Abfindung bei 400 Euro Job mit unbesfristeten Arbeitsvertrag?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist arbeitsrechtlich einem Festangestellten gleichgestellt. Eine Abfindung wuerde dir gesetzlich allerdings nur zustehen, wenn dir der Arbeitgeber kuendigt und dir fuer den Fall, dass du keine Kuendigungsschutzklage erhebst, eine anbietet. Das waaere der einzige Fall, in dem du einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haettest (natuerlich nur, wenn du dann auch wirklich keine Kuendigungsschutzklage erhebst)..

Natürlich steht Dir ggf. eine Abfindung zu. Allerdings muss Du diese durch ein Kündigungsschutzverfahren einklagen. Vielleicht kannst Du auch eine Abfindung mit Deinem Arbeitgeber aushandeln. Für 400-€-Jobs hast Du GLEICHE Rechte, wie z.B bei einer Vollbeschäftigung. Ich selbst kannte viele Kollegen, die eine Abfindung (400-€-Job) bekommen haben (Sozialplan, Betriebsschließung).

Das meine ich nämlich auch, da 400-Euro Jobber ja die gleichen Rechte haben wie Festangestellte warum sollte dann das für die Abfindung nicht gelten, vor allem, weil ich ja nen unbefristeten Arbeitsvertrag habe!

@Billev

Weil moeglicherweise einem Vollzeitangestellten in der gleichen Situation auch keine zustehen wuerde.

Eine Abfindung steht dir bei einem 400-EUR-Job nicht zu.

Die Kündigungsfrist müsstest du eigentlich deinem Arbeitsvertrag entnehmen können. Diese ist oft unterschiedlich.

so weit ich das weiss ist das einzige was du hast 2 wochen kündigungsfrist ... nichts mit abfindung usw. das würde wenn nur zutreffen wenn du einen vertrag bis .............. hast

habe ja nen vertrag, und zwar nen unbefristeten!

Eine Abfindung steht dir nicht zu, gesetzlich geregelt.