Hallo,
Meine Freundin besucht derzeitig an einem Abendgymnasium den Vorkurs. Sie wohnt noch bei Ihren Eltern und hat somit eigentlich nicht die Nötigkeit Ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. So, nun gibt es das Problem, dass sie sich beim Arbeitsamt gemeldet hat und diese sie "zwingen" wollen, Arbeiten zu gehen. Sollte sie dies nicht machen, würde sie von der Schule fliegen. Sie wird jetzt ins 1. Semester aufgenommen. Muss aber einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma annehmen, da sie sonst wie oben erwähnt von der Schule gehen muss.
So, meine eigentlich Frage.
Ist es überhaupt nötig, dass sie die 8 Stunden am Tag arbeiten muss? Bzw, MUSS sie das tun? Schließlich hat sie weder laufende Kosten, noch sonstige finanziellen Verpflichtungen.
Gruß.
Die Arbeitsamtmenschen erwarten ja keinen Nebenjob, sondern einen Vollzeittätigkeit von mindestens 38 Stunden die Woche.
mal ne frage, was sagt denn die schule dazu? bezahlt das arbeitsamt die schule? wie ist das denn geregelt, ich kann mir schwer vorstellen das sie einen vollzeit job annehmen soll, ein teilzeitjob von 35 stunden würde auch komplett reichen.
Die Schule sagt auch, bzw es steht wie folgt auf der Website:
Sie waren schon zwei Jahre berufstätig (nicht mehr drei Jahre) und haben damit Ihren Lebensunterhalt bestritten. Dieser Zeitraum verkürzt sich um die Zeit, die...
Sie bei der Bundeswehr oder beim Zivildienst waren oder um ein freiwilliges Soziales Jahr oder ein gelenktes Praktikum, als auch ...
um den Zeitraum, den Sie arbeitslos gemeldet waren oder sind oder
um die Zeiten der Kindererziehung, welche Sie uns bitte nachweisen.
Jedoch steht unter diesem:
Wenn Sie die Fachoberschulreife an der Abendrealschule oder der Volkshochschule erworben haben, brauchen Sie diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen. Allerdings können Sie dann bei uns nur die Fachhochschulreife erwerben.
Sie hat Ihren Realschulabschluß ebenfalls auf einer Abendschule gemacht. Daher, möchte und kann sie auch nur das Fachabitur machen.