Thommy hat Recht. Die Höchstgrenzen sind 20.000€ pro Person, also 40.000€ für Verheiratete. Davon müssen aber dann noch die Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Also ist der Betrag, den man steuerwirksam nutzen kann, noch niedriger.
Das Problem von Basis- oder Rüruprentenversicherungen ist aber die geringe steuerliche Anerkennung von nur 74% der eingezahlten Summe (für 2012) und die hohen Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Provisionen einer solchen Versicherung. Außerdem ist eine Basisrentenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sehr gut überlegt sein muss. Man bindet sich beim Abschluss einer Basis-Rentenversicherung mindestens bis zu Tod.
Je nachdem wie hoch Ihre Abfindung ist, könnte eine Optimierung deutlich mehr Sinn machen, wird dann steuerlich zu 100% sofort anerkannt und ist finanziell erheblich lukrativer. http://www.abfindung-steuerfrei.de/
Das mit dem senken des Jahreseinkommen ist mir so weit klar , hat in den letzten Jahren bei mir auch gut funktioniert , wurde immer vom Finanzamt anerkannt . Die Funktion der Basisrente ist mir auch klar , wurde im Finanztest gut beschrieben.
Was mir aber nicht klar ist : Wird der virtuelle Steuersatz zur Besteuerung der verbleibenden 4/5 aus dem Jahreseinkommen oder dem gesenkten Jahreseinkommen nach Einzahlung in die Basisrente berechnet ?
Gute Frage, von logischen würde ich sagen das erstmal alles sozusagen in einen Topf geworfen wird, heißt erstmal wird Dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt ( also inkl. der Steuer aus der Abfindung), dann werden die Dinge gegengerechnet, die zu einer Steuerreduzierung führen, sprich also auch die Beiträge für die Basisrente. Aber ich bin kein Steuerberater und bei Steuern geht es auch nicht immer logisch zu ;-).