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Abfallbehälter laut Satzung zugewiesen

Frage von dudeldoedel dudeldoedel

Hallo Leute,

in unserer Stadt gibt es wie in vielen anderen Städten eine Abfallsatzung. In dieser steht geschrieben, unter welchen Bedingungen (Personenanzahl) welche Restabfalltonne mindestens gestellt werden muss. Diese ist uns dann letztens auch zugewiesen worden. Da wir bei uns aber immer ordentlich trennen, bekommen wir die grosse Tonne überhaupt nicht voll. Bei uns werden 15 Liter pro Person und Woche veranlagt. Damit müssen wir eine grosse rote Tonne nehmen. Die wird alle 2 Wochen geleert. Wir sind 3 Personen. Leider kann man bei uns laut neuem Antibürokratiegesetz keinen Widerspruch mehr gegen irgendwelche Bescheide einlegen, sondern muss gleich Klage erheben.

Meine Frage nun, hat man eine Chance, gegen die Abfallsatzung zu "gewinnen" ? Also eine kleinere Tonne zugewiesen zu bekommen oder muss jemand "ausziehen"?

Wir ertappen uns schon dabei, nicht mehr zu trennen und alles in die rote Tonne zu kippen. Das kann doch nicht der richtige Weg sein oder?

Gruss

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Teddyle Teddyle

    Das Theater hatten wir auch. Festgelegte Tonnengröße und festgelegte Entleerungen, egal, ob notwendig oder nicht. Keine Entleerung, wenn der Abfuhrtag verpaßt wurde und die Tonne zwei Wochen später draußen stand. Der Preis stand fest.

    Das hat einen halben Volksaufstand gegeben, Unterschriftensammlungen, Petitionen an den Kreistag (der Landkreis ist bei uns der Übeltäter), massive Forderungen nach Abwahl des Landrates - auch aus den Reihen der Abgeordneten. Das ging aber aus irgendwelchen rechtlichen Dingen heraus nicht. Aber der Bursche will ja für weitere acht Jahre gewählt werden. Da war dann der Ansatzpunkt, denn Oberhaupt der Abteilung Abfallwirtschaft ist letztendlich er.

    Es hat Wunder gewirkt. Seit April vorigen Jahres kann jeder selbst bestimmen, welche Größe seine Tonne hat und wie oft er abfahren läßt. Die abgefahrenen Tonnen werden gezählt und in Rechnung gestellt.

    Auf die gleiche Art haben wir uns auch die Papiertonnen wieder erstritten, die wurden per Gesetz verboten, weil private Sammler die Aufsteller waren. Der Landkreis sah da gar keine Möglichkeit. Ab nächstem Jahr gibt es sie wieder.

    Fazit: kein Privatkrieg per Anwalt, sondern Mobilisierung der Massen. Wozu gibt es Zeitungen. So eine Abfallsatzung ist kein Gesetz, sondern läßt sich jederzeit ändern. Da müssen die Damen und Herren Beamten sich nur mal bewegen und ihre Arroganz abstreifen.

    Kommentar von dudeldoedel dudeldoedel

    Danke Teddyle ... das war sehr hilfreich. Mal sehen, wen man ansprechen kann. Ich werde es auf jeden fall versuchen, die Sache mal in unserer Stadt anzugehen ....

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    Antwort von dudeldoedel dudeldoedel

    Bei uns gibt es leider keine Zählung der Leerungen. Es ist egal, ob ich die Tonne immer alle 2 Wochen aufstelle oder nie. Man zahlt nach gestellter Tonne, also 120 Liter rot kosten xxx im Jahr, 120 Ltr. schwarz kosten xxx im Jahr und 60 Liter rot ist am günstigsten, hat bei uns bisher immer gereicht. Na da ist es in anderen Städten wohl besser geregelt ......

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Es wäre hilfreich, die Stadt und ggf. deren Abfallsatzung zu kennen, die hier zur Frage steht.

    14-tägige Leerung und 120 L Tonne scheint ja nicht ganz abwegig.

    Ob ihr bzw. euer Vermieter hier eine kleinere 60er Tonne bestellen kann, wäre dann mal nachzulesen.

    HTH

    G imager761

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    Antwort von grinsefisch grinsefisch

    ist bei euch das zwang, die tonne alle 2 wochen zur leerung hinzustellen? warum stellt ihr die nicht einfach alle 4 wochen hin?

    was soll da schon passieren, deshalb wird euch keiner verklagen. Erkundige dich mal, ob es die Option gibt, Leerungen zu sparen. Hier gibt es das, da bekommt man dann am Jahresende eine Gutschrift, wenn man weniger Leerungen in Anspruch genommen hat.

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    Antwort von haasi84 haasi84

    was nicht ganz klar ist, wie oft ihr eure Tonne leeres last. Es ist doch unterm Strich fast gleich ob ihr die Große alle 2 Monate leert oder die Kleine jeden Monat. Oder? Zu deiner eigentlichen Frage: Da das immer Reecht individuell auf die Satzung ankommt würde ich bei einem Echten Interesse an einer Klage eine anwaltliche Beratung einholen.

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    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Wie ist der Abrechenmodus für den Müll? Standardisiert je Person Betrag x, oder nach häufigkeit der Abfuhr? Das wären schon mal Info´s die ich gebrauchen könnte. Außerdem wie sieht es mit der Erklärung gegenüber der Verwaltung aus auf ein kleine Tonne zu wechseln, Kosten dürften dann bei Personenfestlegung bleiben, aber die Gefahr der Nicht-Trennung wäre gebannt. Und wenn alles nicht´s hilft, biete den Nachbarn die evtl. renovieren oder immer was mehr haben an an Abend vor der Abfuhr einfach Deine Tonne zu füllen. Das ist bei uns so, da wir alle noch entsorgen was geht, bekommen dann die Berechnung nach Abfuhrmenge.

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    Antwort von mimm400 mimm400

    gegen die abfallsatzung zu revoltieren bringt selten oder gar keinen erfolg. sieh dir doch mal an, wieviel leerungen als mindest anzahl festgelegt sind. also stell die tonne nur dann zum leeren raus, wenn sie auch entsprechend gefüllt ist. bei uns werden die tonnen gescannt (vor leerung) und so die anzahl der leerungen berechnet.

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    Antwort von Mondkalb29 Mondkalb29

    Warum wollt ihr eine kleinere Tonne?

    Soweit ich weiß macht es doch in den meisten Gemeinden keinen Unterschied, ob du eine große oder kleine Tonne hast, weil entweder die Gebühren pauschal, nach Häufigkeit der Leerung (was euch entgegen kommen dürfte) oder sogar nach Gewicht des Abfalls berechnet werden.

    Und die Müllabfuhr leert auch eine halbvolle Tonne.

    Ich würde mir an deiner Stelle den ganzen Stress sparen und weiter normal den Müll trennen und dann eben nur eine halbvolle Tonne leeren lassen. Und falls die Gemeinde nach Häufigkeit der Leerung geht, könnt ihr sogar mit der großen Tonne noch Geld sparen, wenn die nur jedes zweite mal geleert werden muss.

    Grüße Mondkalb

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    Antwort von Schmupel Schmupel

    Wenn die Satzung kein Ermessen zuläßt, sondern eine festgesetzte Rechtsfolge und diese rechtmäßig ist, hast du schlechte Karten.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Ich würde deine Chancen ziemlich genau auf 50:50 tarieren.

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