1

Abfindung bei Privatinsolvenz

Frage von hallo36 hallo36

Mein Arbeitgeber bot mir letzte Woche wegen der schlechten Wirtschaftslage eine Abfindung von 5000,00 Euro + Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses an. Die Aufhebung habe ich selbstverständlich nicht akzeptiert. Schließlich konnten sie mir auch nichts schriftliches vorlegen. Ich hatte somit keine Möglichkeit der Prüfung. Da ich in privater Insolvenz bin, würde ich gern wissen, in welcher Höhe die Abfindung in die Insolvenzmasse einfließen würde. Ich müsste die Abfindung ja auch noch versteuern und hätte wegen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eine ganze Menge Ärger mit der Agentur für Arbeit.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    In so einem Fall keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.Der Arbeitgeber kann,wenns denn garnicht anders geht,eine normale Kündigung aussprechen und darin vermerken,des er eine Abfindung zahlt,wenn du keine Kündigungsschutzklage erhebst.Dann gibt es zumindest kein Problem mit der AA.

    Kommentar von hallo36 hallo36

    Du gibst sehr hilfreiche Antworten. Vielen Dank.

  • 1
    Antwort von portcontrol portcontrol

    Die Abfindung fließt im eröffneten Verfahren in die Insolvenzmasse; in der WVP ist sie von der Abtretungserklärung erfasst und gehört ebenfalls dem Treuhänder. Da Du also so oder so nichts von der Abfindung hast, solltest Du keinen Aufhebungsvertrag o.ä. unterschreiben, da Du in dem Fall nur Ärger mit der AA bekommst...

    Kommentar von hallo36 hallo36

    Das habe ich mir schon gedacht. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Ich habe im Übrigen auch nichts unterschrieben und gestern nochmal die Aufhebung telefonisch abgelehnt, da sie mir letzte Woche noch eine Bedenkzeit gaben.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.