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Abendgymnasium vom Nachmittag in den Vormittagsbereich ??

Frage von SunnyShyBoy SunnyShyBoy

So ich war bis vor kurzem im Nachmittag bereich eines Abendgymnasiums in NRW. Vor paar Monaten hab ich mich dann abgemeldet und im Vormittagkurs angemeldet. Jetzt verlangt die Schule von mir ein ärztliches Attest oder eine bescheinung das ich Abends arbeite. In welchem Zusammenhang kann ich ein ärztliches Attest abgeben? Also was müsste man konkret vom Arzt vorweisen müssen ???

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Antworten (2)

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    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Ärztliches Attest? Wofür das denn? Frag doch die Schule, was das soll?

    Auf der WEBSEITe steht : Bei der Anmeldung müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder eine Bescheinigung eines Arztes mitbringen, aus der hervorgeht, dass Sie eine pflegebedürftige Person aus Ihrem Familienkreis betreuen.

    Das ist doch eindeutig!

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Musst Du ein Kind oder eine pflegebedürftige Person betreuen? Wenn ja, kannst Du das mit Geburtsurkunde oder ärztlichem Attest belegen. Wenn nein, hast Du keine Berechtigung auf den Besuch des Vormittagskurses.

    Kommentar von SunnyShyBoy SunnyShyBoy

    Ich könnte ja angeben, das ich meine Tante, die zu 100% behindert ist betreue oder nicht ? Das tue ich ja in gewissem Maße auch. Am Tag 2-3 Stunden.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011
    • Behindert ist nicht pflegebedürftig!
    • Betreuung ist keine Pflege!
    • Besuch ist Besuch!
    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    PS: Ein Schulplatz am Vormittag ist für die Menschen gedacht, die ihn wirklich benötigen! Es gibt genügend Elternteile, die z.B. auf die Kitazeiten angewiesen sind. Und es gibt genügend Kinder, die sich regelmäßig um ihre pflegebürftigen Angehörigen kümmern. Und es gibt Arbeitnehmer, die nachmittags/abends arbeiten. Ihnen steht ein Platz am Vormittag zu. Alle anderen können auch zu anderen Zeiten die Schule besuchen. Hier herumtricksen zu wollen, finde ich absolut nicht in Ordnung! Und um genau das zu vermeiden, gibt es die Regel, dass der Bedarf entsprechend nachgewiesen werden muss!

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    Antwort von 397kg 397kg

    das ärztliche Attest muss eben eine Aussage treffen, warum du abends nicht kannst oder solltest - z.B. Nachtblindheit, Schlafstörung oder sowas.

    Kommentar von SunnyShyBoy SunnyShyBoy

    Auf der WEBSEITe steht : Bei der Anmeldung müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder eine Bescheinigung eines Arztes mitbringen, aus der hervorgeht, dass Sie eine pflegebedürftige Person aus Ihrem Familienkreis betreuen.

    Kommentar von SunnyShyBoy SunnyShyBoy

    Aber zufälligerweise ist im Moment meine Tante für paar Monate bei mir zuhause und sie ist zu 100% Behindert könnte man da was machen ?

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Auf der WEBSEITe steht : Bei der Anmeldung müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder eine Bescheinigung eines Arztes mitbringen, aus der hervorgeht, dass Sie eine pflegebedürftige Person aus Ihrem Familienkreis betreuen.

    Ja, das ist doch deutlich! Wieso fragst Du dann hier?

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Aber zufälligerweise ist im Moment meine Tante für paar Monate bei mir zuhause und sie ist zu 100% Behindert könnte man da was machen ?

    Natürlich nicht!

    Kommentar von SunnyShyBoy SunnyShyBoy

    Ich will mich näher informieren. Ich verstehe sowieso nicht warum Menschen wie du überall ihr Senf abgeben müssen. Ich will mir einfach auf eine Nummer sicher gehen.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Wenn Menschen wie Du nicht in der Lage sind, die einfachsten Sätze zu verstehen, dann kann ich das nicht verstehen!

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Näher informieren ist immer gut.

    Bloss sollte man sowas tun, bevor man sich abmeldet.

    Du kannst natürlich lügen, was die Begründung angeht. Aber dazu will und kann ich dir nicht raten.

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