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Abfindung - wie hoch der Steuerabzug?

Frage von YVOMAR YVOMAR

Hallo,

ich erhalte nach meiner Elternzeit Ende des Monats eine Abfindung von knapp 20.000 EUR (Steuerklasse 5), ansonsten hatte ich dieses Jahr kein Einkommen.

Weiss jemand, was bei der Abrechnung an Steuern weg ist?

YVOMAR

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Antworten (6)

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    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Die Antwort von Enno Becker ist im Prinzip vollkommen in Ordnung.

    Für Yvomar: Die Steuer richtet sich natürlich auch nach dem Einkommen deines Mannes, deswegen kann man nicht!!! auch nicht ansatzweise die Steuer bestimmen.

    Wenn Dein Mann so viel Geld verdient, dass er alleine schon sagen wir gut über 100.000 p.a verdient, könnte auch eine getrennte Veranlagung Sinn machen.

    Die ermäßigte Besteuerung kommt nicht bei allen Entlassungsabfindungen in Frage. Wenn Dein Gehalt incl. Abfindung geringer ist als Dein VJ-Gehalt scheidet die Fünftelregelung regelmäßig aus. Dies kann man dem Gesetz leider nicht entnehmen, wohl aber dem Schmitt Kommentar.

    Tja jetzt bist Du zwar ein bißchen klüger aber helfen kann Dir mit diesen Angaben keiner....

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Und dann kommt noch das Elterngeld (Progressionsvorbehalt) erschwerend hinzu.

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    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Wenn diese Abfindung gezahlt wird für eine mehrjährige Tätigkeit, so gilt ein ermäßigter Steuersatz, die Fünftelregelung.
     
    Die Berechnung erfolgt so:
     
    1. Berechnung der Steuer auf das zvE ohne Abfindung.
    2. Berechnung der Steuer auf das zvE mit einem Fünftel der Abfindung.
    3. Differenz aus 1. und 2. ermitteln.
    4. Diese Differenz mit fünf multiplizieren.
     
    Die festzusetzende Steuer ist die aus 1.+ 4. Wer soll dir da jetzt sagen, wieviel auf "knapp" 20.000 Euro anfallen?
     
    Welche Steuerklasse du da gehabt hast interessiert im Übrigen niemanden. Wozu auch?
     
    Der AG weist den Abfindungsbetrag dann übrigens in einer eigenen Zeile der Lohnsteuerbescheinigung aus.

    Kommentar von YVOMAR YVOMAR

    HUHU,

    ich habe hier gefragt, weil ich gar keine Ahnung davon habe. Es soll mir ja niemand auf den Cent genau ausrechnen, wollte eine grobe Richtung!

    YVOMAR

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Na, da kannst du es ja nun ausrechnen.

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Die Antwort von Enno ist TOP!

    Keiner kennt hier Deine persönlichen finanziellen Verhältnisse und könnte Dir daher konkreter antworten.

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    Antwort von guterGedanke guterGedanke

    Enno Becker hat das wirklich gut beschrieben. Ein kleiner Nachtrag, mit dem sich vielleicht steuerlich noch etwas für Euch heraus holen könnt, unter http://www.fuenftel-regelung.de/

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    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Wenn Dir die Angaben von EnnoBecker nicht ausreichen, nutze doch einfach mal einen Abfindungsrechner, kostenfrei z.B. unter http://www.abfindunginfo.de/abfkalk1.htm. Da kannst Du Eure Einkommen eingeben und los gehts.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Das der AG diese 20.000 € nach der Monatstabelle versteuern muß, ist der Abzung entsprechend. Die Differenz zur Jahrestabelle bekommst du übers Finanzamt zurück. Aber wieso StK 5, demnach bist du nverheiratet und der Ehemann hat die Kl 3.

    Kommentar von YVOMAR YVOMAR

    Ja ich bin verheiratet und war bis jetzt in der Elternzeit. Da die Firma keinen Teilzeitjob für mich hat, erhalte ich die Abfindung.

    YVOAMR

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    Antwort von keeWee13 keeWee13

    Jede Menge.. kann dir nicht genau sagen wie viel, aber bei meiner Mutter waren es damals auch jede Menge die an Steuern weggegangen sind.

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