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Abfindung anders besteuert?

gefragt von Bit1109Bit1109 am 19.08.2009 um 20:09 Uhr

Bei meiner Abfindungsabrechnung habe ich festgestellt, daß mir doppelt so viel Lohnsteuer abgezogen wurde als es normalerweise bei einem Gehalt in dieser Höhe der Fall ist. Wird eine Abfindung i.S. Lohnsteuer anders berechnet? Soli kam auch noch dazu, sonst wurde nichts abgezogen......... Kommt mir sehr komisch vor!


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Mismid
beantwortet von Mismid am 19. August 2009 20:13
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Alle Einkommen zählen steuerlich gleich. Vielicht wurde eine falsche Prognose für ganze Jahr gemacht, aber das ist eigentlich egal, da du zuviel gezahlte Steuern beim Einkommensteuerausgleich ja wieder zurück bekommst


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Alpaka
beantwortet von Alpaka am 19. August 2009 20:11
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Kommentar von 29d2772f394d6dbb4e6d4991999313d3smallBit1109 am 19. August 2009 20:15

Guter Artikel, aber die 5tel-Regelung kenne ich auch. Es geht hier nur um den sofortigen Abzug der Lohnsteuer. Der erscheint mir extrem hoch! Bei Gehaltsrechnern komme ich auf die Hälfte des Betrages!

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 19. August 2009 20:19

Da hast du dann aber nur die Abfindung eingegeben! Wenn du die Abfindung jetzt im August bekommen hat, werden die Einnahmen des ganzen Jahres plus der Abfindung zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen! Deshalb lassen sich ja auch viele, die jetzt eine Abfindung bekommen würde, diese erst im Januar nächsten Jahres auszahlen.


aschaub
beantwortet von aschaub am 19. August 2009 20:15
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Die Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer. Jeder Monat wird separat abgerechnet, aber die zuviel gezahlte Lohnsteuer kann man sich beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Im einzelnen Monat wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um das normale Standardeinkommen handelt.


anonym
beantwortet von rotius am 19. August 2009 20:10
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normalerweise, ist eine abfindung im 1.jahr steuerfrei und wird danach wie normaler kapitalertrag versteuert

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. August 2009 20:11

hä? Das ist total falsch!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 19. August 2009 20:12

so ein Blödsinn

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 19. August 2009 20:13

Das ist seeeeeeehr lange her, dass das so war.

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 19. August 2009 20:14

Was "rotius" meint, ist soviel ich weiß z. B. bei einem Lottogewinn so!

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 19. August 2009 20:16

Beim Lottogewinn ist nur der Gewinn steuerfrei, die Zinsen sind vom ersten Tag an zu versteuern.

Kommentar von 29d2772f394d6dbb4e6d4991999313d3smallBit1109 am 19. August 2009 20:15

Seit 2006 ist eine Abfindung zu versteuern!

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 19. August 2009 20:16

War auch vorher schon so - aber vor 2006 hatte man einen Steuerfreibetrag von ca. 12.000 Euro!


mineiro
beantwortet von mineiro am 19. August 2009 20:14
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Lass dir das mal von einem Steuerberater durchrechnen! Normalerweise greift bei einer Abfindung die sogenannte Fünftelregelung!


Sturmwolke
beantwortet von Sturmwolke am 19. August 2009 20:16
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Ich würde unbedingt einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Wenn der Arbeitgeber sich vertan hat (Monats- statt Jahrestabelle o. ä.) wird es vom Finanzamt korrigiert.
Die höhere Lohnsteuer kommt wahrscheinlich von der Progression. Das heißt, je mehr man verdient, desto höher ist der Lohnsteuersatz.


raGGman
beantwortet von raGGman am 19. August 2009 20:15
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schau mal nach unter Fünftel-Regelung. D.h. sie wird so versteuert, als ob sie auf 5 jahre verteilt eingenommen worden wäre.


anonym
beantwortet von Ernsterwin am 20. August 2009 07:00
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Hallo Mismid, was heißt doppelt soviel Steuern? Wenn das Jahreseinkommen 20.000 EUR wären und es kommen 40.000 EUR Abfindung drauf, wäre das ja keine Wunder? Aber zieh doch einfach mal einen Abfindungsrechner (z.B. unter abfindunginfo.de/abfkalk1.htm) herunter und rechne mit Deinen eigenen Zahlen. Da ist die Fünftelregelung mit berücksichtigt - vorausgesetzt, Du hast im Entlassungsjahr an Gehalt und Abfindung mehr bekommen, als Du sonst ohne Abfindung verdient hättest bzw. im Jahr zuvor verdient hast. Erläuterung zur Anwendung der Fünftelregelung findest Du auch unter www.abfindunginfo.de. Wenn Du zu unsicher bist, kannst Du da auch kostenfrei eine Kalkulation anfordern.


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