Zählt der Besuch einer Abendschule um den Realschulabschluss nachzumachen mit zu den Schulbesuchen, für die noch Kindergeld gezahlt wird? Der Schüler ist bereits volljährig und arbeitslos (keine Ansprüche auf ALG)
wenn die abendschule regelmäßig jeden tag besucht wird und eine entsprechende stundenzahl in der woche erreicht wird.
wie viele stunden erforderlich sind, erfährst du beim amt.

Wenn er unter 21 und arbeitslos gemeldet ist,
dann ist das allein schon ein Grund, Kindergeld zu beantragen und zu bekommen.
Ansonsten müsste die Ausbildung m. E. eine Grund für Kindergeld sein.
Frag mal bei http://forum.jurathek.de im Forum "Kindergeld und Co."
Ansonsten: Einfach mal beantragen! Schadet nix.

Stelle einen Antrag auf Kindergeld bei der Kindergeldstelle deiner Agentur für Arbeit, bzw. den müssen die Eltern stellen. Bis 25 Jahre steht Kindergeld zu, egal was er macht, außer er verdient selber.
Meisttollerant am 7. Juli 2008 20:46 Antrag bekommst du aus dem Netz. www.arbeitsagentur.de

jeder Arbeitslose der nicht krank und arbeitsfähig ist hat Anspruch auf hartz4