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Abfindung aus Arbeitsverhältnis und Besteuerung nach 5/5 Regel mit Basisrente

Frage von tom9999 tom9999

Wenn ich eine Einzahlung in eine Basisrente tätige senke ich die Steuern auf meinem normalen Jahreseinkommen.

Wie sieht es aus wenn ich eine grössere Abfindung aus der Auflösung eines Arbeitsvertrages bekomme ? (Versteuerung nach 5/5 Regel) Senke ich dann bei einer Einzahlung in eine Basisrente nur die Steuern auf dem Jahreseinkommen oder auch die Steuern auf der Abfindung ?

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Antworten (3)

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    Antwort von guterGedanke guterGedanke

    Thommy hat Recht. Die Höchstgrenzen sind 20.000€ pro Person, also 40.000€ für Verheiratete. Davon müssen aber dann noch die Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Also ist der Betrag, den man steuerwirksam nutzen kann, noch niedriger.

    Das Problem von Basis- oder Rüruprentenversicherungen ist aber die geringe steuerliche Anerkennung von nur 74% der eingezahlten Summe (für 2012) und die hohen Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Provisionen einer solchen Versicherung. Außerdem ist eine Basisrentenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sehr gut überlegt sein muss. Man bindet sich beim Abschluss einer Basis-Rentenversicherung mindestens bis zu Tod. Je nachdem wie hoch Ihre Abfindung ist, könnte eine Optimierung deutlich mehr Sinn machen, wird dann steuerlich zu 100% sofort anerkannt und ist finanziell erheblich lukrativer. http://www.abfindung-steuerfrei.de/

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Die Besteuerung der Renten ist umgestellt worden (bzw. soll auf die volle Besteuerung umgestellt werden). Es kommt auf das Jahr des ersten Rentenbezugs an, wie hoch der Steuersatz ist.

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    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Wenn Du Geld in eine Basisrente einzahlst, senkst Du automatisch Dein Jahreseinkommen und damit auch die zu zahlenden Steuern. Aber nicht vergessen, es gibt Höchstgrenzen für die Basisrente !

    Kommentar von tom9999 tom9999

    Das mit dem senken des Jahreseinkommen ist mir so weit klar , hat in den letzten Jahren bei mir auch gut funktioniert , wurde immer vom Finanzamt anerkannt . Die Funktion der Basisrente ist mir auch klar , wurde im Finanztest gut beschrieben.

    Was mir aber nicht klar ist : Wird der virtuelle Steuersatz zur Besteuerung der verbleibenden 4/5 aus dem Jahreseinkommen oder dem gesenkten Jahreseinkommen nach Einzahlung in die Basisrente berechnet ?

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    Gute Frage, von logischen würde ich sagen das erstmal alles sozusagen in einen Topf geworfen wird, heißt erstmal wird Dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt ( also inkl. der Steuer aus der Abfindung), dann werden die Dinge gegengerechnet, die zu einer Steuerreduzierung führen, sprich also auch die Beiträge für die Basisrente. Aber ich bin kein Steuerberater und bei Steuern geht es auch nicht immer logisch zu ;-).

    Kommentar von guterGedanke guterGedanke

    Nachtrag: Der Betrag in die Basisrente wird mit 74% vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Also senkt das das Jahreseinkommen!

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt allerdings um 2% p.a.

    Kommentar von guterGedanke guterGedanke

    Da hat Thommy ganz klar Recht! Wenn man also nächstes Jahr wieder eine dicke Abfindung bekommt und erneut davon einen Betrag in die Basisrente einzahlt, werden einem schon 76% davon steuerlich anerkannt.

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