Bit1109 am 19.08.2009 um 20:09 Uhr
Bei meiner Abfindungsabrechnung habe ich festgestellt, daß mir doppelt so viel Lohnsteuer abgezogen wurde als es normalerweise bei einem Gehalt in dieser Höhe der Fall ist. Wird eine Abfindung i.S. Lohnsteuer anders berechnet? Soli kam auch noch dazu, sonst wurde nichts abgezogen......... Kommt mir sehr komisch vor!
Alle Einkommen zählen steuerlich gleich. Vielicht wurde eine falsche Prognose für ganze Jahr gemacht, aber das ist eigentlich egal, da du zuviel gezahlte Steuern beim Einkommensteuerausgleich ja wieder zurück bekommst

Bit1109 am 19. August 2009 20:15 Guter Artikel, aber die 5tel-Regelung kenne ich auch. Es geht hier nur um den sofortigen Abzug der Lohnsteuer. Der erscheint mir extrem hoch! Bei Gehaltsrechnern komme ich auf die Hälfte des Betrages!
mineiro am 19. August 2009 20:19 Da hast du dann aber nur die Abfindung eingegeben! Wenn du die Abfindung jetzt im August bekommen hat, werden die Einnahmen des ganzen Jahres plus der Abfindung zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen! Deshalb lassen sich ja auch viele, die jetzt eine Abfindung bekommen würde, diese erst im Januar nächsten Jahres auszahlen.

Die Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer. Jeder Monat wird separat abgerechnet, aber die zuviel gezahlte Lohnsteuer kann man sich beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Im einzelnen Monat wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um das normale Standardeinkommen handelt.
normalerweise, ist eine abfindung im 1.jahr steuerfrei und wird danach wie normaler kapitalertrag versteuert

Lass dir das mal von einem Steuerberater durchrechnen! Normalerweise greift bei einer Abfindung die sogenannte Fünftelregelung!

Ich würde unbedingt einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Wenn der Arbeitgeber sich vertan hat (Monats- statt Jahrestabelle o. ä.) wird es vom Finanzamt korrigiert.
Die höhere Lohnsteuer kommt wahrscheinlich von der Progression. Das heißt, je mehr man verdient, desto höher ist der Lohnsteuersatz.

schau mal nach unter Fünftel-Regelung. D.h. sie wird so versteuert, als ob sie auf 5 jahre verteilt eingenommen worden wäre.
Hallo Mismid, was heißt doppelt soviel Steuern? Wenn das Jahreseinkommen 20.000 EUR wären und es kommen 40.000 EUR Abfindung drauf, wäre das ja keine Wunder? Aber zieh doch einfach mal einen Abfindungsrechner (z.B. unter abfindunginfo.de/abfkalk1.htm) herunter und rechne mit Deinen eigenen Zahlen. Da ist die Fünftelregelung mit berücksichtigt - vorausgesetzt, Du hast im Entlassungsjahr an Gehalt und Abfindung mehr bekommen, als Du sonst ohne Abfindung verdient hättest bzw. im Jahr zuvor verdient hast. Erläuterung zur Anwendung der Fünftelregelung findest Du auch unter www.abfindunginfo.de. Wenn Du zu unsicher bist, kannst Du da auch kostenfrei eine Kalkulation anfordern.