1

Abendgymnasium OHNE Arbeiten zu gehen?

Frage von Huppelwuppel Huppelwuppel

Hallo,

Meine Freundin besucht derzeitig an einem Abendgymnasium den Vorkurs. Sie wohnt noch bei Ihren Eltern und hat somit eigentlich nicht die Nötigkeit Ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. So, nun gibt es das Problem, dass sie sich beim Arbeitsamt gemeldet hat und diese sie "zwingen" wollen, Arbeiten zu gehen. Sollte sie dies nicht machen, würde sie von der Schule fliegen. Sie wird jetzt ins 1. Semester aufgenommen. Muss aber einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma annehmen, da sie sonst wie oben erwähnt von der Schule gehen muss.

So, meine eigentlich Frage.

Ist es überhaupt nötig, dass sie die 8 Stunden am Tag arbeiten muss? Bzw, MUSS sie das tun? Schließlich hat sie weder laufende Kosten, noch sonstige finanziellen Verpflichtungen.

Gruß.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von rokkabella86 rokkabella86

    es ist normalerweise eine vorraussetzung der schule, das die schüler arbeiten. Schaut mal in den bestimmungen der schule. Habe hier in meiner Umgebung auch kein einziges abendgymnasium gefunden das einen ohne nebenjob aufnimmt.

    Kommentar von Huppelwuppel Huppelwuppel

    Die Arbeitsamtmenschen erwarten ja keinen Nebenjob, sondern einen Vollzeittätigkeit von mindestens 38 Stunden die Woche.

    Kommentar von rokkabella86 rokkabella86rokkabella86

    mal ne frage, was sagt denn die schule dazu? bezahlt das arbeitsamt die schule? wie ist das denn geregelt, ich kann mir schwer vorstellen das sie einen vollzeit job annehmen soll, ein teilzeitjob von 35 stunden würde auch komplett reichen.

    Kommentar von Huppelwuppel Huppelwuppel

    Die Schule sagt auch, bzw es steht wie folgt auf der Website:

    • Sie waren schon zwei Jahre berufstätig (nicht mehr drei Jahre) und haben damit Ihren Lebensunterhalt bestritten. Dieser Zeitraum verkürzt sich um die Zeit, die...

    • Sie bei der Bundeswehr oder beim Zivildienst waren oder um ein freiwilliges Soziales Jahr oder ein gelenktes Praktikum, als auch ...

    • um den Zeitraum, den Sie arbeitslos gemeldet waren oder sind oder

    • um die Zeiten der Kindererziehung, welche Sie uns bitte nachweisen.

    Jedoch steht unter diesem:

    Wenn Sie die Fachoberschulreife an der Abendrealschule oder der Volkshochschule erworben haben, brauchen Sie diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen. Allerdings können Sie dann bei uns nur die Fachhochschulreife erwerben.

    Sie hat Ihren Realschulabschluß ebenfalls auf einer Abendschule gemacht. Daher, möchte und kann sie auch nur das Fachabitur machen.

  • 0
    Antwort von Reservist Reservist

    Soll sie sich beim Arbeitsamt abmelden. Wenn sie keine Leistungen bezieht, hat das Amt auch keine Ansprüche. Fertig.

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Allerdings, falls sie nicht mehr über die Eltern krankenversichert sein kann, hat sie dann auch keine Krankenversicherung und muss dies selber zahlen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.