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Abfindung Jobcenter oder Finanzamt

Frage von hi2009 hi2009

Hallo bitte jetzt nicht gleich falsch verstehen.

ich habe heute einen Brief von meinen altern Arbeitsgeber bekommen und ich bekomme endlich meinen Abfindung ;0) aber ist habe ich gelesen das ich in wenn ich einen Job habe Lohnsteuer 6 berechnet wird bekomme ich das ende das Jahres wieder und was passiert wenn ich Arbeitslosen Geld 1 bekomme. Jetzt meine Problem ich habe zum 01.03.2012 einen neuen Job und wollte mal wissen ob es besser ist die Abfindung per Lohnsteuer 6 oder beim Jobcenter anzugeben ich will nicht so viel verlieren.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mikewolf mikewolf

    Wie hoch wäre die Abfindung ? Entweder verstehe ich die Frage nicht oder du beschreibst dein Problem falsch. Angenommen du bekommst eine Abfindung von 5000.-€ , so hast du die leider bei Arbeitslosigkeit dem Jobcenter ( Arbeitsamt ) zu melden. Was ich für eine Frechheit halte. Diese Abfindung ( so war es früher ) ist nach einem vorgeschriebenen Regelsatz erst aufzubrauchen bevor man Arbeitsgeld bekommt.

    Abfindung wird nur minimal versteuert, und die zu zahlende Lohnsteuer ( Einkommensteuer ) kann am Jahresende nur dann wieder herausgeholt werden, wenn man genug zum absetzen hat.

    Gruß Wolf

    Kommentar von Ernsterwin ErnsterwinErnsterwin

    Abfindung wird auf ALG 1 nicht angerechnet und wird auch nicht minimal besteuert, sondern genauso wie die sonstigen Einkünfte, bestenfalls ermäßigt nach der Fünftelregelung - siehe www.abfindunginfo.de/versteuern.htm

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    Antwort von KlausKlatsche KlausKlatsche

    Also die Abfindung wird zum einen als "normales" Bruttogehalt versteuert..na ja fast, in etwa sieht die Rechung so aus, dass der Betrag durch 5 geteilt wird um dann jeden der 5 "Teile" einzelnd zu besteuern...ist auf jeden Fall weniger , als wenn von der gesamten Summe in einem berechnet werden würde.....zum Arbeitslosengeld..da erhälst Du natürlich erstmal eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen - ausserdem wird die Sperrzeit von deiner Bezugsdauer abgezogen.Denn in der Regel bekommt man die Abfindung ja dafür, dass man mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schliesst, du bist also damit einverstanden gewesen, dass das Arbeitsverh. beendet wird.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Bei AlG 1 wird das nicht gegen gerechnet. Lohnsteuer wird zwar fällig aber im nächsten Jahr ausgeglichen.

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    Antwort von bruno75015 bruno75015

    also mal locker bleiben. Lohnsteuerkl. 6 ist wahrlich bescheiden, es ist aber so, daß man bei der Steuererklärung alles wieder zurück kriegt. Es geht halt erstmal eine Menge Geld zum Finanzamt. Soweit ich weiß rechnet die Agentur nichts auf das Arbeitslosengeld an, von der Abfindung, vielleicht wissen da andere besser Bescheid.

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    Antwort von hi2009 hi2009

    also erst mal danke an alle. ich würde wegen der Wirtschaftskrise gekündigt worden. Es sind ca. 5500€ ich will Montag mal beim Arbeitsamt was da passiert. Also habe ich das so verstanden das es so oder versteuern muss?

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