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Abendrealschule, kein Bafög Hartz 4 reicht nicht für die Fahrkarte

Frage von Ceylan Ceylan

Hi alle zusammen,

ich habe ein Problem, ich wohne alleine, gehe ab morgen (01.02.12) zur Abendrealschule, da ich in Neumünster wohne und meine Schule in Hamburg ist zahle ich für meine Fahrkarte 218€ monatlich, mir werden 36,40€ für meine Kaution abgezogen und dazu muss ich 50€ Strom bezahlen, also bleiben mir zum leben 59,60€.

Bafög bekomme ich erst ab dem 2. Schuljahr.

Meine Frage ist jetzt folgende: Habe ich irgendeinen Anspruch auf Zusatzleistungen für die Schule?

Ich habe schon einen Job in Aussicht, aber das ganze dauert noch ein wenig, falls hier gleich einer schreiben möchte das ich mir einen Job suchen soll! Soweit war ich auch schon! Aber in der Zeit muss ich irgendwie über die Runden kommen!

Also: HILFE

Danke schon mal im Vorraus für nützliche und ernst gemeinte Antworten.

Lg Ceylan

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Antworten (4)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Dann kannst du dir die Abendrealschule eben nicht leisten. Oder musst dir eine Schule in Neumünster suchen.

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    Antwort von casilein casilein

    Hm, Du hast in der Tat ein Problem, das sich allerdings schon seit der Anmeldung an der Schule abzeichnete und auch mit dem Bezug von Bafög nicht gelöst werden wird.

    Ich sehe zwei Möglichkeiten: Nebenjob oder Umziehen. Anspruch auf Zusatzleistungen hast Du nicht.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Im Grundsatz könntest du Anspruch auf Fahrkosten haben, wenn nicht der Teufel im Detail steckte.

    Zwar gilt:

    Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). (§ 28 Abs. 1 Satz 2 SGB II)

    ... und eine Abendschule gehört zu den allgemeinbildenden Schulen, aber die Crux liegt im Abs. 4:

    (4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

    Das heißt, das Jobcenter Neumünster wird mit Sicherheit die Notwendigkeit und Angemessenheit der Fahrkosten bestreiten und insofern solltest du dich auf eine langwierige Auseinandersetzung gefasst machen.

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    www bmas de , da dann Bildungspaket

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