Ich bin schon seit vier Monaten krangeschrieben , nun stehen noch zwei weitere Op an , und bis zum ende des Jahres ist nichts mehr mit arbeiten . Nun will mir mein jetziger Arbeitgeber kündigen und mir eine Abfindung zahlen ., kann diese Abfindung auf das Krankengeld angerechnet werden , bzw. bekomme ich dann überhaupt noch Krankengeld ? Ps. Arbeitslos bin ich nach meiner Genesung nicht , ich kann sofort wieder eine neue Arbeitsstelle antreten .
Antworten (5)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
FranticekFranticek
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in seltenen Fällen erlaubt. Möglich ist es, wenn quasi keine Aussichten auf Heilung oder Besserung bestehen und der Mitarbeiter sowieso wahrscheinlich kaum wieder arbeiten kann. Bei langer Krankheit ist es bei kleinen Betrieben möglich, bei denen das lange Fehlen eines Mitárbeiters eine Belastung darstellen wuerde, die den Betrieb sogar gefährden könnte.
.
Bei dir sieht es offensichtlich so aus, dass du ja nach den OP's wieder gesund und arbeitsfähig bist. Wenn dein Betrieb etwas größer ist, dann wäre die Kündigung nicht rechtens. Aber zu den anderen Punkten. Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse als Ausgleich für den Lohn, den du sonst bekommen hättest, daher spricht man hier auch von einer Lohnersatzzahlung. Im Prinzip zahlt jetzt die Krankenkasse anstelle des Arbeitgebers einen Lohn.
Eine Abfindung hingegen ist kein Lohn sondern eine Ausgleichszahlung dafür, dass man nach Ende des Arbeitsverhältnisses erst mal ohne Arbeit da steht. Die beiden haben erst einmal nichts miteinander zu tun und können nicht gegeneinander aufgerechnet werden. ABER ...
Von dem Zeitpunkt ab, zu dem du keinen Arbeitsplatz mehr hast, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet ist, stünde dir ja kein Lohn mehr zu. D.h. ab diesem Zeitpunkt kann dann wohl auch das Krankengeld wegfallen. Ab diesem Moment müßtest du dann von deiner Abfindung leben.
.
Der Arbeitgeber muß manchmal eine Stelle freimachen, damit er von der Firmenleitung die Genehmigung erhält, als Ersatz einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Dadurch ist er oft daran interessiert, das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden. Wenn dem nicht so ist, dann könnte er die Kündigung möglichst weit in die Zukunft legen, so daß du bis dahin schon fast geseund bist. Lohn braucht er nicht zu zahlen, das macht ja bis dahin quasi die Krankenkasse. D.h. Ende des Arbeitsverhältnisses und Ende der Krankheit sollten möglichst nahe beisammen liegen, weil genau das der Zeitraum ist, den du ohne Krankengeld mit der Abfindung überbrücken mußt. Dauert das lange, dann geht die Abfindung drauf. Ist der Zeitraum nur kurz (und du hast anschließend gleich wieder Arbeit), dann ist die Abfindung ein nettes Zubrot. -
4Antwort von
erweherweh
Schwierige Frage, muß mal kurz suchen.
Schon gefunden : http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/infos/news/nach-kuendigu...
-
1Antwort von
Siam1Siam1
Bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen ist Vorsicht geboten
Ein Aufhebungsvertrag sollte klar und unmissverständlich den Anlass für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber benennen. Sie müssen aber, und davon ist aufgrund der neueren Rechtsprechung auszugehen, unter Umständen mit einer dreimonatigen Sperrfrist von der Agentur für Arbeit ausgehen. Vorsicht ist daher generell bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen geboten. Die Beachtung der Kündigungsfrist ist wichtig. Das Arbeitsverhältnis darf durch den Aufhebungsvertrag nicht vor dem Zeitpunkt enden, der bei einer ordentlichen Kündigung eintreten würde. Nur wenn eine Kündigung objektiv gerechtfertigt wäre, wobei das so genau keiner beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung weiß, dürfte es zu keiner Sperrzeit kommen.
Kommentar von
Siam1Siam1 Kommentar von
Siam1Siam1 Mein Rat an dich :lass dich unbedingt beraten.
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/beruf/artikel/2006/03/0092/
-
-
1Antwort von
Mona09Mona09
Also du dürfest dann kein Krankengeld mehr erhalten weil du dich ja nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis befindest. Wenn du arbeitslos wirst musst du bei der Arge angeben ob du eine Abpfindung erhalten hast und die wird dann angerechnet.
Kommentar von
erweherweh Diese Antwort ist leider falsch.
Kommentar von
Mona09Mona09 Hatte nichts bei google gefunden. War für mich dann die logische Variante. Aber man kann sich ja auch irren. Sorry
Kommentar von
erweherweh Danke fürs DH.
Kommentar von
Mona09Mona09 Gern geschehen ;-)
-
1Antwort von
RabenfederRabenfeder
Eine Kündigung wegen Krankheit ist in Deutschland nicht rechtens, lass dich da von einem Anwalt beraten.
Kommentar von
erweherweh Das wär ja hier eine Einvernehmliche.
Bei der Abfindung solltest Du darauf achten, das in der einvernehmlichen Kündigung die korrekte Kündigungsfrist eingehalten wird,da es sonst zu Anrechnungen kommen könnte.
Ansonsten gilt als Faustformel pro Jahr der Beschäftigung ein halbes bis zu einem ganzes Gehalt als Abfindung.