schneeblume am 04.10.2009 um 21:00 Uhr
.... auch wenn man nichts bestellt? oder können die sagen, man muss erst was bestellen....?
Nein, du darfst nicht, wenn sie es nicht wollen! Eigentum ist Eigentum! Du rennst ja auch nicht bei jedem anderen ins Haus und benutzt die Toilette! Deswegen ist es auch rechtmäßig, wenn einige Geld verlangen, denn auch eine Toilette verursacht Kosten! Wäre ja noch schöner, wenn jeder dem anderen seine Toilette vollpinkeln könnte!
nein. Der Wirt hat Hausrecht, er muß niemand auf das Klo lassen.
vollimleben am 4. Oktober 2009 21:02 DH

Nein, sie müssen es erlauben.
Falsche Antwort und dann auch noch Daumen hoch - ich glaub es nicht!
Stimmt nicht. Der Gastwirt hat das Hausrecht und kann entscheiden, wem er was erlaubt.
schneeblume am 4. Oktober 2009 21:14 so hat sie's ja auch gemeint, dass die Erlaubnis der Wirte dazu nötig ist!

bei manchen gegen entgeld darf man schon, sollte vorher fragen ob man darf.

Müssen nicht!Aber ich habe Festgestellt,die meisten sind Kulant und ich bestelle immer einen Kaffee,aus Höflichkeit!
schneeblume am 4. Oktober 2009 21:04 ja weil das ist für eine Frau echt ziemlich blöd... also mir ist schon oft passiert, dass ich in der Stadt unterwegs bin und aufs Klo muss, aber nirgends kann, sogar in U-Bahnstationen ist oft geschlossen oder dreckig... oder gefährlich manchmal sogar... und trinkst du den Kaffee dann auch? oder lässt du ihn einfach stehen?
vollimleben am 4. Oktober 2009 21:12 Nein,den trinke ich schon,schmeiss ja kein Geld weg!LG Bea

Nein, und an raststätten kostet es oft sogar geld.

Es ist ne Notdurft,und wenn er dich nicht aufs Clo lassen will,dann muß er es auch akzeptieren,wenn du dich direkt am Tresen erleichterst....Das macht natürlich keiner...
Mickele1988 am 4. Oktober 2009 21:04 :)
Hoho, Schadensersatz lässt grüßen! Und Polizei gleich mit! So ein blö.. Vorschlag! Notdurft hat nix mit Not zu tun ...
klarakarlson am 4. Oktober 2009 21:41 Sagst du....

Also wir haben gelernt, der Wirt muss! Sonst sei es unterlassene Hilfeleistung.
schneeblume am 4. Oktober 2009 21:07 wo habt ihr das gelernt?
Mickele1988 am 4. Oktober 2009 21:09 Wir haben´s in der Berufschule gelernt. Ob es stimmt hab ich mich auch schon immer gefragt.
Dann hat man euch einen schönen Bären aufgebunden - jenseits von jeder Rechtsgrundlage und völlig falsch! Unterlassene Hilfeleistung betrifft nicht diesen Fall, aber da wäre wohl ein Jura-Studium nötig ...Wenn der Wirt muss, dann muss er, aber es muss niemanden auf seine Toilette lassen ...
Mickele1988 am 4. Oktober 2009 21:13 Ne Sauerei ist das! Und da verschwende ich noch meine wertvolle Freizeit!
Die müssen einen auch nicht lassen (Wobei Lokalitäten mit SItzplätzen auf jeden Fall Toiletten brauchen, und Gäste dürfen dann ja auch drauf...). Es gab da mal dieses ungeschriebene GEsetz, aber das stimmte wohl garnicht....Mir ist es schon passiert dass ich nicht durfte. Die meisten machen selbst für Kinder oft keine Ausnahme....Ach ja, das mit dem Pinkeln, das ist shcon sowas....
schneeblume am 4. Oktober 2009 21:07 du sagst es! Männer habens da leichter... :(

ja,das müssen sie.
vollimleben am 4. Oktober 2009 21:02 Stimmt nicht!
Hat hier auch irgendwer entsprechende Quellen? Mich würde nämlich brennend intressieren was denn jetzt stimmt!
Ganz einfach - das Bürgerliche Gesetzbuch, so ab § 985. Da steht ein wenig was über Eigentum. Dann hat der Wirt noch sein Hausrecht und nicht zuletzt der gesunde Menschenverstand!
Ok. Weil wir, wie du bei meiner Antwort lesen kannst, nämlich gelernt haben es sei sonst unterlassene Hilfeleistung. Ich bin verwirrt.
Ich habe jahrelang in einer Gastronomie nebenbei gekellnert. Die Antwort von Joe17 ist absolut richtig!!!!
Da könnt ihr mal sehen was wir in der Schule früher für einen Rotz gelernt haben, bin empört.
Mmmhn, hat wohl damit zu tun, weil es mein Fachgebiet ist (Recht) ... Alles klaro?
Alles klaro ;)