Abendschule & Arbeitsamt

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du einen Job findest, mit dem du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, hat das Arbeitsamt nichts mehr zu sagen. Solange du aber Leistungen beziehst, werden sie sich in deine Lebensplanung einmischen, weil sie die Aufgabe haben, dich aus dem Leistungsbezug herauszubringen.

Wenn du keinen richtigen Job findest, musst du dich mit denen arrangieren. Ein sehr gutes Aurgument sind gute Ergebnisse in der Schule - wie du jetzt umgekehrt erfahren hast.

Sprich mit deinen Lehrern, wie sie deine Chancen einschätzen. Vielleicht ist eine Ausbildung doch die bessere Lösung.

Wieso besuchst du denn nicht in Vollzeit eine Schule und machst dort dein Abi? Dann nervt dich auch das Arbeitsamt nicht, weil du nicht arbeitslos bist, sondern eben Schüler. Und in Vollzeit ist es eh leichter, als berufsbegleitend.

Wenn du irgendwelche Leistungen in Anspruch nimmst (z. B. Arbeitslosengeld I), dann ist das auch so, dass man eben quasi das tun muss, was das Arbeitsamt will. Und wenn sie sagen, dass du dir einen Job suchen musst, dann ist das leider so. Denn sonst können sie dir eine Sperre verpassen und dann gibt es eine bestimmte Zeit lang kein Geld von denen.

Vollzeit eine Schule.... mit 20 kannst du mir da ein paar Infos geben.. wenn’s dir nicht aufwendig ist. danke

Das AA stresst weil du Geld bekommst und das bezahlen wir alle ! Wenn du eine Weiterbildung machst muss auch ein Sinn zu erkennen sein! Ausbildung scheint deinem Betreuer mehr sinn zu machen da deine Leistungen beim Abi eher sehr schlecht sind Wirst wohl mit deinem Betreuer noch mal reden müssen

und das bezahlen wir alle

Deine Bildung haben auch "wir alle" bezahlt. Kein Grund das jedem um die Ohren zu hauen.

@Jorgfried

nur man sollte auch was dafür machen bedeutet Ich hab es nicht für ernst genommem ??? komisch , vielleicht hab ich das anders gesehen!

Also es sind ja Lauter unwissende Idi.... hier, (Sorry dass ihr so unwissend seid, Science of stupid, kann ich nur sagen). Also das Arbeitsamt hat kein Recht dir deine Weiterbildung zu untersagen oder dir andere mass nahmen aufzudrücken ( natürlich abhäng von der Weiterbildung) in meinem Fall hatte das Arbeitsamt keine Möglichkeit und muss es hinnehmen. Ich bin im 3 Jahr meiner 4 jährigen Fortbildung als Staatlich Geprüfter Techniker Arbeitslos geworden, da die Fortbildung vom Land Finanziert wird steht das Arbeitsamt im Konflikt mit dem Land (Ja eure und meine Steuer Geld, die Möglichkeit hat aber jeder dieses in Anspruch zu nehmen ((na ja schlau genug muss man schon dafür sein)), aber da die meisten einfach auf gut Deutsch gesagt zu Dumm oder zu Faul sind um es in Anspruch zu nehmen sind die selber schuld!!!) Mein Bundesland Schreibt dem Arbeitsamt vor das Ich besonders rechtlich Geschützt bin ( III Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung) , ich bin vom Deutschen Gesetz auf Weiterbildung geschützt und Brauche nicht auf die Stellen Vermittlung eingehen wenn die im Konflikt mit meiner Weiterbildung steht!! (SGB 3) Zusätzlich steigt auch der Anspruch während einer Weiterbildung auf das Arbeitslosengeld 1 um die Hälfte meiner Weiterbildung, in meinem Fall hatte ich Drei Jahre Anspruch darauf!!! ( wird natürlich beim Arbeitsamt nicht erwähnt) Außerdem hat das Land großes Interesse daran Qualifizierte und gebildete Arbeitnehmer zu Haben da sie in der Regel das doppelte an Steuergeld bezahlen, (also all die Schwätzer, mein Steuergeld, heul heul). nach meiner Qualifizierung stieg mein Jahres Gehalt sofort um das doppelt an etwa 65 000€ und somit auch doppelt soviel steuer!! wenn Man das auf die Arbeitsjahre hochrechnet bezahle ich letztendlich mehr steuer als die meisten Heuler hier von wegen euer Steuergeld!!! Letztendlich trage die gebildeten die ungebildeten auf ihren Schultern und Finanzieren Sie durch!!!! (Schule, Kindergarten, Rente, usw). Alles was von Steuer bezahlt wird. Also ich kann nur allen raten ihre Weiterbildung um jeden Preis zu machen, den das Arbeitsamt hat nur ihre eigene intereren im Vordergrund um eine Geringe Arbeitslosen Quote vorzuweißen, der einzelne zählt bei denen gar nicht. Leider kann die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein da Bildung immer noch auf Bundesland ebene geregelt ist, Jeder muss in seinem Eigenem Bundesland die Rechtsprechung überprüfen.

Natürlich hast du das Recht auf Weiterbildung...aber nicht auf anderer Leute Kosten.

Wenn du es nicht schaffst, dann mußt du es eben nacheinander machen. Das ist nämlich auch Weiterbildung.

DU hast die Schule auf die leichte Schulter genommen, es scheint mir nicht weit her damit, dass du wirklich willst.

Und JA, dass Arbeitsamt kann streichen, wenn sie meinen, das DU nicht alles dafür tust, dass du es auch verdient hast gefördert zu werden. Da bist du nicht besser oder schlechter wie alle anderen auch! Das hat gar nichts damit zu tun, ob du erst 5 Jahre in Deutschland bist...es war deine Entscheidung (oder die deiner Eltern)