Prüfung. Da ich in privater Insolvenz bin, würde ich gern wissen, in welcher Höhe die Abfindung in die Insolvenzmasse einfließen würde. Ich müsste die Abfindung ja auch noch versteuern und hätte wegen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eine ganze Menge Ärger mit der Agentur für Arbeit.
Abfindung bei Privatinsolvenz
Antworten (2)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
lenzing42lenzing42
In so einem Fall keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.Der Arbeitgeber kann,wenns denn garnicht anders geht,eine normale Kündigung aussprechen und darin vermerken,des er eine Abfindung zahlt,wenn du keine Kündigungsschutzklage erhebst.Dann gibt es zumindest kein Problem mit der AA.
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1Antwort von
portcontrol Die Abfindung fließt im eröffneten Verfahren in die Insolvenzmasse; in der WVP ist sie von der Abtretungserklärung erfasst und gehört ebenfalls dem Treuhänder. Da Du also so oder so nichts von der Abfindung hast, solltest Du keinen Aufhebungsvertrag o.ä. unterschreiben, da Du in dem Fall nur Ärger mit der AA bekommst...
Kommentar von
hallo36 Das habe ich mir schon gedacht. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Ich habe im Übrigen auch nichts unterschrieben und gestern nochmal die Aufhebung telefonisch abgelehnt, da sie mir letzte Woche noch eine Bedenkzeit gaben.
Du gibst sehr hilfreiche Antworten. Vielen Dank.