Hallo zusammen!
Ich habe meine Steuererklärung für 2009 gemacht und meinen Steuerbescheid jetzt bekommen. Ich besuche seit 2007 eine Abendschule zum Maschinenbautechniker. Der Unterricht findet Mo - Do statt. Hierfür habe ich den Fahrtweg und sonstige Kosten wie z.B. Bücher als Werbungskosten angegeben. Nun steht in meinem Bescheid folgendes.
"Die Fahrten zur Schule werden mir der Entfernungspauschale - 0,30€ je Kilometer .....€ berücksichtigt. Die Ausbildungsstätte (Schule) wird nach Ablauf der Dreimonatsfrist zur regelmäßigen Arbeitsstätte, weil sie an mindestend drei Tagen in der Woche aufgesucht wird."
Jetzt ist meine Frage ob das stimmt? Ich habe für 2007 und 2008 die komplette Strecke...also die Kilometerpauschale und nicht die Entfernungspauschale bekommen. Kann mir jemand sagen wie ich den Widerspruch schreiben soll? Nennung von § und/ oder Urteilen?
Zur Info: Ich arbeite Vollzeit jeden Tag. Also habe ich bereits eine regelmäßige Arbeitsstätte, die ich auch angegeben habe.
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
Ergänzend das Zitat, welches oben erwähnt wurde:
H9.2 "Regelmäßige Arbeitsstätte" LStH:
"Eine Bildungseinrichtung ist als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, wenn diese über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts (meine Anm.: was bei Mo-Do gegeben ist) aufgesucht wird. BFH-Urteil wie oben.
Ein Einspruch (im Steuerrecht heißt der Widerspruch so) ist mE nach unbegründet.