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Aber stimmt es, dass Gaststätten einen aufs Klos gehen lassen MÜSSEN?

gefragt von schneeblumeschneeblume am 04.10.2009 um 21:00 Uhr

.... auch wenn man nichts bestellt? oder können die sagen, man muss erst was bestellen....?

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Recht x 35.124 Gesetze x 568 Gaststätte x 54

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anonym
beantwortet von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:01
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Nein, du darfst nicht, wenn sie es nicht wollen! Eigentum ist Eigentum! Du rennst ja auch nicht bei jedem anderen ins Haus und benutzt die Toilette! Deswegen ist es auch rechtmäßig, wenn einige Geld verlangen, denn auch eine Toilette verursacht Kosten! Wäre ja noch schöner, wenn jeder dem anderen seine Toilette vollpinkeln könnte!

Kommentar von 887b090ad4709db523db82dc1a108b90smallMickele1988 am 4. Oktober 2009 21:06

Hat hier auch irgendwer entsprechende Quellen? Mich würde nämlich brennend intressieren was denn jetzt stimmt!

Kommentar von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:08

Ganz einfach - das Bürgerliche Gesetzbuch, so ab § 985. Da steht ein wenig was über Eigentum. Dann hat der Wirt noch sein Hausrecht und nicht zuletzt der gesunde Menschenverstand!

Kommentar von 887b090ad4709db523db82dc1a108b90smallMickele1988 am 4. Oktober 2009 21:09

Ok. Weil wir, wie du bei meiner Antwort lesen kannst, nämlich gelernt haben es sei sonst unterlassene Hilfeleistung. Ich bin verwirrt.

Kommentar von hutzel08 am 4. Oktober 2009 21:09

Ich habe jahrelang in einer Gastronomie nebenbei gekellnert. Die Antwort von Joe17 ist absolut richtig!!!!

Kommentar von 887b090ad4709db523db82dc1a108b90smallMickele1988 am 4. Oktober 2009 21:11

Da könnt ihr mal sehen was wir in der Schule früher für einen Rotz gelernt haben, bin empört.

Kommentar von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:12

Mmmhn, hat wohl damit zu tun, weil es mein Fachgebiet ist (Recht) ... Alles klaro?

Kommentar von 887b090ad4709db523db82dc1a108b90smallMickele1988 am 4. Oktober 2009 21:14

Alles klaro ;)


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Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 4. Oktober 2009 21:01
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nein. Der Wirt hat Hausrecht, er muß niemand auf das Klo lassen.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 4. Oktober 2009 21:02

DH


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Oktober 2009 21:01
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Nein, sie müssen es erlauben.

Kommentar von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:04

Falsche Antwort und dann auch noch Daumen hoch - ich glaub es nicht!

Kommentar von FridaGT am 4. Oktober 2009 21:05

Stimmt nicht. Der Gastwirt hat das Hausrecht und kann entscheiden, wem er was erlaubt.

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 4. Oktober 2009 21:14

so hat sie's ja auch gemeint, dass die Erlaubnis der Wirte dazu nötig ist!


lomita
beantwortet von lomita am 4. Oktober 2009 21:02
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bei manchen gegen entgeld darf man schon, sollte vorher fragen ob man darf.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 4. Oktober 2009 21:02
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Müssen nicht!Aber ich habe Festgestellt,die meisten sind Kulant und ich bestelle immer einen Kaffee,aus Höflichkeit!

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 4. Oktober 2009 21:04

ja weil das ist für eine Frau echt ziemlich blöd... also mir ist schon oft passiert, dass ich in der Stadt unterwegs bin und aufs Klo muss, aber nirgends kann, sogar in U-Bahnstationen ist oft geschlossen oder dreckig... oder gefährlich manchmal sogar... und trinkst du den Kaffee dann auch? oder lässt du ihn einfach stehen?

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 4. Oktober 2009 21:12

Nein,den trinke ich schon,schmeiss ja kein Geld weg!LG Bea


libertaequitas
beantwortet von libertaequitas am 4. Oktober 2009 21:02
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Nein, und an raststätten kostet es oft sogar geld.


klarakarlson
beantwortet von klarakarlson am 4. Oktober 2009 21:03
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Es ist ne Notdurft,und wenn er dich nicht aufs Clo lassen will,dann muß er es auch akzeptieren,wenn du dich direkt am Tresen erleichterst....Das macht natürlich keiner...

Kommentar von 887b090ad4709db523db82dc1a108b90smallMickele1988 am 4. Oktober 2009 21:04

:)

Kommentar von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:06

Hoho, Schadensersatz lässt grüßen! Und Polizei gleich mit! So ein blö.. Vorschlag! Notdurft hat nix mit Not zu tun ...

Kommentar von 7c1ed376d68715bc4f858cabcad3bd34smallklarakarlson am 4. Oktober 2009 21:41

Sagst du....


Mickele1988
beantwortet von Mickele1988 am 4. Oktober 2009 21:03
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Also wir haben gelernt, der Wirt muss! Sonst sei es unterlassene Hilfeleistung.

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 4. Oktober 2009 21:07

wo habt ihr das gelernt?

Kommentar von 887b090ad4709db523db82dc1a108b90smallMickele1988 am 4. Oktober 2009 21:09

Wir haben´s in der Berufschule gelernt. Ob es stimmt hab ich mich auch schon immer gefragt.

Kommentar von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:11

Dann hat man euch einen schönen Bären aufgebunden - jenseits von jeder Rechtsgrundlage und völlig falsch! Unterlassene Hilfeleistung betrifft nicht diesen Fall, aber da wäre wohl ein Jura-Studium nötig ...Wenn der Wirt muss, dann muss er, aber es muss niemanden auf seine Toilette lassen ...

Kommentar von 887b090ad4709db523db82dc1a108b90smallMickele1988 am 4. Oktober 2009 21:13

Ne Sauerei ist das! Und da verschwende ich noch meine wertvolle Freizeit!


anonym
beantwortet von NadineDo am 4. Oktober 2009 21:02
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Die müssen einen auch nicht lassen (Wobei Lokalitäten mit SItzplätzen auf jeden Fall Toiletten brauchen, und Gäste dürfen dann ja auch drauf...). Es gab da mal dieses ungeschriebene GEsetz, aber das stimmte wohl garnicht....Mir ist es schon passiert dass ich nicht durfte. Die meisten machen selbst für Kinder oft keine Ausnahme....Ach ja, das mit dem Pinkeln, das ist shcon sowas....

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 4. Oktober 2009 21:07

du sagst es! Männer habens da leichter... :(


biggie55
beantwortet von biggie55 am 4. Oktober 2009 21:02
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ja,das müssen sie.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 4. Oktober 2009 21:02

Stimmt nicht!


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