Der Abfallwirtschaftsverband, zu dem meine Gemeinde gehört, hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, Privatstrassen nicht mehr anzufahren. Dadurch müsste ich Mülltonnen ca. 200m bis zur öffentlichen Strasse schieben. Wie kann ich kommunalrechtlich gegen diesen Vertragsbruch vorgehen? Prozess vor dem Verwaltungsgericht? Oder gibt es einfachere Möglichkeiten?
Abfallwirtschaft, Qualität des Serrvice, Gebührengestaltung
Antworten (1)
-
2Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Wenn Deine Adresse bisher angefahren wurde und jetzt nicht mehr, müßtest Du ja einen Bescheid erhalten haben, in dem genau das festgelegt ist. Dagegen ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Widerspruch möglich.
Wenn Du keinen Bescheid erhalten hast - was rechtswidrig, aber häufig ist - schreibst Du an die Gemeindeverwaltung und beantragst die Müllentsorgung wie bisher und bittest gleichzeitig um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Gegen einen ablenenden solchen ist wiederum der Widerspruch möglich.
In beiden Fällen steht Dir im Falle einer ablehnenden Entscheidung der Klageweg zum Verwaltungsgericht offen.
Solltest Du innerhalb von drei Monaten keinen Bescheid erhalten, kannst Du ebendort Untätigkeitsklage erheben.
Sehr guter und kompetenter Rat. DH